„Frei und unabhängig“: Neue Podcast-Folge online
Wie wählt der Rechnungshof seine Prüfungen aus? Wen darf er überhaupt prüfen? Wie gehen Prüferinnen und Prüfer konkret bei Prüfungen vor? Welche Methoden zur Datenanalyse werden angewandt? Unter welchen Gesichtspunkten werden die Berichte des Rechnungshofes redigiert? Und: Können die geprüften Stellen vor der Veröffentlichung des Berichtes zu den erhobenen Sachverhalten und Empfehlungen der Prüferinnen und Prüfer Stellung nehmen? Diese und andere Fragen sind Thema der aktuellen Podcast-Folge von Rechnungshof x 10.
Rechnungshof x 10: Kapitel 5 – Von der Planung bis ins Plenum
Präventive Wirkung
Insgesamt sind es rund 5.800 „Rechtsträger“ die der Rechnungshof prüfen darf. Er verstärkt seine präventive Wirkung, indem er auch regelmäßig Stellen mit einem sehr kleinen Gebarungsvolumen prüft. Wen der Rechnungshof prüft, entscheidet er selbst. „Der Rechnungshof ist in der Planung wie in allen andere Fragen der Prüfung völlig frei und unabhängig, bis auf die Prüfungen die von den Vertretungsköpern oder von den Regierungen beauftragt werden können. Aber das ist ein kleiner Prozentsatz,“ sagt Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes. Welche Kriterien bei der jährlichen Festlegung des Prüfungsprogramms relevant sind, ist Thema im Podcast. Präsidentin Margit Kraker war und ist es stets ein besonderes Anliegen, dass auch Bürgerinnen und Bürger ihr Vorschläge für Prüfungen übermitteln können. Bereits veröffentliche Prüfungen, die auch auf Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zurückzuführen sind, sind unter https://rechnungshof.gv.at/buergerbeteiligung abrufbar.
Vernetzung der Finanzkontrolle
Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker erklärt zudem, wie sich die Finanzkontrolle in Österreich vernetzt und welche Stellung der Rechnungshof Österreich im Kontext der Landesrechnungshöfe einnimmt. Außerdem erzählen Prüferinnen und Prüfer selbst, wie sie konkret bei Prüfungen vorgehen. Thema sind auch rechtliche Fragen, die anfallen können. So muss in speziellen Fällen etwa geklärt werden, ob der Rechnungshof tatsächlich „prüfzuständig“ ist, also eine Prüfung durchführen darf. Thematisiert wird auch, wie der Rechnungshof bei Prüfungsbehinderungen vorgehen kann.
Fairness mittels Parteiengehör
„Niemand wird von einem Rechnungshofbericht überrascht“, erklärt Margit Kraker. Im Rahmen des Parteiengehörs erhalten geprüfte Stellen den sogenannten Rohbericht zur Stellungnahme. Etwaige Stellungnahmen werden sinngemäß im finalen Bericht wiedergegeben. „Es ist wichtig, dass die Berichte das Licht der Öffentlichkeit erblicken, wenn sie fertig sind und nicht vorab“, sagt Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes.
Alle bereits veröffentlichten Folgen von Rechnungshof x 10 im Überblick.