Rechnungshof veröffentlichte Bericht zu Investitionen der Länder Tirol und Vorarlberg

Der Rechnungshof überprüfte von September 2022 bis Februar 2023 Umfang und Entwicklung der Investitionen der Länder Tirol und Vorarlberg sowie die Darstellung dieser Investitionen im Rechnungswesen der beiden Länder. Prüfungsziele waren die Erhebung und Darstellung der Investitionen nach dem neuen Haushaltsrecht, die Beurteilung, ob diese Investitionen den Erhalt des Vermögens sicherstellen, sowie die Beurteilung der Aussagekraft und Transparenz der Darstellung der Investitionen in den Rechnungsabschlüssen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2016 bis 2021, wobei der Schwerpunkt auf den Jahren 2020 und 2021 lag.
Zentrale Empfehlungen
- In den Rechnungsabschlüssen wären die gewählten Bewertungsmethoden und die Herleitung von Referenzwerten für die Positionen der Vermögensrechnung anzuführen und gegebenenfalls zu erläutern. Dadurch würden wertvolle Informationen für eine Analyse der Rechnungsabschlüsse und in weiterer Folge der wirtschaftlichen Situation des Landes zur Verfügung stehen.
- Allfällige Besonderheiten des Vermögens (z.B. fehlende Bewertung, Bandbreiten) wären in den Rechnungsabschlüssen zu erläutern. Soweit aus den Bilanzwerten keine direkten Rückschlüsse auf den Umfang des Vermögens gezogen werden können, wären die Erläuterungen durch zusätzliche Angaben zum Wirtschaftsgut (z.B. Menge, Länge) zu ergänzen.
- Für Investitionen wäre – auch im Hinblick auf die Vermögenserhaltung – ein Gesamtkonzept zu erstellen. Darin wären sowohl die Direktinvestitionen des Landes als auch die Investitionen in ausgegliederten Gesellschaften, die mit Kapitaltransfers des Landes unterstützt werden, aufzunehmen.
- Anlagen in Bau wären nach ihrer Fertigstellung auch im Anlagenspiegel als Umbuchungen bei den jeweiligen Vermögenspositionen auszuweisen.
- Die bei der Verbuchung der Darlehensvergaben sowie der Darlehenstilgungen in der VRV 2015 vorgesehene Unterscheidung zwischen Darlehen für Unter-nehmen mit Landesbeteiligung und Unternehmen ohne Landesbeteiligung wäre umzusetzen.
- Darlehensrückzahlungen durch Landesbeteiligungen wären auf dem Konto 2440 (Investitionsdarlehen an Beteiligungen) zu verbuchen.
- pdf Datei:
- 4,005.0 KB
- Umfang:
- 112 Seiten