Wirkungsziele

Wir vom Rechnungshof Österreich haben fünf zentrale Ziele definiert, die wir mit unserer Arbeit erreichen wollen. Seit der Haushaltsrechtsreform im Jahr 2013 sind alle Ressorts dazu verpflichtet, ihre sogenannten Wirkungsziele zu nennen. Darin wird festgelegt, welchen konkreten Nutzen Bürgerinnen und Bürger aus der Arbeit der öffentlichen Verwaltung – im Rahmen der jeweils budgetären Möglichkeiten – ziehen sollen.
Der Rechnungshof Österreich hat sich folgende Ziele gesetzt:
- Forcierung einer sorgsamen Gebarung und Haushaltsführung
- Aufzeigen der Notwendigkeit struktureller Reformen
- Verstärkte Kontrolle von Good Governance
- Stärkung der (inter-)nationalen Finanzkontrolle
- Unterstützung von Gleichstellung in der Gesellschaft