Was finden Sie hier?
Spenden über 2.500 Euro, die bei einer wahlwerbenden Partei ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen, müssen unverzüglich gemeldet und anschließend vom Rechnungshof veröffentlicht werden.
Das CSV-File "Parteispenden EU-Wahl 2024" ist hier verfügbar.