Bürgerbeteiligung #zeigenSieauf

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

der Rechnungshof prüft, was mit Ihrem Steuergeld passiert, ob es sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt wird. Seit dem Jahr 2017 bitten wir die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Kampagnen, jeweils im Sommer, uns ihre Prüfungsanregungen zu schicken.

Wir prüfen

Wir prüfen die gesamte Staatswirtschaft: Das sind auf Bund-, Landes- und Gemeindeebene öffentliche Stellen, Anstalten, Stiftungen, Fonds sowie Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 50 Prozent. Insgesamt sind es über 6.000 Stellen, die unserer Kontrolle unterliegen. Die gesamte Liste der kontrollunterworfenen Rechtsträger können Sie hier nachsehen. Das Repertoire unserer Prüferinnen und Prüfer ist vielfältig: Wo Steuergeld im Spiel ist, ist auch der Rechnungshof im Einsatz: von A wie Abfallwirtschaft bis Z wie Zahnmedizin. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir unsere Prüfbereiche in diesem Schaubild dargestellt:

Warum wir uns für Ihre Anregungen interessieren

Der Rechnungshof arbeitet unabhängig und objektiv. Er bestimmt sein Prüfprogramm selbst. Recherchen, vorangegangene Prüfungen sowie Medienberichte sind Wege, um Prüfthemen zu finden. Bei der Auswahl der Prüfthemen sind für uns folgende Kriterien relevant: 

  • Risikopotenzial
  • Ausgabenhöhen
  • Veränderungen wichtiger Kenngrößen
  • aktuelle Ereignisse
  • das besondere öffentliche Interesse
  • die präventive Wirkung

Wir sind den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, Missstände in Ihrer näheren Umgebung aufzuzeigen. Sie können uns konkrete Prüfanregungen übermitteln, aber auch allgemeine Hinweise. Ihre Information werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und dienen uns als Entscheidungshilfe. Finden Sie hier unsere Datenschutzerklärung: rechnungshof.gv.at/Datenschutz

Wie Sie Ihre Anregung beim Rechnungshof deponieren können

Bitte beachten Sie: Nicht jeder Hinweis führt zu einer (eigenständigen) Prüfung. Die Vergangenheit zeigte, dass Prüfanregungen oftmals einen Teilbereich von geplanten Prüfungen abdecken und so in unser Prüfprogramm integriert werden. Ihre Prüfanregungen können Sie uns via Email an buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Post an Rechnungshof Österreich, Kennwort: Bürgerbeteiligung, Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien oder via Direktnachricht auf Facebook unter @rechnungshofAT  sowie via Instagram unter @rechnungshofat senden.

Was mit Ihren Anregungen geschieht

Zunächst prüfen wir, ob Ihre Anregung in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Für die große Planungskonferenz im Herbst werden Ihre Anliegen für die Prüferinnen und Prüfer aufbereitet. In Abwägung der oben genannten Kriterien entscheiden wir, ob Ihr Anliegen in unser Prüfprogramm aufgenommen wird. Sollte Ihr Anliegen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, werden Sie darüber informiert. Etwa ein Viertel der geplanten Prüfungen des Rechnungshofes hatten in den vergangenen Jahren Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern zum Gegenstand.

Wann Sie erfahren, ob Ihre Anregung ins Prüfprogramm aufgenommen wurde

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir über laufende und geplante Prüfungen nicht kommunizieren. Ob Ihre Prüfung in unser Prüfprogramm aufgenommen wurde, erfahren Sie nach Veröffentlichung unseres Prüfberichts auf unserer Website. Lesen Sie hier nach, wie der Prüfprozess im Rechnungshof abläuft. Wesentlich ist: Unser eigener Anspruch sowie internationale Standards, an die wir uns binden, verlangen genaues Recherchieren und ausgewogene Erhebungen der Sachverhalte. Wir betreiben vor Ort bei den geprüften Stellen das Aktenstudium, machen umfangreiche (Daten)-Analysen, und Interviews. Zudem haben die geprüften Stellen im Rahmen einer dreimonatigen Frist die Möglichkeit, ihre Sichtweise zu unseren Prüfergebnissen darzulegen. Erst dann wird der Bericht von unseren Prüferinnen und Prüfern finalisiert. So können wir sicherstellen, dass wir Ihnen ein getreues Bild vermitteln.

Welche Prüfungen auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern beruhen

Auf dieser Seite (rechnungshof.gv.at/buergerbeteiligung) halten wir Sie über unsere Kampagne zur Bürgerbeteiligung am Laufenden. Wir informieren Sie darüber, welche Prüfungen von Bürgerinnen und Bürgern angeregt wurden.

Unter anderem aufgrund einer Anregung von Bürgerinnen und Bürgern prüfte der Rechnungshof die Filmakademie Wien. Trotz guter Betreuungsverhältnisse verzeichnete die Filmakademie vergleichsweise wenig Abschlüsse. Vor allem in den Masterstudien und beim Universitätspersonal waren die Frauen unterrepräsentiert.

Auch der Bericht "Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft" beruht auf der Anregung eines Bürgers, die Planung des Hallenbads in Klagenfurt und die damit verbundenen hohen Kosten zu überprüfen.

Ein weiterer Vorschlag war eine Prüfung des Bauprojekts "Haus der Musik in Innsbruck". Gegenstand der Prüfung waren unter anderem die Termin- und Kostenentwicklung, die Auftragsvergabe sowie Brandschutz und Barrierefreiheit. 

Auch die Prüfung "Dolmetsch– und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium" basiert auf Anregungen aus der Bürgerbeteiligung. Der Rechnungshof kritisierte darin die mangelnde Zusammenarbeit des Innen- und des Justizministeriums im Bereich Dolmetsch. Außerdem verwies er in seinem im Jahr 2020 vorgelegten Bericht auf die Bezahlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern: 2007 wurden die Gebühren für die Entlohnung zum letzten Mal an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse angepasst.

Auch die Prüfung "Traunseetram" wurde von Bürgerinnen und Bürgern angeregt. Mit der Traunseetram – sie entstand durch die Verbindung der Straßenbahn Gmunden mit der Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf – wurde 2018 ein modernes, barrierefreies und leistungsfähiges öffentliches Verkehrsmittel in Betrieb genommen. Das Angebot des öffentlichen Verkehrs konnte in Gmunden damit um ein Drittel erhöht werden. Jedoch: Nach Ansicht des Rechnungshofes war bereits das prognostizierte Fahrgastaufkommen für das gewählte Verkehrsmittel Straßenbahn als deutlich zu gering einzustufen.

Zur Bewältigung der Migrationslage wurde das Bundesheer im September 2015 in einen unbefristeten sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz zum Grenzmanagement entsendet. Auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern überprüfte der Rechnungshof unter anderem diesen Einsatz in seinem Bericht "Assistenz und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement“. Darin beanstandete der Rechnungshof, dass der Assistenzeinsatz – trotz hoher Kosten – nicht gesamthaft evaluiert wurde.  

Auf Anregung von Bürgerinnen und Bürgern überprüfte der Rechnungshof die "Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH", die einen Routenplaner entwickelte und vertrieb. Der Routenplaner umfasste sowohl öffentliche Verkehrsmittel (Bahn und Bus) als auch den Individualverkehr (Auto, Fahrrad, Fußwege). Der Rechnungshof erachtete es als fraglich, ob die Aufwendungen der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH langfristig vollständig durch betriebliche Erträge aus dem Verkauf von Leistungen gedeckt werden können. 

Auf Vorschlag von Bürgerinnen und Bürgern überprüfte der Rechnungshof die "Überbetriebliche Lehrausbildung“, die für Jugendliche geschaffen wurde, die trotz intensiver Vermittlungsversuche keine betriebliche Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen hatten. Der Rechnungshof hielt fest, dass im Zeitraum von 2016 bis 2018 österreichweit nur etwa die Hälfte der Jugendlichen, die eine überbetriebliche Lehrausbildung beendeten, drei Monate später beschäftigt waren beziehungsweise eine betriebliche Lehre aufgenommen hatten. 

Der Rechnungshof überprüfte die "TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG“ auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern. Darin zeigte er die Nähe zwischen Landespolitik, Landesunternehmen und Wirtschaft sowie damit einhergehende Interessenkonflikte auf. Der Rechnungshof überprüfte dabei auch das Gemeinschaftskraftwerk Inn und zeigte die Gründe für die Zeitverzögerung von vier Jahren und die Kostenerhöhungen auf. 

Im Rahmen der Prüfung "Geburtshilfe-Versorgung in Niederösterreich und Wien“ zeigte der Rechnungshof Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren im Jahr 2017 auf. Darin zeigt der Rechnungshof Engpässe bei der intensivmedizinischen Versorgung Neugeborener auf. Die Engpässe sind sowohl auf Bettenkapazitäten als auch auf fehlendes Fachpersonal zurückzuführen. Auch bei Transporten von Neugeborenen in eine Neonatologie – also in eine auf Neugeborenenmedizin spezialisierte Abteilung eines Spitals – fehlte teilweise entsprechend ausgebildetes Begleitpersonal. Im Rahmen dieser Prüfung berücksichtigte der Rechnungshof Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren im Jahr 2017.

Die Prüfung "Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee" geht ebenso auf das Bürgerbeteiligungsverfahren zurück. Die erhaltene Anregung, den von der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee getätigten Immobilienkauf Gasthof Hofwirt zu überprüfen, wurde im Rahmen der Prüfung mitbedacht. 

Die Anregung zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für Kindergärten in den Ländern, die von Bürgerinnen und Bürgern stammt, wurde in die Prüfung "Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten" miteinbezogen. Die COVID-19-Pandemie macht diese Unterschiede besonders deutlich.

Mit seinem Bericht "Management der IT-Sicherheit in der Verwaltung ausgewählter Bundesministerien“, den Bürgerinnen und Bürger anregten, wies der Rechnungshof auf IT-Sicherheitslücken in Ministerien hin.

Weiters prüfte der Rechnungshof auf Anregung von Bürgerinnen und Bürgern den "Wasserverband Unteres Lafnitztal", die "Koordination der Cyber-Sicherheit", "Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich“, "Ausgewählte Aspekte des Liegenschaftsmanagements der Stadt Graz" sowie das "Rettungswesen in Wien".

Prüfschwerpunkt seit 2022: Next Generation Austria

Der Rechnungshof hat im Jahr 2022 einen neuen mittelfristigen Prüfungsschwerpunkt eingeleitet: „Next Generation Austria. Überlassen wir der nächsten Generation mehr als Schulden? Zur zukünftigen Rolle des Staates für die nächste Generation.“ Aus Sicht der öffentlichen Finanzkontrolle, die zwar ex post prüft, ist es wichtig, bereits ex ante die kommenden Herausforderungen, die auf den Staat mittelfristig zukommen werden, zu identifizieren und zu antizipieren sowie darauf aufbauend strategisch das Prüfungsprogramm zu entwickeln.

Bürgernutzen als Prüfschwerpunkt von 2018 bis 2021

Der Rechnungshof legte in den Jahren 2018 bis 2021 im Zuge eines Schwerpunkts verstärkten Fokus auf den Bürgernutzen. Eine dieser Prüfungen im Jahr 2020 war beispielsweise die "Koordinierung der Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich“. Hier kritisierte der Rechnungshof die fehlende Transparenz und eine unzureichende Strategie gegen mögliche Irreführung und Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten. Zudem zeigte er auf, dass es keine verbindlichen Mindestanforderungen für privat initiierte Qualitätszeichen gab.

Der Rechnungshof erstellte in seinem gleichnamigen Bericht eine umfassende, bundesweite Analyse der "Pflege in Österreich“. Ein gutes Drittel der Pflege wird – wie der Rechnungshof anerkannte – privat und zwar meistens durch Angehörige erbracht. Aufgrund der im Schnitt älter werdenden Bevölkerung, sah der Rechnungshof mittelfristig einen Handlungsbedarf bei den öffentlichen Pflegeangeboten.

Im Zuge der Prüfung "ORF Standortkonsolidierung – 1. Bauphase" zeigte der Rechnungshof auf, dass der ORF die Entscheidung für die Konsolidierung am Standort Küniglberg ohne umfassende Analyse der Vor- und Nachteile für einen Neubau traf.

Auch die Prüfung der U4 Modernisierung hatte den Bürgernutzen im Focus. Die Wiener Linien nahmen ihre Bauherrnrolle proaktiv wahr, der Rechnungshof wies aber im Bericht "Wiener Linien – Modernisierung der Linie U4" darauf hin, dass die Modernisierung der Infrastruktur selbst nur einen begrenzten Beitrag zur Steigerung der Zuverlässigkeit der Linie U4 leistet.

Im Bericht "Qualitätssicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte" empfahl der Rechnungshof im Interesse der Patientinnen und Patienten künftig eine lückenlose Evaluierung der Qualität der Ordinationsstätten sicherzustellen.

Mit rund 926,1 Millionen Euro gehörten die Ausgaben für zahnärztliche Versorgung neben den Ausgaben für Pflege und Medikamente zu den drei größten privaten Gesundheitsausgaben. Grund dafür war, dass bisher noch kein Abschluss eines modernen Gesamtvertrags erfolgte. Das zeigte der Rechnungshof im Bericht "Versorgung im Bereich der Zahnmedizin“ auf.

Auf Probleme bei den Tarifstrukturen verwies der Bericht "Ticket-Vertriebssystem der ÖBB-Personenverkehr AG“. Das Resümee des Rechnungshofes: Eine wirksame Entflechtung der komplexen Tarifstrukturen würde die Transparenz der Ticketpreise im Interesse der Fahrgäste erhöhen.

Der Bericht "Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern“ zeigte auf, dass zersplitterte Kompetenzen unterschiedliche Elternbeiträge für die schulische Tagesbetreuung und die Horte bewirkten. Die Bandbreite der Elternbeiträge lag zwischen 137,80 Euro (allgemein bildende Pflichtschule Stadt Salzburg) und 227,17 Euro (städtischer Hort Wien).