Die Parteien müssen Spenden über 2.645,07 Euro (Valorisierung erfolgte am 1. Jänner 2022, davor 2.573,03 Euro) dem Rechnungshof Österreich unverzüglich melden.
Zuvor - bis zum 8. Juli 2019 - mussten politische oder wahlwerbende Parteien jene Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 51.000 Euro (bzw. 50.000 Euro bis 2018) überstiegen, unverzüglich dem Rechnungshof Österreich melden. Die Höhe der Meldeverpflichtung wurde im Juli 2019 auf 2.500 Euro gesenkt.