Follow-up-Bericht: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Der Rechnungshof stellte fest, dass
- das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und das Bundesministerium für Inneres von 15 überprüften Empfehlungen des Vorberichts neun zur Gänze und sechs teilweise umsetzten,
- das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und das Bundesministerium für Justiz die eine überprüfte Empfehlung des Vorberichts umsetzten und
- das Bundesministerium für Justiz die eine überprüfte Empfehlung des Vorberichts teilweise umsetzte.
Zentrale Empfehlungen
- Das Projekt zur Einführung der elektronischen Aktenführung in der IT-Applikation Integrierte Fremdenadministration (IFA) wäre konsequent weiterzuverfolgen und alle notwendigen Geschäftsprozesse im Bereich der asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren wären zeitnah zu automatisieren. Damit wäre der für jede Person geführte Papierakt durch eine vollständige elektronische Aktenführung in der IT-Applikation IFA zu ersetzen.
- Zur Unterstützung der Bediensteten bei der Verfahrensführung sowie zur Sicherstellung der Verfahrensqualität und Datenzuverlässigkeit wäre ein Verfahrensleitsystem mit prozessgesteuerten Verfahrensabläufen und auto- matisierten Datenprüfungen – unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten – in der IT-Applikation IFA zu integrieren.
- Die mit dem Ziel der Verbesserung der internen Abläufe, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen geplante Neuorganisation des Bereichs Rückkehr wäre zeitnah umzusetzen, um damit auf operativer Ebene möglichst effektive und effiziente Strukturen für die Kooperation mit den Herkunftsstaaten und die faktische Umsetzung von Außerlandesbringungen zu schaffen.
- Um zu verhindern, dass sich Asylwerbende dem Verfahren entziehen, bzw. um Informationen über solche Personen effizienter abarbeiten zu können, wären konkrete Maßnahmen zu setzen, z.B. automatisierte Meldungen in der IT-Applikation IFA.
- pdf Datei:
- 1,802.9 KB
- Umfang:
- 72 Seiten