Rechnungshof veröffentlichte Bericht „Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie“

15. September 2023 – Positiv, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr stattfanden

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie war das Bildungsministerium bestrebt, die Schulen offen zu halten. Es setzte zahlreiche Maßnahmen, um den Schulbetrieb zu ermöglichen. Zu diesen zählten regelmäßige PCR- und Antigen-Tests an Schulen. Der Rechnungshof sieht es in seinem Bericht „Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie“, der auf Verlangen von FPÖ-Nationalratsabgeordneten erfolgte, als positiv an, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr stattfanden. Denn die Lockdowns und die Phasen des Distance Learnings wirkten sich negativ auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler aus und führten auch zu Lernrückständen. Als Belastung für die Schulen und Schulbehörden beurteilen die Prüferinnen und Prüfer den Umstand, dass sich die Rechtslage oft änderte. Herausfordernd war, für rund 1,14 Millionen Schülerinnen und Schüler Antigen- und PCR-Tests zu organisieren. Zudem fehlte ein funktionierendes Monitoring über die Tests. So weiß das Bildungsministerium nicht, wie viele Antigen- Tests an den Schulen tatsächlich verbraucht wurden oder wie viele dort noch lagerten. Überprüft wurden die Jahre 2020 und 2021.

35,23 Millionen Antigen-Tests nicht zuordenbar

Das Bildungsministerium erhielt in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 302,66 Millionen Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Der Großteil der Mittel, 264,07 Millionen Euro, floss in Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge wie regelmäßige Antigen- und PCR-Tests. Ab Jänner 2021 begannen an den rund 6.000 österreichischen Schulen die Antigen-Selbsttests für rund 1,14 Millionen Schülerinnen und Schüler. Die PCR-Tests über das österreichweite Programm „Alles spült“ und in Wien „Alles gurgelt“ wurden ab dem Schuljahr 2021/22 angeboten.

Der Rechnungshof merkt an, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr erforderlich waren. Die flächendeckenden Tests trugen dazu bei, den Schulbetrieb sicherzustellen. Der Rechnungshof erkennt an, dass es dem Bildungsministerium unter schwierigen Umständen gelungen war, die Schulstandorte mit Masken und Desinfektionsmitteln zu versorgen, um den Schulbetrieb zu ermöglichen.

Ein Monitoring über die Tests erfolgte nicht, weswegen das Bildungsministerium auch nach vier Inventurdurchgängen nicht wusste, wie viele Antigen-Tests eingesetzt wurden. Schließlich bezifferte das Ministerium die Zahl der an die Schulen ausgelieferten Tests nach langwieriger Nachrecherche mit 97,52 Millionen, wobei nur bei 62,29 Millionen Tests der konkrete Verbleib erklärbar war. Die übrigen 35,23 Millionen Antigen-Tests waren nicht zuordenbar.

Vor großen Beschaffungen und Auslieferungen zum Beispiel von Antigen-Tests oder ähnlichen Gütern sind zukünftig konkrete Anweisungen zu erteilen, wie deren Monitoring und Lagerverwaltung erfolgen sollen, empfiehlt der Rechnungshof. Auch hinsichtlich des Verwaltungsaufwands infolge der Tests, als die Schulen eine Vielzahl von Daten an die Bildungsdirektionen melden mussten, empfiehlt der Rechnungshof eine einheitliche Lösung.

In Hinblick auf die Schulschließungen lautet die Empfehlung, bei der Konzeption von Verordnungen und Erlässen auf die Erfahrungen aufzubauen, die während der Pandemie gesammelt wurden. Denn die COVID-19 Schulverordnung 2020/21 wurde 16-mal, die COVID-19 Schulverordnung 2021/22 14-mal geändert.

Die Vergabeverfahren der Beschaffungen, die das Bildungsministerium vornahm, waren gemessen an den vergaberechtlichen Bestimmungen und ressortinternen Beschaffungsvorgaben mangelhaft. Das Bildungsministerium führte bis Ende 2021 Sonderverfahren in Form von Notbeschaffungen durch.

Digitalisierungsschub soll genutzt werden

Die abrupte Umstellung von Präsenzunterricht auf Distance Learning in der COVID-19-Pandemie offenbarte Schwächen der Digitalisierung an Schulen, darunter: fehlende IT-Ausstattung und benutzerunfreundliche Applikationen. Den Digitalisierungsschub, der in der Pandemie einsetzte, gilt es nun fortzusetzen, empfiehlt der Rechnungshof. Dazu gehört etwa die weitere Umsetzung des „8-Punkte-Plans für digitalen Unterricht“, den das Bildungsministerium und das damalige Digitalisierungsministerium im Zuge der Pandemie initiierten. In den Jahren 2020 und 2021 fielen Auszahlungen in Höhe von 8,76 Millionen Euro für IT-Maßnahmen an. Sie flossen zum Großteil in IT-Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, beispielsweise in Form von Leihgeräten.

Maßnahmen, um negative Auswirkungen der Lockdowns auf Schülerinnen und Schüler abzufedern

Die Lockdowns und die Phasen des Distance Learnings wirkten sich negativ auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler aus. Der Rechnungshof erkennt an, dass das Bildungsministerium zahlreiche Maßnahmen setzte, um den Auswirkungen auf die psychosoziale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken. So wurde etwa zu Beginn des Schuljahres 2021/22 die Anzahl der Schulpsychologinnen und -psychologen aufgestockt. Kostenfaktor: zwei Millionen Euro. Auch finanzielle Mittel für zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer, um Lernrückstände aufzuholen, stellte der Bund zur Verfügung. Die Schulen konnten die Mittel allerdings wegen des Lehrpersonalmangels nicht zur Gänze abrufen.


Presseinformation: Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie


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Umfang: 
160 Seiten

Bericht: Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie

Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2021 bis August 2022 aufgrund eines Minderheitsverlangens der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter vom 16. Juni 2021 (1706/A, XXVII. Gesetzgebungsperiode) die Beschaffungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Überprüfung umfasste das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Bildungsdirektionen für Oberösterreich, Salzburg und Wien sowie die Bundesbeschaffung GmbH. Darüber hinaus führte der Rechnungshof Erhebungen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und beim Magistrat der Stadt Wien durch.
Prüfungsziel war, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb zu beurteilen, weiters die mit der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang stehenden Auszahlungen und deren haushaltsrechtliche Behandlung, die Vergabeverfahren, die Gesundheitsvorsorgemaßnahmen an Schulen, insbesondere die Durchführung von flächendeckenden Tests, sowie die begleitenden Maßnahmen im Schulbetrieb (z.B. zur psychosozialen Gesundheit) und die sonstigen Maßnahmen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation). Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 und 2021.

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Umfang: 
32 Seiten

Bericht: Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H.

Das Verlangen zur Durchführung der Gebarungsüberprüfung umfasste 19 Fragen zu Beschaffungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die der Rechnungshof in zwei Schwerpunkte gliederte – „Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie“ und „Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H.“. Der vorliegende Bericht umfasst den Schwerpunkt „Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H.“. Den anderen Schwerpunkt behandelt der RH in einem gesonderten Bericht.

Bericht: Gesellschafterzuschüsse an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H. Herunterladen