Kundmachung über den Anpassungsfaktor für 2021

03.12.2020 - Rechnungshof veröffentlicht die Gehaltstabellen für öffentliche Funktionärinnen und Funktionäre

Auf Basis der Mitteilungen der Bundesanstalt "Statistik Austria" und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat die Präsidentin des Rechnungshofes Österreich gemäß § 3 Abs. 1 des Bundes–Verfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) jährlich bis 5. Dezember den Faktor zu ermitteln und kundzumachen, mit dem die Bezüge öffentlicher Funktionäre jeweils per 1. Jänner des Folgejahres anzupassen sind. Dieser Faktor entspricht entweder der Inflationsrate vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung - je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

Der Anpassungsfaktor gem. § 3 Abs. 1 BezBegrBVG wurde für das Kalenderjahr 2021 mit 1,015 berechnet. Der Rechnungshof Österreich hat am 3. Dezember 2020 die Gehaltstabellen für Funktionärinnen und Funktionäre veröffentlicht. Demnach steigen ihre Gehälter ab 1. Jänner 2021 um 1,5 Prozent.

Kundmachung vom 3. Dezember 2020 zum Anpassungsfaktor für 2021



Zu beachten: Für einen Teil der Funktionärinnen und Funktionäre wurde die Gehaltsanpassung für das Jahr 2021 ausgesetzt. Siehe: Beschluss des Nationalrates vom 21. Dezember 2020, Bundesbezügegesetz.