Datenschutzerklärung Prüfbereich

Wir möchten mit dieser (allgemeinen) Datenschutzerklärung für den Prüfungsbereich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Rechnungshof anlässlich von Prüfungen sowie die den betroffenen Personen zustehenden Rechte informieren.

Diese Erklärung dient der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit, insbesondere für die Fälle, in denen der Rechnungshof Daten nicht bei den betroffenen Personen erhebt und gem. Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO auf eine Information im Einzelfall verzichtet. Dies ist der Fall, wenn die Information unmöglich ist, einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder diese voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele der Verarbeitung unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würde.

Anlass der Erhebung

Der Rechnungshof verarbeitet bei seinen Prüfungen auch personenbezogene Daten.

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Rechnungshof, Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Tel.: +43 1 711 71 0, office@rechnungshof.gv.at

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Rechnungshof, Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Tel.: +43 1 711 71 0, datenschutz@rechnungshof.gv.at

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung

Personenbezogene Daten werden - soweit erforderlich - vom Rechnungshof ausschließlich für Zwecke der Gebarungsüberprüfung verarbeitet.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind die Art. 126b bis 127b des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG, BGBl. 1/1930 i.d.g.F. sowie die sonstigen Gesetze, die den Rechnungshof zur Prüfung von Rechtsträgern berechtigen. Die unionsrechtlichen Grundlagen finden sich in Art. 6 Abs. 1 lit. c und e sowie in Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO (letztere hinsichtlich der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden an die jeweils geprüften Stellen weitergegeben, soweit es für die Durchführung des Prüfungsverfahrens, insbesondere die Mitteilung des Prüfungsergebnisses, erforderlich ist. Im Einzelfall kann es gesetzlich erforderlich sein, dass der Rechnungshof personenbezogene Daten anderen Stellen gegenüber offenlegt. Dazu zählen u.a. sachlich in Betracht kommende Oberbehörden, bei Unternehmungen das zuständige Bundesministerium, das Bundesministerium für Finanzen, die Bundesregierung, die zuständige Landesregierung und der zuständige Bürgermeister oder die gesetzgebenden Körperschaften.

Übermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.

Veröffentlichung des Rechnungshofes

Der Rechnungshof nimmt in seine Berichte grundsätzlich keine personenbezogenen Daten auf. Ausgenommen sind „oberste Organe“ i.S.d. Art. 19 B–VG und die Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) von Unternehmungen. Zudem kann es im Ausnahmefall notwendig sein, personenbezogene Daten in Berichte aufzunehmen, um die Verständlichkeit des Textes sicherzustellen.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden nach der Erhebung vom Rechnungshof solange und soweit gespeichert, wie es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, in der Regel bis zum Abschluss der jeweiligen Prüfung.

Es besteht allerdings die Möglichkeit einer „Weiterverwendung“, wenn beim Abschluss der Prüfung z.B. zum selben Thema Prüfungen („Follow-up-Prüfungen“) konkret geplant oder parlamentarische Untersuchungsausschüsse eingesetzt sind.

Der Rechnungshof ist gemäß Bundesarchivgesetz, BGBl. I 162/1999 i.d.F. BGBl. I 32/2018 und Bundesarchivgutverordnung, BGBl. II 367/2002 i.d.F. BGBl. II 305/2017 verpflichtet, Schriftgut, das im Zuge seiner Prüfungstätigkeit anfällt, dem Österreichischen Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten. Eine Löschung ist erst zulässig, wenn über diese entschieden ist.

Betroffenenrechte

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so haben die betroffenen Personen das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht den betroffenen Personen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können die betroffenen Personen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Weitere Hinweise

Quelle der Daten

Der Rechnungshof erhebt personenbezogene Daten regelmäßig bei den geprüften Stellen. Gelegentlich stammen personenbezogene Daten auch aus öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere Datenbanken oder dem Internet.

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Für Zwecke der Prüfung verarbeitet der Rechnungshof alle Arten personenbezogener Daten (inkl. besondere Kategorien personenbezogener Daten).


Datenschutzerklärung allgemein