Spenden an Österreichische Parteien

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Spenden über 2.500 Euro müssen politische oder wahlwerbende Parteien unverzüglich dem Rechnunghof Österreich melden. Die auf dieser Seite angeführten Spenden beziehen sich auf das Jahr 2019. Die Auflistung lässt jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu. Zum einen, weil Spenden an nahestehende Organisationen einer Partei nicht einzurechnen sind. Zum anderen, weil kleinere Spenden mangels sofortiger Veröffentlichungspflicht hier nicht zu finden sind, jedoch trotzdem für die Spendenobergrenze eine Rolle spielen. Erst die Rechenschaftsberichte beantworten diese Fragen abschließend.

Nähere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.

Das CSV-File zur Datenverarbeitung ist hier abrufbar.

Liste Jetzt Parteispenden - Copyright:

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