Tätigkeitsbericht 2023 des Rechnungshofes veröffentlicht

Der Rechnungshof veröffentichte heute seinen Tätigkeitsbericht 2023.
2023 war ein sehr bewegtes Jahr mit großen Herausforderungen für die öffentliche Hand. Während die Corona-Pandemie für beendet erklärt wurde, beeinflussen die Teuerung und der Rückgang der Wirtschaftsleistung den Staatshaushalt massiv. Die Regierungen auf Bundes- und Länderebene sind gefordert, die richtigen Maßnahmen zu setzen, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und um die öffentlichen Leistungen auf hohem Niveau zu sichern. Dazu sind gezielte Maßnahmen erforderlich, die gut aufeinander abgestimmt und bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Ansprüche an Finanzkontrolle gestiegen
Der Rechnungshof versucht schon seit Längerem, den gestiegenen Ansprüchen an die Finanzkontrolle durch einen umfassenden Prüfansatz gerecht zu werden: Im Prüfportfolio finden sich im Jahr 2023 noch einige COVID-19-Prüfungen und ein dazugehöriges Themenpapier des Rechnungshofes („COVID-19 | Rechnungshof.Mehr.Wert“), ebenso wie Prüfungen zu zukünftigen Herausforderungen, die ein langfristiges, über Wahlperioden hinausgehendes Denken erfordern. Dazu zählen neben der Prüfung zur Nachhaltigkeit des Pensionssystems auch Prüfungen im Zusammenhang mit Raumordnungsthemen, der Energiewende und dem Klimaschutz. Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung steht im Zeitalter der Digitalisierung genauso in unserem Fokus wie auch die Neuorganisation von Behörden, etwa die Bildungsdirektionen. Hinzu kommen Querschnittsmaterien mit hoher Relevanz für unsere Gesellschaft, wie der Gewalt- und Opferschutz für Frauen. Die Vermeidung von Interessenkonflikten und das Compliance-Management der öffentlichen Einrichtungen sowie die Korruptionsprävention spielen für den Rechnungshof bei seiner Arbeit eine wichtige Rolle. Hier muss ein strenger Maßstab gelten, weil er für das Vertrauen in die Institutionen entscheidend ist.
Nachfrageverfahren: interaktiv und auf einen Blick
Mit dem Nachfrageverfahren misst der Rechnungshof seine Wirkung. Zu diesem Zweck fragt er bei den überprüften Stellen nach, ob sie die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt haben. In sogenannten Follow-up-Überprüfungen kann der Rechnungshof diese Angaben überprüfen.
Der Rechnungshof stellt im Rahmen des Tätigkeitsberichts auf seiner Website eine interaktive Grafik zum Nachfrageverfahren zur Verfügung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf einen Blick nachvollziehen, ob – gemäß den Angaben der überprüften Stellen – die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt wurden. Mittels Filter kann nach einzelnen Berichten oder nach Gebietskörperschaften gesucht werden. Für das Jahr 2022 zeigt die Grafik zum Beispiel, dass der Rechnungshof wirkt: 88,7 Prozent der Empfehlungen wurden umgesetzt, teilweise umgesetzt oder deren Umsetzung wurde zugesagt. Es blieben allerdings auch – wie bereits in den Vorjahren – einige wesentliche Empfehlungen des Rechnungshofes offen.
- pdf Datei:
- 16,594.2 KB
- Umfang:
- 132 Seiten
Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes 2023
- pdf Datei:
- 14,240.2 KB
- Umfang:
- 218 Seiten
Anhang 1 zum Tätigkeitsbericht 2023: Nachfrageverfahren im Jahr 2023
Interaktive Grafik zum Nachfrageverfahren