SPÖ

Die Parteien müssen Spenden über 2.537,50 Euro dem Rechnungshof Österreich unverzüglich melden. Hier finden Sie die aktuelle Liste dieser Parteispenden an die Sozialdemokratische Partei Österreich (SPÖ).


MeldungsdatumNameBetrag (in EUR)
EmpfängerAnmerkungen

21.01.2020

Magnolia Projektentwicklungs GmbH7.490,00SPÖ Gemeindeorganisation Ebreichsdorf 

02.03.2020

Gerhard Zeiler5.000,00SPÖ Bezirksorganisation Ottakring 


12.03.2020

Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft vida des österreichischen Gewerkschaftsbundes, Kurzbezeichnung FSG/vida
2.800,00Nahestehende Organisation: SoHo Österreich; die sozialdemokratische LGBTIQ-Organisation, kurz SoHo ÖsterreichSpendenerhalt am 3. Dezember 2019; Meldung an den RH am 12. März 2020

13.07.2020


Gustav Katzbeck4.000,00SPÖ Bezirksorganisation Rudolfsheim-Fünfhaus 
20.07.2020Dr. Hannes Androsch3.000,00SPÖ Bad Aussee 
03.08.2020Verband sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen Bezirk Baden3.000,00SPÖ Organisation EnzesfeldSpendenerhalt am 3. Dezember 2019; Meldung an den RH am 3. August 2020
03.08.2020Verband sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in Niederösterreich5.099,00SPÖ Organisation LeobendorfSpendenerhalt am 23. Dezember 2019; Meldung an den RH am 3. August 2020
24.08.2020Verein zur Förderung des Verbandes Sozialistischer Studentinnen und Studenten Österreichs7.500,00Nahestehende Organisation: Verband Sozialistischer Student_innen in Österreich (VSStÖ) 
21.09.2020Gerhard Zeiler5.000,00SPÖ Bezirksorganisation Ottakring

Anlässlich dieser zweiten Spende von Gerhard Zeiler hat der Rechnungshof die SPÖ um Mitteilung ersucht, ob es sich hierbei um dieselbe Person wie jene, die im März 2020 an die SPÖ gespendet hat, handelt. Der Hintergrund: Das Spendenlimit pro Spender liegt nämlich bei 7.612,50 EUR und wäre dadurch überschritten. 


Die SPÖ erklärte gegenüber dem Rechnungshof, dass es sich tatsächlich um denselben Spender handelt. Sie räumte ein, dass somit das Spendenlimit durch die Annahme der Spende überschritten wurde und deshalb eine unzulässige Spende in der Höhe von 2.387,50 Euro vorliegt. Das ist der Betrag über dem Limit. Der Rechnungshof erhält nun, wie im Parteiengesetz vorgesehen, diese Summe und wird sie zu Jahresbeginn 2021 an karitative Einrichtungen weiterleiten.

12.10.2020GewerkschafterInnen in der SPÖ30.021,28SPÖ - BundesorganisationDas Bundesverwaltungsgericht hat zu W271 2230242-1/24E und W271 2230670-1/24E vom September 2020 entschieden, dass im Nationalratswahlkampf 2019 verwendete Plakate, Flyer und Postkarten des Vereins "GewerkschafterInnen in der SPÖ - GewSPÖ" als Spende an die SPÖ zu bewerten sind. Angesichts dieser Feststellung meldete die SPÖ von sich aus dem Rechnungshof nunmehr einen Betrag von 30.021,28 Euro als Spende. Diese Spende überstieg jedoch das gesetzlich festgelegte Spendenlimit pro Spender. Es liegt eine unzulässige Spende in der Höhe von 22.521,28 Euro vor. Das ist der Betrag über dem Limit. Der Rechnungshof erhält nun, wie im Parteiengesetz vorgesehen, diese Summe und wird sie zu Jahresbeginn 2021 an karitative Einrichtungen weiterleiten. Die SPÖ hat die entsprechenden Schritte gesetzt. 
16.12.2020Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der younion_Die Daseinsgewerkschaft, Landesgruppe Niederösterreich, Ortsgruppe St. Pölten3706,40SPÖ-Stadtorganisation St. Pölten