Bundesrechnungsabschluss 2025: Knappes Zeitfenster für Reformen 

26. Juni 2026 – Erneut negatives Nettoergebnis, Finanzschulden gestiegen

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Der Bundeshaushalt verzeichnete im Jahr 2025 mit minus 13,555 Milliarden Euro erneut ein hohes negatives Nettoergebnis. Die Finanzschulden stiegen um 4,6 Prozent auf 313,029 Milliarden Euro. Seit Mitte des Jahres 2025 läuft ein EU-Verfahren wegen übermäßigen Defizits gegen Österreich. Das öffentliche Defizit betrug 2025 4,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), der öffentliche Schuldenstand (Maastricht-Verschuldung) machte 81,5 Prozent des BIP aus. Vor dem Hintergrund einer hohen Ausgabendynamik in einzelnen Bereichen ist es nur durch Strukturreformen möglich, das öffentliche Defizit deutlich zu reduzieren sowie die Maastricht-Verschuldung langfristig abzubauen, mahnt der Rechnungshof im heute veröffentlichten Bundesrechnungsabschluss 2025. Konkrete Schritte, etwa für die notwendige Reform des Gesundheitssystems, sind nicht zu erkennen – auch nicht im Budgetentwurf der Bundesregierung für 2027 und 2028. Das Zeitfenster für Reformmaßnahmen besteht bis zu den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen 2028. Bis dahin sind Richtungsentscheidungen notwendig, um längerfristige Ziele im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu erreichen.

Gebietskörperschaftenübergreifender Reformwille notwendig 

Der Rechnungshof hatte bereits in den vergangenen Jahren betont, dass strukturelle Reformen vor allem in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Pensionen sowie Bildung, Energie, Förderungen und Bürokratieabbau für nachhaltig stabile Staatsfinanzen notwendig sind. Im Mai 2026 veröffentlichte er ein Mehrwert-Papier mit Reformvorschlägen zum Gesundheitssystem mit den Schwerpunkten Versorgungsstrukturen, Finanzierung und Steuerung (abrufbar unter www.rechnungshof.gv.at/Gesundheit2040 pdf). Der Rechnungshof hält es für zeitkritisch, eine Zielstruktur für das Gesundheitssystem 2040 zu entwickeln und die Finanzierungsströme daran auszurichten. Dafür braucht es einen gebietskörperschaftenübergreifenden Reformwillen, der alle oben genannten Bereiche umfasst. 

Wirtschaft 2025 gewachsen, Inflation gestiegen

Die Ausgangslage zum Bundesrechnungsabschluss 2025: Nach zwei Rezessionsjahren verzeichnete die heimische Wirtschaft 2025 wieder ein reales Konjunkturwachstum von 0,6 Prozent. Die Inflation erhöhte sich 2025 auf 3,6 Prozent, von 2,9 Prozent im Jahr 2024. Die Arbeitslosenquote stieg auf 7,4 Prozent.

Bundeshaushalt erneut mit negativem Nettoergebnis

Die Erträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,188 Milliarden Euro auf 107,762 Milliarden Euro an, was vor allem auf höhere Steuereinnahmen infolge des höheren Lohnwachstums, der höheren Inflation und der leichten Konjunkturerholung zurückzuführen war. Die Aufwendungen wuchsen um 1,987 Milliarden Euro auf 121,317 Milliarden Euro an, insbesondere durch höhere Beiträge an die Sozialversicherungsträger, etwa für Pensionen. Folglich war das Nettoergebnis im Jahr 2025 mit minus 13,555 Milliarden Euro wie in den Jahren davor negativ.

Grafik Finanzschulden des Bundes - Copyright: Foto: Rechnungshof

Nettovermögen negativ, Finanzschulden gestiegen

Das Nettovermögen zum 31. Dezember 2025 war mit minus 244,882 Milliarden Euro negativ. Es hatte sich um 16,243 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Das Vermögen des Bundes war mit 129,312 Milliarden Euro um 2,075 Milliarden Euro geringer als im Vorjahr, vor allem wegen Abschreibungen von Beteiligungen. Dem Vermögen standen Fremdmittel von 374,194 Milliarden Euro gegenüber. Davon machten 313,029 Milliarden Euro die Finanzschulden aus, die trotz begonnener Budgetkonsolidierung um 13,777 Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr davor gestiegen waren. Die Zunahme der Finanzschulden war hauptsächlich auf höhere Transfers, insbesondere für Pensionen, und steigende Zinsverpflichtungen zurückzuführen. Seit Ende 2019 erhöhten sich die Finanzschulden im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung von 52,8 Prozent auf 61,0 Prozent des BIP. 2025 wurden insgesamt 66,602 Milliarden Euro an Schulden neu aufgenommen. Laut langfristiger Budgetprognose der Bundesregierung sind die Zinsausgaben jene Ausgabenkategorie, die bis 2060 am stärksten wächst. 

Budgetkonsolidierung:  tatsächliches Konsolidierungsvolumen schwer nachzuvollziehen

Das EU-Defizitverfahren, das seit Mitte 2025 läuft, verpflichtet Österreich, Maß­nahmen zu setzen, die den Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht bringen sollen. Ein erstes Maßnahmenpaket der Bundesregierung lag seit Juni 2025 vor. Aber: Die Referenzwerte der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen, die sich auf verschiedene Dokumente bezogen – zum Beispiel Bundesvoranschlag 2024, Budgetvollzug 2024, Bundesfinanzrahmen 2025 bis 2028 –, waren für den Rechnungshof nicht vollständig nachvollziehbar. Dadurch war es erschwert und in vielen Bereichen nicht möglich, das tatsächliche Konsolidierungsvolumen nachzuvollziehen und zu beurteilen. In Summe erfüllte der Bund jedoch die budgetären Vorgaben im Ergebnis- sowie im Finanzierungshaushalt. 

Soll das Defizit-Verfahren wie geplant 2028 beendet werden, muss die Bundesregierung 2028 ein Defizit von maximal 3,0 Prozent des BIP erreichen und es in der Folge unter dem Grenzwert halten. Nach Einschätzung des Fiskalrats reichen die für das Doppelbudget 2027 und 2028 vorgestellten Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen dafür nicht aus. Das öffentliche Defizit betrug 2025 4,2 Prozent des BIP. Der öffentliche Schuldenstand stieg durch weitere Schuldaufnahmen an, die Schuldenquote betrug 81,5 Prozent des BIP.

Hohe Abweichung zum Voranschlag

Der Rechnungshof verglich den Voranschlag des Budgets 2025 mit den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen und stellte hohe Abweichungen fest. Beispielsweise lagen die Aufwendungen aus Zuschüssen an die ÖBB-Infrastruktur AG 4,113 Milliarden Euro unter dem Voranschlag. Dem Voranschlag lag der Zuschussvertrag 2025 bis 2030 zugrunde, tatsächlich wurde der Zuschussvertrag 2022 bis 2027 angewendet. 

Kritik an Vorauszahlungen zum Jahresende

Im Zuge der Prüfung der Abschlussrechnungen 2025 kritisiert der Rechnungshof, dass insbesondere im vierten Quartal 2025 viele Auszahlungen von Ministerien und obersten Organen zukünftige Lieferungen und Leistungen betrafen, bei denen nicht dokumentiert war, ob die Auszahlungen im Voraus gerechtfertigt waren. Diese Auszahlungen führten zu einem höheren Budgetdefizit im Finanzierungshaushalt im Jahr 2025. 

Vergleiche von Budgets wegen neuer Kompetenzaufteilung erschwert

Infolge der Nationalratswahl 2024 und der Angelobung der Bundesregierung am 3. März 2025 wurde die Kompetenzaufteilung der Bundesministerien in der Novelle des Bundesministeriengesetzes (BMG) neu geregelt. Das führte zu Umschichtungen von Budgets in den einzelnen Ministerien. Diese Änderungen verursachten Zeitreihenbrüche und erschwerten beziehungsweise verunmöglichten Vergleiche mit den Vorjahren in den betroffenen Bereichen. Beispielsweise wechselte der Bereich Breitband und Telekommunikation mit der BMG-Novelle 2022 vom damaligen Landwirtschaftsministerium in das Finanzministerium – und mit der BMG-Novelle 2025 in das Medienministerium. Dadurch, dass die Budgetstruktur innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrmals geändert wurde, sieht der Rechnungshof die Grundsätze der Budgetklarheit, Transparenz und Sparsamkeit, die im Bundeshaushaltsgesetz festgelegt sind, als nicht erfüllt, vor allem, weil sich die Gebarung im Zeitverlauf nicht oder nur mit großem Erhebungsaufwand vergleichen lässt.

Presseinformation zum Bundesrechnungsabschluss 2025 (pdf)

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Der Band 2 zu den Untergliederungen des Bundes steht interaktiv zur Verfügung:

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Eine Übersicht zu Vermögen und Fremdmitteln des Bundes ist ebenfalls interaktiv verfügbar:

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Ab dem Abschlussjahr 2025 sind die Erläuterungen zu den Abschlussrechnungen im Band 1 auch elektronisch abrufbar:

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Band 2: Untergliederungen

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Abschlussrechnungen im CSV-Format

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Ergebnisrechnung – Langfassung

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Voranschlagsvergleichsrechnung Finanzierungshaushalt – Auszahlungen

Voranschlagsvergleichsrechnung Finanzierungshaushalt – Einzahlungen

Voranschlagsvergleichsrechnung Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit – Auszahlungen

Voranschlagsvergleichsrechnung Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit – Einzahlungen

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Voranschlagsvergleichsrechnung Finanzierungshaushalt – nach MVAG

Voranschlagsvergleichsrechnung Finanzierungshaushalt – nach Untergliederung und MVAG

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