SPÖ


Parteispenden an die Sozialdemokratische Partei Österreichs im Jahr 2024

ParteiMeldedatum an den RHSpendeneingangsdatum   Name der Spenderin/des Spenders   PLZ der Spenderin/des Spenders   
BetragWährung
Empfängerin/EmpfängerAnmerkungen
SPÖ25.04.202425.03.2024Ingrid Dvorak10401.000,00EuroBezirksorganisation Wieden, SPÖ Wien 
SPÖ25.04.202422.03.2024Harald Kapper10901.000,00EuroBezirksorganisation Alsergrund Sekt. 08; SPÖ Wien
SPÖ25.04.202422.02.2024Christoph Hellwig
60207.500,00EuroBezirksorganisation Innsbruck-Stadt; SPÖ Tirol
SPÖ25.04.202421.02.2024Christian Kieslinger42101.000,00EuroOrtsorganisation Gallneukirchen; SPÖ OÖ
SPÖ25.04.202415.02.2024Pauline Bergbauer40202.000,00EuroOrtsorganisation Feldkirchen; SPÖ OÖ
SPÖ25.04.202423.01.2024Werner Stingl25141.000,00EuroOrtsorganisation Traiskirchen-Möllersdorf; SPÖ NÖ



Das CSV-File "Parteispenden 2024" ist hier verfügbar.


Was finden Sie hier?

Spenden über 165 Euro müssen politische oder wahlwerbende Parteien vier Wochen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Rechnungshof melden. Einzelspenden über 540 Euro hat der Rechnungshof dann unverzüglich zu veröffentlichen.

In Wahlkampfzeiten gilt:

Unverzüglich gemeldet und anschließend vom Rechnungshof veröffentlicht werden müssen Spenden über 2.500 Euro, die bei einer wahlwerbenden Partei ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Nationalratswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen.

Die auf dieser Seite angeführten Spenden wurden dem Rechnungshof im Jahr 2024 gemeldet. Die Auflistung lässt jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu, weil kleinere Spenden mangels sofortiger Veröffentlichungspflicht hier nicht zu finden sind, jedoch trotzdem für die Spendenobergrenze eine Rolle spielen. Erst die Rechenschaftsberichte beantworten diese Frage abschließend.