Miliz nicht voll einsatzbereit

09.12.2022 – Zu wenig Offiziere und zu wenig Material

Die Miliz trägt als integraler Bestandteil des Bundesheeres zur Erfüllung aller Einsatzaufgaben bei. Sie unterstützt die präsenten Kräfte des Bundesheeres bei Einsätzen zur militärischen Landesverteidigung, bei sicherheitspolitischen Assistenzeinsätzen und bei der Katastrophenhilfe. Die Soll-Gesamteinsatzstärke des Bundesheeres liegt bei 55.000 Soldatinnen und Soldaten. Mit Stand Ende Juni 2021 machte die Miliz 64 Prozent der Gesamtstärke aus.

In seinem heute veröffentlichten Bericht „Einsatzbereitschaft der Miliz“ weist der Rechnungshof auf Problemfelder der Miliz hin. Darunter: Fehlendes Milizpersonal, zu wenig Material und Verbesserungsbedarf bei den Grundfertigkeiten der Milizsoldatinnen und Milizsoldaten.

Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2020, wobei der Rechnungshof in Einzelfällen auch die Jahre davor sowie das erste Halbjahr 2021 berücksichtigte.

Zu wenig Offiziere

Die Miliz ist von Personalmangel betroffen. Die Prüferinnen und Prüfer weisen darauf hin, dass es dem Verteidigungsministerium gelang, in den Jahren 2017 bis 2021 den Besetzungsgrad der Miliz zu erhöhen. Allerdings gab es eine beträchtliche Abweichung zum Soll-Stand bei Miliz-Offizieren und Miliz-Unteroffizieren von rund einem Drittel (2021: 32,8 Prozent beziehungsweise 35,3 Prozent).

Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen dem Verteidigungsministerium, strukturelle, organisatorische, personelle und rechtliche Maßnahmen zu setzen, um die Abweichung der Ist-Stände von den Soll-Ständen bei der Miliz zu reduzieren.

Außerdem: Der Rechnungshof hält kritisch fest, dass im Jahr 2021 nur rund 54 Prozent des Milizpersonals übungspflichtig waren. Dies wirkte sich negativ auf die Übungsfähigkeit der Miliz wie auch auf die Einsatzbereitschaft im Fall einer Mobilmachung aus.

Zu wenig Material

Der Miliz fehlte es im überprüften Zeitraum an Material. Der Milizbeauftragte wies in den Jahresberichten 2017 bis 2020 wiederholt darauf hin, dass die materielle Einsatzbereitschaft der Miliz nicht gegeben war.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Verteidigungsministerium, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der materiellen Ausstattung der Miliz – unter Berücksichtigung einsatzwahrscheinlicher Szenarien – und ökonomischen Aspekten herzustellen.

Laufende Arbeiten abschließen

Das Verteidigungsministerium befand sich zur Zeit der Prüfung in einem Reorganisationsprozess. Daher waren wesentliche Projekte zur Weiterentwicklung der Struktur des Bundesheeres und der Miliz offen. Die Prüferinnen und Prüfer betonen, dass das Verteidigungsministerium Handlungsbedarf zur Reform „Unser Heer“ sah, und zwar darin, dass es negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres gab. Diesen negativen Auswirkungen lagen neben finanziellen Aspekten auch mehrere begonnene, aber letztlich nicht zu Ende geführte Reformen zugrunde.

Der Rechnungshof hebt die Bedeutung hervor, Reformprojekte umzusetzen. Er empfiehlt dem Verteidigungsministerium, die laufenden Arbeiten an Projekten zu den aktuell und zukünftig geforderten Fähigkeiten des Bundesheeres sowie zur Struktur der Miliz für die verfassungsmäßige Aufgabenerfüllung abzuschließen.

Pandemiebedingte Teilmobilmachung der Miliz

Die als Folge der Ausbreitung der COVID-19-Infektionen vermutete Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ließ im März 2020 einen erheblichen sicherheitspolizeilichen Einsatz der Exekutive erwarten. Der Ministerrat beschloss am 18. März 2020 die Assistenzleistung des Bundesheeres zur Übernahme von Objektschutzaufgaben und zur Unterstützung beim Schutz kritischer Infrastruktur – und zwar für eine geplante Dauer von drei Monaten mit bis zu 3.200 Soldatinnen und Soldaten. Dies führte in weiterer Folge zur ersten Teilmobilmachung der Miliz des Bundesheeres in der Zweiten Republik.

Das Verteidigungsministerium ließ im Zuge der Teilmobilmachung eine Ad-hoc-Evaluierung erstellen. Das Ziel dabei: Informationen über die Vorbereitung und Durchführung der Aufbietung sowie über den Einsatz der mobilgemachten Kräfte zur mittelfristigen Weiterentwicklung zur Verfügung zu haben. Die Evaluierung ergab 23 Empfehlungen. Der Rechnungshof hält kritisch fest, dass das Verteidigungsministerium bis November 2021 erst eine Empfehlung umsetzen konnte. Bei mehr als der Hälfte der Empfehlungen waren Ende 2021 keine Umsetzungsschritte vorgesehen oder die Beurteilungen noch nicht abgeschlossen.


Presseinformation: Einsatzbereitschaft der Miliz


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Umfang: 
92 Seiten

Bericht: Einsatzbereitschaft der Miliz

Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2021 bis Dezember 2021 das Bundesministerium für Landesverteidigung zum Thema „Einsatzbereitschaft der Miliz“. Prüfungsziele waren die Darstellung und Beurteilung der Einbettung der Miliz in das Gesamtsystem der Landesverteidigung sowie die im Jahr 2020 durchgeführte pandemiebedingte Teilmobilmachung. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2020, wobei der Rechnungshof in Einzelfällen auch die Jahre davor sowie das erste Halbjahr 2021 berücksichtigte.

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