Die Grünen


Parteispenden an Die Grünen - Die Grüne Alternative im Jahr 2024

ParteiMeldedatum an den RH
Spendeneingangsdatum   Name der Spenderin/des Spenders   PLZ der Spenderin/des Spenders    BetragWährung
Empfängerin/EmpfängerAnmerkungen
Die Grünen
26.04.202431.03.2024Juliane Alton68502.375,00EuroGemeindegruppe Dornbirn
Die Grünen 26.04.202431.03.2024Ingenieurbüro DI Albrecht Grießhammer9074976,26EuroGrüne Wirtschaft
Die Grünen 26.04.202418.03.2024Christoph Metzler6830600,00EuroGemeindegruppe Rankweil
Die Grünen 26.04.202428.01.2024Sandra Krautwaschl8112625,00EuroGemeindegruppe Die Grünen Gratwein-Straßengel
Die Grünen 26.04.202426.01.2024Peter Buocz1020560,00EuroLandesorganisation Wien
Die Grünen 26.04.202410.01.2024Anja Haider-Wallner70001.000,00
EuroBezirksgruppe Grüne Eisenstadt
Die Grünen 26.04.202404.01.2024Martina Manhartsberger1220960,00EuroLandesorganisation Wien

Das CSV-File "Parteispenden 2024" ist hier verfügbar.

Was finden Sie hier?

Spenden über 165  Euro müssen politische oder wahlwerbende Parteien vier Wochen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Rechnungshof melden. Einzelspenden über 540 Euro hat der Rechnungshof dann unverzüglich zu veröffentlichen.

In Wahlkampfzeiten gilt:

Unverzüglich gemeldet und anschließend vom Rechnungshof veröffentlicht werden müssen Spenden über 2.500 Euro, die bei einer wahlwerbenden Partei ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Nationalratswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen.

Die auf dieser Seite angeführten Spenden wurden dem Rechnungshof im Jahr 2024 gemeldet. Die Auflistung lässt jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu, weil kleinere Spenden mangels sofortiger Veröffentlichungspflicht hier nicht zu finden sind, jedoch trotzdem für die Spendenobergrenze eine Rolle spielen. Erst die Rechenschaftsberichte beantworten diese Frage abschließend.