Rechnungshof veröffentlichte drei Follow-up-Berichte

18.02.2022 – Insgesamt wurden 83 Prozent der Empfehlungen umgesetzt

Der Rechnungshof veröffentlichte heute drei Follow-up-Berichte: „Kapitalertragsteuer-Erstattungen nach Dividendenausschüttungen“, „Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich“ sowie „Errichtung der S 10 – Mühlviertler Schnellstraße“.
Die Prüfungen zeigen, dass der Rechnungshof wirkt. Denn: Insgesamt wurden 83 Prozent der überprüften Empfehlungen zur Gänze oder teilweise umgesetzt.

Erhebliche Steuerausfälle:
180 Millionen Euro potenzieller Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte

Der Rechnungshof hatte in seinem ursprünglichen Bericht „Kapitalertragsteuer-Erstattungen nach Dividendenausschüttungen“ darauf hingewiesen, dass in Österreich ein finanzieller Schaden aus Cum-Ex-Aktiengeschäften zu verzeichnen war. Das Finanzministerium und das zuständige Finanzamt führten nach Veröffentlichung des Rechnungshof-Berichts umfassende Überprüfungen und Plausibilisierungen zur Ermittlung des finanziellen Schadens infolge von Cum-Ex-Geschäften durch. Nach den Berechnungen des Finanzministeriums beträgt der gesamte potenzielle finanzielle Schaden aus Cum-Ex-Fällen rund 105 Millionen Euro auf Basis der Überprüfungen des Finanzamts sowie rund 75 Millionen Euro aufgrund der Schätzungen für die verjährten Fälle. Die ermittelte potenzielle Schadenshöhe beläuft sich somit auf rund 180 Millionen Euro.

Entgegen der ursprünglichen Empfehlung der Prüferinnen und Prüfer fanden jedoch keine Plausibilitätskontrollen zur Erkennung von Betrugsversuchen statt, obwohl dies in einem Projekt des Finanzministeriums zur Verbesserung des Kapitalertragsteuer-Erstattungsverfahrens vorgesehen war.

Der Follow-up-Bericht hält fest: Das Finanzministerium setzte die Empfehlung nicht um. Der Rechnungshof erneuert daher seine Empfehlung, künftig regelmäßige Plausibilitätskontrollen durchzuführen, um Betrugsmuster zu erkennen und schadensminimierende Maßnahmen – zur Verhinderung ungerechtfertigter Erstattungen – setzen zu können.

Insgesamt setzte das Finanzministerium von 14 überprüften Empfehlungen zwölf vollständig um und eine teilweise. Eine Empfehlung wurde nicht umgesetzt. Rasch entwickelt und umgesetzt wurde die vom Rechnungshof als dringend erforderlich gesehene Modernisierung des veralteten IT-Verfahrens für Kapitalertragsteuer-Erstattungen.


Agenda 2030: Maßnahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans wären zu berücksichtigen

Das Kernstück der Agenda 2030, die Ende September 2015 für die nächsten 15 Jahre von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung – mit insgesamt 169 Unterzielen.

In seinem ursprünglichen Bericht hatte der Rechnungshof dem Bundeskanzleramt und dem Außenministerium empfohlen, auf die Erstellung eines gesamtstaatlichen Umsetzungsplans mit klar definierten Verantwortlichkeiten, konkreten Maßnahmen und einem Zeitplan für die Umsetzung der Agenda 2030 hinzuwirken.

Die Prüferinnen und Prüfer halten im Follow-up-Bericht fest, dass das Bundeskanzleramt und das Außenministerium die Umsetzung der Empfehlung – mithilfe einer Steuerungsgruppe – zusagten.

Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen dem Bundeskanzleramt und dem Außenministerium nun weiters, bei der Erstellung eines gesamtstaatlichen Umsetzungsplans für die nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 die Maßnahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans zu berücksichtigen.

Das Bundeskanzleramt und das Außenministerium setzten von 13 überprüften Empfehlungen fünf vollständig um, zwei teilweise und drei nicht. Bei zwei Empfehlungen wurde die Umsetzung zugesagt und für eine Empfehlung gab es keinen Anwendungsfall.


ASFINAG Bau Management GmbH lässt keine Empfehlung offen

Von insgesamt 15 überprüften Empfehlungen aus dem Bericht „Errichtung der S 10 – Mühlviertler Schnellstraße“ setzte die ASFINAG Bau Management GmbH 13 zur Gänze um und zwei teilweise.

Die S 10 – Mühlviertler Schnellstraße ist die Verlängerung der A 7 – Mühlkreis Autobahn. Sie soll im Vollausbau als vierspurige Schnellstraße von Unterweitersdorf bis zur Staatsgrenze bei Wullowitz verlaufen. Kostenpunkt: Die Gesamtkosten für die Errichtung belaufen sich auf 711,11 Millionen Euro. Auf Basis der im Jahr 2007 vom Aufsichtsrat der ASFINAG genehmigten Kosten von rund 689 Millionen Euro bedeutet dies eine Kostensteigerung von rund drei Prozent, das entspricht rund 22,11 Millionen Euro.

In seinem ursprünglichen Bericht hatte der Rechnungshof festgestellt, dass die Projektkoordination und das Projektcontrolling der ASFINAG Bau Management GmbH – aufgrund von zu wenig Personal – in die Kostenplanung wenig eingebunden waren. Um eine entsprechende Steuerung und Kontrolle der Kosten durchführen zu können, hatten die Prüferinnen und Prüfer daher empfohlen, das unternehmensinterne Projektcontrolling und die Projektkoordination ausreichend mit Ressourcen auszustatten.

Im Follow-up-Bericht stellt der Rechnungshof fest, dass die Empfehlung umgesetzt wurde. Denn: Die ASFINAG Bau Management GmbH evaluierte die Ressourcenausstattung im Projektmanagement sowie im Projektcontrolling laufend und nahm zusätzlich Bedienstete auf. Allerdings merken die Prüferinnen und Prüfer im Zusammenhang mit der Gesamterhöhung des Personalstands um 47 Prozent (von 2017 bis 2020) an, dass sich daraus noch keine Bewertung der tatsächlichen und effizienten Aufgabenwahrnehmung durch das zusätzliche Personal ableiten lässt.


Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen


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1,324.5 KB
Umfang: 
60 Seiten

Bericht: Kapitalertragsteuer-Erstattungen nach Dividendenausschüttungen; Follow-up-Überprüfung

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1,329.6 KB
Umfang: 
52 Seiten

Bericht: Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich; Follow-up-Überprüfung

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Umfang: 
52 Seiten

Bericht: Errichtung der S 10 – Mühlviertler Schnellstraße; Follow-up-Überprüfung

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