FPÖ
Parteispenden an die Freiheitliche Partei Österreichs im Jahr 2024
Partei | Meldedatum an den RH | Spendeneingangsdatum | Name der Spenderin/des Spenders | PLZ der Spenderin/des Spenders | Betrag | Währung | Empfängerin/Empfänger | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
FPÖ | 29.10.2024 | 01.09.2024 | GO-IN Gastro Handel, Andreas Mayrhofer | 4612 | 580,28 | Euro | FPÖ Ortsgruppe Scharten | |
FPÖ | 29.10.2024 | 02.08.2024 | Roman Rusy | 2320 | 1.000,00 | Euro | FPÖ Landesgruppe NÖ | |
FPÖ | 30.04.2024 | 21.12.2023 | Augustin Mayer | 9871 | 2.499,00 | Euro | FPÖ Seeboden | Spendenerhalt am 21. Dezember 2023; Meldung an den RH am 30. April 2024 |
Das CSV-File "Parteispenden 2024" ist hier verfügbar.
Was finden Sie hier?
Spenden über 165 Euro müssen politische oder wahlwerbende Parteien vier Wochen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Rechnungshof melden. Einzelspenden über 540 Euro hat der Rechnungshof dann unverzüglich zu veröffentlichen.
In Wahlkampfzeiten gilt:
Unverzüglich gemeldet und anschließend vom Rechnungshof veröffentlicht werden müssen Spenden über 2.500 Euro, die bei einer wahlwerbenden Partei ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Nationalratswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen.
Die auf dieser Seite angeführten Spenden wurden dem Rechnungshof im Jahr 2024 gemeldet. Die Auflistung lässt jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu, weil kleinere Spenden mangels sofortiger Veröffentlichungspflicht hier nicht zu finden sind, jedoch trotzdem für die Spendenobergrenze eine Rolle spielen. Erst die Rechenschaftsberichte beantworten diese Frage abschließend.