FPÖ


Parteispenden an die Freiheitliche Partei Österreichs im Jahr 2025

ParteiMeldedatum an den RHSpendeneingangsdatum   Name der Spenderin/des Spenders
PLZ der Spenderin/des Spenders    BetragWährung 
Empfängerin/EmpfängerAnmerkungen
FPÖ28.04.202528.03.2025Gustav Raynoschek
10801.000,00EuroFPÖ Bezirksgruppe Wien 8
FPÖ28.04.202526.03.2025Ilona Szabo
1060  600,00EuroFPÖ Bezirksgruppe Wien 23
FPÖ28.04.202523.03.2025Karl Egger89432.000,00EuroFPÖ Ortsgruppe Irdning-Donnersbachtal
FPÖ28.04.202524.02.2025HA-Druck Inh. Andreas Holzmann8504  645,00EuroFPÖ Ortsgruppe Bad Schwanberg


Das CSV-File "Parteispenden 2025" ist  hier verfügbar.

Was finden Sie hier?

Spenden über 170 Euro müssen politische oder wahlwerbende Parteien vier Wochen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Rechnungshof melden. Einzelspenden über 560 Euro hat der Rechnungshof dann unverzüglich zu veröffentlichen.

In Wahlkampfzeiten gilt:

Unverzüglich gemeldet und anschließend vom Rechnungshof veröffentlicht werden müssen Spenden über 2.500 Euro, die bei einer wahlwerbenden Partei ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Nationalratswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen.

Die auf dieser Seite angeführten Spenden wurden dem Rechnungshof im Jahr 2025 gemeldet. Die Auflistung lässt jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu, weil kleinere Spenden mangels sofortiger Veröffentlichungspflicht hier nicht zu finden sind, jedoch trotzdem für die Spendenobergrenze eine Rolle spielen. Erst die Rechenschaftsberichte beantworten diese Frage abschließend.