Wirkungsziele


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Wir vom Rechnungshof Österreich haben vier zentrale Ziele definiert, die wir mit unserer Arbeit erreichen wollen.  Seit der Haushaltsrechtsreform im Jahr 2013 sind alle Ressorts dazu verpflichtet, ihre sogenannten Wirkungsziele zu nennen.  Darin wird festgelegt, welchen konkreten Nutzen Bürgerinnen und Bürger aus der Arbeit der öffentlichen Verwaltung – im Rahmen der jeweils budgetären Möglichkeiten – ziehen sollen. 

Der Rechnungshof Österreich hat sich folgende Ziele gesetzt: 

  • Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit
  • Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates
  • Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität
  • Erhöhung der Wirksamkeit des Rechnungshofes, insbesondere durch Kooperation mit anderen Kontrolleinrichtungen und durch ein modernes Wissensmanagement im Rechnungshof.