Follow-up-Überprüfung zum Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) veröffentlicht

10. April 2026 – Benutzerzufriedenheit soll als wesentliches Erfolgskriterium verstärkt berücksichtigt werden

Elektronsicher Identitätsnachweis - Copyright: Foto: RH

Der elektronische Identitätsnachweis (E-ID) folgte der Handysignatur nach. Er ermöglichte Privatanwendern und Unternehmen die sichere Authentifizierung (Identitätsfeststellung) für digitale Amtswege und private Leistungsangebote, zum Beispiel von Banken, Versicherungen und IT-Unternehmen. Mit dem E-ID konnten elektronisch auch Unterschriften geleistet und Ausweise genutzt werden.

Umsetzung von Empfehlungen

Der Rechnungshof hatte die Umstellung von der Bürgerkarte/Handysignatur auf den E-ID im Jahr 2022 überprüft. Das Bundeskanzleramt und das Innenministerium setzten von den insgesamt sieben für die Follow-up-Überprüfung (Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID); Follow-up-Überprüfung, pdf) ausgewählten Empfehlungen des Rechnungshofes fünf ganz und zwei teilweise um.

Die überprüften Ministerien schlossen ein neues Verwaltungsübereinkommen mit neuen Modalitäten zur Verrechnung der Leistungen und dokumentierten alle wesentlichen Komponenten des E-ID. Sie überprüften zudem den Zweck der Verwendung des E-ID-Systems bei den elektronischen Verfahren beziehungsweise Leistungsangeboten im öffentlichen und privaten Bereich. Seit der vorangegangenen Gebarungsüberprüfung des Rechnungshofes im Jahr 2022 erstellten die überprüften Ministerien ein gemeinsames Betriebskonzept und Notfallvorsorgekonzept, die jedoch in Teilen nicht fertiggestellt bzw. nicht aktuell waren.

Nutzung des E-ID

Registrierungen für den E-ID und Signaturvorgänge mit dem E-ID stiegen seit Dezember 2023 deutlich. Die Verfügbarkeit des E-ID unterschritt seit Dezember 2023 in zwei Monaten den vereinbarten Wert von 99 Prozent. Um unter anderem die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, setzte das Bundeskanzleramt im Juni 2025 eine Neugestaltung der App und der Website zum E-ID um.

Ebenso führte es die Möglichkeit ein, sich mit einem PIN-Code als Alternative zur Biometrie (mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) zu authentifizieren. Bis Ende 2026 sollte der E-ID als Basis für die verpflichtende Umsetzung der elektronischen „europäischen Brieftasche für die Digitale Identität“ verwendet werden.


pdf Datei: 
1,629.8 KB
Umfang: 
60 Seiten

Bericht: Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID); Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von März bis Juni 2025 das Bundeskanzleramt und das Innenministerium, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Umstellung von der Bürgerkarte/Handysignatur auf den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID)“ (Reihe Bund 2023/7) zu beurteilen. Neben dem Umsetzungsstand von wesentlichen Empfehlungen überprüfte der RH auch den Stand der Umsetzung, die Nutzung, die Verfügbarkeit, den Betrieb sowie die Planung und Weiterentwicklung zum Ausbau des E-ID. Der Kompetenzbereich Digitalisierung fiel von Jänner 2018 bis Juli 2022 in die Zuständigkeit des damaligen Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, danach bis Ende April 2024 in die Zuständigkeit des Finanzministeriums und seit Mai 2024 in jene des Bundeskanzleramts.

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Zentrale Empfehlungen

  1. Die Benutzerzufriedenheit mit dem E-ID wäre als wesentliches Erfolgskriterium verstärkt zu berücksichtigen. Auf Grundlage der vorhandenen Strukturen wären unter Beachtung einer Kosten-Nutzen-Analyse standardisierte Prozesse zu entwickeln, um die Benutzerzufriedenheit zu analysieren und durch entsprechende Maßnahmen zu verbessern.
  2. Die Entscheidung über eine Projektbeauftragung für die Umsetzung der europäischen Brieftasche einschließlich Budget, Zeitplänen und inhaltlichen Anforderungen wäre möglichst zeitnah zu treffen.
  3. Im Zusammenwirken mit dem Vertrauensdiensteanbieter wären übergreifende, spezifische Notfallszenarien zum E-ID unter Beachtung einer Kosten-Nutzen-Abwägung zu ergänzen.
  4. Im Zusammenwirken mit allen Betriebspartnern wäre die tatsächliche Verfügbarkeit aus Benutzersicht verstärkt zu beobachten und zu prüfen, inwieweit bei steigender Bedeutung des E-ID und unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Analyse eine Anhebung der Verfügbarkeit aus Benutzersicht herbeizuführen wäre.