Rechenschaftsbericht ÖVP 2020 und NEOS 2021 veröffentlicht

21. Juli 2023 – Der Rechnungshof wird auch künftig Mitteilungen sachlich und rechtlich begründet, wohl überlegt, objektiv und konsequent erstatten

Der Rechnungshof hat heute den Rechenschaftsbericht der ÖVP 2020 veröffentlicht und gleichzeitig Mitteilungen dazu an den Unabhängigen Parteien-Transparenz- Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt erstattet.

Aus diesem Anlass erlaubt sich der Rechnungshof, folgende Beobachtungen zum Wirken des UPTS in der letzten Zeit zu teilen. Sie sind nicht als Kritik zu verstehen, sondern als bloße Wahrnehmungen des Rechnungshofes, die für seine Arbeit allerdings von Bedeutung sind:
Jeder hat seine Rolle, jeder hat seine Aufgabe. Der Rechnungshof teilt dem Senat mit, wenn er vermutet, dass ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt. Es ist Aufgabe des Senates, eine Entscheidung zu treffen, ob er die Bedenken des Rechnungshofes teilt und dann daraus folgend Sanktionen auszusprechen. Der Rechnungshof erarbeitet seine Mitteilungen sachlich, objektiv, wohl überlegt und rechtlich begründet. Das ist seine Verantwortung.

Es fällt in die Verantwortung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates im Bundeskanzleramt, die rechtliche Beurteilung im Lichte der Transparenz der Parteienfinanzierung zu treffen und damit für die Einhaltung des Parteiengesetzes zu sorgen. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des UPTS kann der Rechnungshof – im Gegensatz zu politischen Parteien – jedoch nicht ergreifen. Ein solches Rechtsmittel wäre wünschenswert, damit auch dem Rechnungshof der Instanzenzug zum Höchstgericht offensteht.
Der Rechnungshof muss feststellen, dass der Unabhängige Parteien-Transparenz- Senat im Bundeskanzleramt in letzter Zeit vermehrt formale Standpunkte ins Treffen führt. Bei inhaltlichen Entscheidungen ist er zurückhaltender.

Für „erfolgreiche“ Mitteilungen an den Senat hat er in jüngsten Entscheidungen – in dieser Form und Deutlichkeit – neue Kriterien formuliert. Daraus ist zum Beispiel für uns abzuleiten, dass der UPTS sinngemäß nunmehr originäre eigene Erhebungs- und Ermittlungstätigkeit durch den Rechnungshof verlangt. Im Rahmen des Möglichen wurden und werden diese immer durchgeführt. Zu einer ergänzenden Ermittlungstätigkeit im Rahmen der Rechenschaftsberichts-Kontrolle bietet das Parteiengesetz aber derzeit leider noch keine Kompetenz. Künftig – nach dem Wirksamwerden der neuen Kompetenz mit Herbst 2024 – ist dies möglich.
Der große Vorteil ist, dass der Rechnungshof beginnend mit den Rechenschaftsberichten 2023 die Mitteilungen an den UPTS (beziehungsweise das Ergebnis seiner Prüftätigkeit) veröffentlichen und sich jeder ein vollständiges Bild von den an den UPTS herangetragenen Fällen machen kann.

Der UPTS verlangt offenbar in dieser Tragweite künftig auch, dass nach dem Abschluss des mit der Partei durchgeführten Stellungnahme-Verfahrens die Partei zu Erwägungen und Inhalten der vom Rechnungshof beabsichtigten Mitteilungen an den UPTS (erneut) befragt werden soll, damit sie dazu Stellung beziehen kann. Dies verlängert naturgemäß auch die Verfahrensdauer.
Der Rechnungshof wird danach trachten, diese neuen Anforderungen bestmöglich zu erfüllen und keine Gründe dafür zu liefern, die dem UPTS Einstellungen aus diesen formalen Gesichtspunkten heraus ermöglichen.

Eines aber bleibt: Der Rechnungshof wird auch künftig Mitteilungen sachlich und rechtlich begründet, wohl überlegt, objektiv und konsequent erstatten.

Wahlkampfkosten: keine Wahl zum Europäischen Parlament und keine Nationalratswahl
Spenden über das gesamte Jahr: 560.463,49 EUR

Zu folgenden Punkten erfolgt eine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS):

  • Im Jänner 2020 fand in der Remise Amstetten eine Wahlveranstaltung für die niederösterreichische Gemeinderatswahl mit dem damaligen ÖVP- Bundesparteiobmann und dem lokalen Spitzenkandidaten der Partei statt. Eigentümer der Liegenschaft war die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft. Im Verfahren mit dem Rechnungshof legte die ÖVP trotz Nachfrage keine Unterlagen vor, die ergeben, dass für die Veranstaltung eine Miete bezahlt worden wäre. Der Rechnungshof geht davon aus, dass die Remise Amstetten von der ÖBB-Infrastruktur AG unentgeltlich der ÖVP zur Verfügung gestellt worden ist. Dies würde eine unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz bedeuten.
  • Weitere Mitteilungen erfolgen in Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten der Perchtoldsdorfer Immobilien GmbH (100 % Gesellschafter: Marktgemeinde Perchtoldsdorf) an die Partei mit nur symbolischem Mietzins; wegen möglicher unrichtiger und unvollständiger Angaben im Rechenschaftsbericht zum „Österreichischen Seniorenbund“; wegen möglicher unrichtiger und unvollständiger Angaben im Rechenschaftsbericht zur „Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend" (der Rechnungshof sieht sie als Jugendorganisation des Tiroler Bauernbundes an) sowie wegen zweier lokaler Personenkomitees.


Presseinformation: Rechenschaftsbericht der ÖVP 2020


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Umfang: 
189 Seiten

Rechenschaftsbericht 2020: Österreichische Volkspartei

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Umfang: 
40 Seiten

Rechenschaftsbericht 2021: NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum

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