Wirtschaftliche Lage des Sozialhilfeverbands Wolfsberg herausfordernd

Der Sozialhilfeverband Wolfsberg besteht aus neun Gemeinden des Bezirks. Er betreibt ein Pflegeheim und bietet mobile Pflege- und Betreuungsleistungen an. Die wirtschaftliche Situation des Sozialhilfeverbands ist herausfordernd, stellen die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes in ihrem heute veröffentlichten Bericht „Sozialhilfeverband Wolfsberg“ fest. Der Grund: Steigende Aufwände mussten durch höhere Sozialhilfeverbandsumlagen ausgeglichen werden. Diese betrugen in den Jahren 2019 bis 2021 insgesamt 1,13 Millionen Euro. Durch unterbliebene Indexanpassungen verzichtete der Verband bei Vermietungen eines Gebäudes und von Parkplätzen zudem auf Mieteinnahmen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2021, der Rechnungshof bezog aber auch aktuelle Entwicklungen bis einschließlich November 2022 mit ein.
Die Sozialhilfeverbände sind in Kärnten gesetzliche Pflichtverbände jeweils aller Gemeinden eines politischen Bezirks. Sie sind ausschließlich im Pflegebereich tätig. Der Sozialhilfeverband Wolfsberg betreibt ein Pflegeheim mit 79 Betten; er bietet in 28 vermieteten Wohnungen „Betreubares Wohnen“, einen „Mini-mobilen Dienst“ und die Sozialaktion „Essen auf Rädern“ an. Weiters vermietet er das in seinem Eigentum stehende Gebäude „Am Weiher 5/6“ in Wolfsberg, in dem die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg untergebracht ist.
Fehlerhaftes Rechnungswesen
Das Rechnungswesen des Sozialhilfeverbands Wolfsberg war fehlerhaft. Insbesondere die Ergebnisrechnungen der Rechnungsabschlüsse 2020 und 2021 waren nur bedingt geeignet, einen Überblick über die wirtschaftliche Situation zu geben. Die meisten Buchungsfehler waren vor allem durch die Umstellung des Rechnungswesens auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 bedingt.
Finanzielle Lage
Ein positives oder geringfügig negatives Nettoergebnis konnte nur aufgrund von steigenden Zuzahlungen der Mitgliedsgemeinden im Rahmen der Sozialhilfeverbandsumlage erreicht werden. Diese betrugen in den Jahren 2019 bis 2021 insgesamt 1,13 Millionen Euro.
Der Rechnungshof analysierte wesentliche Ausgaben- und Einnahmenpositionen des Sozialhilfeverbands. So wies der Leistungsbereich „Essen auf Rädern“ im überprüften Zeitraum durchgehend jährliche Abgänge von bis zu 185.000 Euro auf, weil der Sozialhilfeverband Wolfsberg für diese Leistungen keine kostendeckenden Tarife verrechnete.
Auch die COVID-19-Pandemie verursachte für den Verband in den Jahren 2020 bis 2022 zusätzliche Ausgaben im Ausmaß von rund 334.000 Euro. Diese trugen teilweise das Land Kärnten und teilweise der Sozialhilfeverband.
Der Rechnungshof erkennt an, dass der Sozialhilfeverband durch personelle Maßnahmen auch während der Pandemie durchgehend die rechtlichen Vorgaben im Pflege- und Betreuungsbereich erfüllte.
Verband ließ sich Mieteinnahmen entgehen
Der Mietzins für „Am Weiher 5/6“ lag mit 2,05 Euro je Quadratmeter Nutzfläche deutlich unter dem Wert, der im Jahr 2019 durch ein Gutachten anhand von Vergleichsobjekten ermittelt wurde, nämlich 7,06 Euro je Quadratmeter Nutzfläche. Der Verband führte die Anpassung des Mietzinses nicht regelmäßig durch, wodurch ihm im überprüften Zeitraum Mieteinnahmen von 15.176 Euro entgingen. Die jährlichen gesamten Mieterträge betrugen rund 52.000 Euro.
Zudem stellte der Verband unentgeltlich 26 Parkplätze zur Verfügung. Er verzichtete somit auf Mieteinnahmen von zumindest 15.600 Euro pro Jahr. Der Rechnungshof empfiehlt, mit dem Land Kärnten ein Konzept über die zukünftige Verwendung des Gebäudes „Am Weiher 5/6“ zu entwickeln, insbesondere zur allfälligen Fortsetzung der Vermietung, zu den Konditionen des Mietvertrags und zur Mitfinanzierung der thermischen Gebäudesanierung. Alternativ ist eine Veräußerung an das Land Kärnten zu überlegen.
Interessenkollisionen bei Aufgabenerfüllung
Der Rechnungshof sieht im Zusammenhang mit der Liegenschaft „Am Weiher 5/6“ eine Interessenkollision des Geschäftsführers des Sozialhilfeverbands, für dessen ordnungsgemäße Verwaltung und wirtschaftliche Gebarung er verantwortlich ist: Er ist auch Leiter der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg, die im Gebäude eingemietet ist.
Weiters erhielten die Mitglieder des Vorstands und des Verbandsrats für die Teilnahme an den Sitzungen eine finanzielle Abgeltung. Da die Mitglieder des Vorstands und des Verbandsrats auch Gemeindemandatare waren, hatten sie von den erhaltenen Verbandsentgelten je nach Vorgabe der politischen Parteien, der sie angehörten, mitunter einen Teil an diese abzuführen. Der Sozialhilfeverband Wolfsberg berechnete für die Mandatare einer politischen Partei diese „Parteiabgabe“, behielt diese ein und überwies den Betrag gesammelt an die Partei. Der Rechnungshof kritisiert dieses Vorgehen, denn er sieht diese Leistung nicht als Aufgabe eines Sozialhilfeverbandes an. Er empfiehlt, die Berechnung und Abführung von Parteibeiträgen der Mandatare unverzüglich einzustellen.
Presseinformation: Sozialhilfeverband Wolfsberg
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- 3,227.0 KB
- Umfang:
- #78 Seiten
Bericht: Sozialhilfeverband Wolfsberg
Der Rechnungshof überprüfte von April 2022 bis November 2022 den Sozialhilfeverband Wolfsberg. Prüfungsziel war die Beurteilung seiner finanziellen Lage, der Aufgabenerfüllung und der Leistungserbringung. Zudem ging der Rechnungshof auch auf die Immobilienverwaltung, die Abwicklung eines Bauprojekts und die Bewältigung der COVID-19-Pandemie ein. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2021, der Rechnungshof bezog aber auch aktuelle Entwicklungen bis einschließlich November 2022 mit ein.