Kundmachung über den Anpassungsfaktor für 2024

01.12.2023 – Rechnungshof veröffentlichte die Gehaltstabellen für öffentliche Funktionärinnen und Funktionäre

Auf Basis der Mitteilungen der Bundesanstalt "Statistik Austria" und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Präsidentin des Rechnungshofes gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) jährlich bis 5. Dezember den Faktor zu ermitteln und kundzumachen, mit dem die Bezüge öffentlicher Funktionäre jeweils per 1. Jänner des Folgejahres anzupassen sind. Dieser Faktor entspricht entweder der Inflationsrate vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung – je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Der Anpassungsfaktor gemäß § 3 Abs. 1 des BezBegrBVG wurde für das Kalenderjahr 2024 mit 1,097 berechnet.

Der Rechnungshof veröffentlichte die gesetzlich vorgesehene Anpassung von 9,7 Prozent und die daraus resultierenden Gehaltstabellen.

Kundmachung vom 1. Dezember 2023 zum Anpassungsfaktor für 2024


Kundmachung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)


Nach parlamentarischer Behandlung des Initiativantrags IA 3723/A XXVII. GP, wurde am 30. Dezember 2023 der Beschluss des Nationalrates zur Änderung des Bundesbezügegesetzes mit BGBl. Nr. 185/2023 kundgemacht. Mit der nach der Kundmachung des Rechnungshofes erfolgten gesetzlichen Änderung wurde angeordnet, dass für das Jahr 2024 keine Erhöhung der Politikerbezüge auf Ebene des Bundes, die den Bezug eines Mitglieds des Nationalrates übersteigen, erfolgt, und für die übrigen im BezBegrBVG genannten Funktionäre des Bundes für das Jahr 2024 und die folgenden Jahre angeordnet, dass die Anpassung des Ausgangsbetrags um die Hälfte reduziert wird.