Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus: 4,098 Milliarden Euro wurden für das Jahr 2022 ausbezahlt

Wie der Klimabonus und Energiekostenausgleich für das Jahr 2022 abgewickelt wurden, prüfte der Rechnungshof. Mit beiden Maßnahmen sollten finanzielle Mehrbelastungen für Privatpersonen und Haushalte abgefedert werden. Für den Energiekostenausgleich 2022 war ein Antrag nötig. 63 Prozent der Anspruchsberechtigten profitierten von dieser Einmalzahlung. Hingegen kam 99 Prozent der Anspruchsberechtigten der antragslose Klimabonus zugute. Der Klimabonus 2022 schlug insgesamt mit 4,098 Milliarden Euro zu Buche, der Energiekostenausgleich mit 378,75 Millionen Euro. Und: Die Abwicklungskosten pro Transaktion waren beim Energiekostenausgleich rund dreimal höher als beim Klimabonus. Zudem zeigt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Klimabonus und Energiekostenausgleich – Abwicklung“ Lücken bei den Datengrundlagen zur Ermittlung der Anspruchsberechtigten auf. Geprüft wurde im Wesentlichen der Zeitraum Jänner 2022 bis März 2023.
Volumen stieg nach Novelle von 1,219 Milliarden Euro auf 4,098 Milliarden Euro
Im Oktober 2021 beschloss die Bundesregierung die „Ökosoziale Steuerreform“, die erstmalig auch eine nationale Bepreisung von Treibhausgasemissionen vorsah. Um erhöhte Kosten für Privathaushalte zu kompensieren, sollten natürliche Personen jährlich eine pauschale Geldleistung erhalten, den Klimabonus. Ursprünglich geplant war ein Sockelbetrag von 100 Euro pro Person sowie ein nach Wohnort differenzierter Regionalausgleich. Minderjährige sollten die Hälfte erhalten, die erste Auszahlung war für Herbst 2022 geplant.
Jedoch: Kurzfristig wurde die Grundkonzeption verändert: Im Juni 2022 beschloss der Nationalrat eine Novelle des Klimabonusgesetzes. Der Sockelbetrag wurde für das Jahr 2022 auf 250 Euro pro erwachsener Person und auf 125 Euro pro minderjähriger Person erhöht. Der Regionalausgleich fiel in diesem Jahr aus. Zusätzlich erhielten alle Anspruchsberechtigten einen Sonderzuschlag („Anti-Teuerungsbonus“) von 250 Euro für Erwachsene und 125 Euro für Minderjährige. Diese späte Änderung führte zu einem erhöhten Zeitdruck bei der Umsetzung und zu verlorenen Aufwendungen.
Und das Transfervolumen steigerte sich um 236 Prozent: Ursprünglich budgetiert waren 1,219 Milliarden Euro. Aufgrund der Novelle – für die es übrigens kein Begutachtungsverfahren gab – wurden 4,098 Milliarden Euro ausbezahlt.
Personen nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft lückenhaft erfasst
Das Klimaschutzministerium war für die Abwicklung des Klimabonus zuständig. Die Anspruchsvoraussetzungen sind: die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich. Ausbezahlt werden sollte der Klimabonus per Überweisung oder in Form von Waren- und Wertgutscheinen per Postzustellung. Daten verschiedener Stellen wurden automatisiert abgeglichen, um die anspruchsberechtigten Personen und die anwendbaren Auszahlungsmodalitäten festzustellen. Aber: Bei rund 295.000 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitzmeldung in Österreich konnte das Innenministerium im Juli 2022 keine Auskunft über den Aufenthaltsstatus geben. Sie waren nicht im Zentralen Fremdenregister erfasst.
Der Rechnungshof kritisiert, dass das Innenministerium im überprüften Zeitraum keine systematischen Schritte setzte, um diese Lücke zu schließen. Derartige Lücken im Datenbestand können nicht nur im Kontext des Klimabonus zu gravierenden Problemen führen.
Gutscheine im Wert von 603,61 Millionen Euro per Post verschickt
Das Klimaschutzministerium erhob Kontodaten beim Finanzministerium und bei der Pensionsversicherungsanstalt. Zudem wurden die Bürgerinnen und Bürger mittels Postsendung aufgefordert, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Waren keine gültigen Kontodaten vorhanden, kam der Klimabonus mit der Post – in Form von Gutscheinen. Unklarheiten bei den Kriterien für das Heranziehen von Kontodaten führten zu vielen Beschwerden jener Personen, die den Klimabonus per Gutschein anstatt per Überweisung erhielten.
Schließlich wurde an 95 Prozent aller Anspruchsberechtigten der Klimabonus in der ersten Auszahlungsrunde im Herbst 2022 überwiesen beziehungsweise wurden Gutscheine per Post zugestellt. Bis Mitte Oktober verschickte das Klimaschutzministerium insgesamt 1,26 Millionen Sendungen mit Waren- und Wertgutscheinen in der Höhe von 603,61 Millionen Euro. 68 Prozent der im Herbst 2022 in der Regel als RSa-Brief verschickten Klimabonus-Gutscheine wurden bei der Post hinterlegt. Davon wurden 9 Prozent nicht abgeholt, diese wurden an das Klimaschutzministerium retourniert und entwertet. Das Ministerium bezog die betroffenen Anspruchsberechtigten in die zweite Auszahlungsrunde im Februar/März 2023 ein.
Der Klimabonus 2022 verursachte bei der Post AG einen großen Aufwand: Die hohe Zahl von Wertsendungen erforderten zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, Personal und Schulungen. Der Rechnungshof empfiehlt dem Klimaschutzministerium, aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit weitere Maßnahmen zur Steigerung der Überweisungsquote des Klimabonus zu ergreifen und die Zahl der versandten Gutscheine möglichst zu reduzieren. Und: Er beurteilt positiv, dass die Kosten für die Abwicklung des Klimabonus nur 0,64 Prozent in Relation zu den Transferzahlungen ausmachten. In absoluten Zahlen sind dies 26,36 Millionen Euro.
Energiekostenausgleich: Kostenersätze für Stromlieferanten nicht nachvollziehbar
Im Jänner 2022 beschloss die Bundesregierung zur Abfederung erhöhter Energierechnungen eine einmalige Leistung in Höhe von 150 Euro – den Energiekostenausgleich. Anspruchsberechtigt waren natürliche Personen, die zwischen 15. März und 30. Juni 2022 an zumindest einem Tag einen Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet hatten und für diesen aus einem Stromvertrag auf ihren Namen zahlungsverpflichtet waren. Zusätzlich galt eine Einkommensobergrenze von 55.000 Euro für Einpersonenhaushalte und 110.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte. Das Finanzministerium war zuständig für die Abwicklung.
Nach Zusendung eines „Gutscheins“ per Post konnten alle Anspruchsberechtigten die Leistung online oder per Brief beantragen. Bei Genehmigung schrieben Stromlieferanten ihren Kundinnen und Kunden bei der nächsten Jahresabrechnung 150 Euro gut. Zusätzlich erhielt jeder Stromlieferant für seinen Abwicklungsaufwand eine einmalige pauschale Abgeltung von 10.000 Euro sowie für die ersten 10.000 eingelösten Ansprüche je 2,50 Euro, für jeden weiteren je 1,50 Euro. Bis inklusive März 2023 wurden 5,51 Millionen Euro an Kostenersatz für die Stromlieferanten ausbezahlt. Der Rechnungshof hält kritisch fest, dass nicht nachvollziehbar war, anhand welcher Kriterien der Kostenersatz für die Stromlieferanten festgelegt wurde.
Ein Viertel stellte keinen Antrag
Bis Ende März 2023 beantragten nur 2,97 Millionen Personen den Energiekostenausgleich. Das entspricht 74 Prozent derjenigen, die das Finanzministerium als anspruchsberechtigt erachtet hatte. Bis Ende März 2023 betrugen die Transferzahlungen für den Energiekostenausgleich 378,75 Millionen Euro. Die Abwicklungskosten beliefen sich auf 21,36 Millionen Euro – also 5,6 Prozent in Relation zu den Transferzahlungen.
Zielgerichtete, treffsichere und temporäre Unterstützung
Die Treffsicherheit war nicht Gegenstand dieser Prüfung. Aber: Aus Sicht des Rechnungshofes sollte der Fokus staatlicher Maßnahmen von der breit angelegten Unterstützung aufgrund der Teuerung hin zu einer zielgerichteten, treffsicheren und temporären Unterstützung übergehen. Und: Staatliche Maßnahmen sollten vor dem Hintergrund der hohen Budgetbelastung auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden.
Presseinformation: Klimabonus und Energiekostenausgleich – Abwicklung
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- 2,475.5 KB
- Umfang:
- 88 Seiten
Bericht: Klimabonus und Energiekostenausgleich – Abwicklung
Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2022 bis März 2023 die Abwicklung des Klimabonus (inklusive Anti-Teuerungsbonus) und des Energiekostenausgleichs für das Jahr 2022. Ziel der Überprüfung war es, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die Abwicklung der Maßnahmen, die Aufwendungen für die Abwicklung sowie die Vergabe von Fremdleistungen zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum reichte insbesondere von Jänner 2022 bis März 2023.