Gemeldete Parteispenden für das zweite Quartal veröffentlicht

Parteien müssen nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres eine Liste mit Spenden über 150 Euro an den Rechnungshof übermitteln. Die Liste muss vier Wochen nach Quartalsende beim Rechnungshof einlangen.
Der Rechnungshof führt eine erste Kontrolle durch – etwa ob unzulässige Spenden vorliegen – und veröffentlicht die Spenden aus der Liste, die über 500 Euro betragen. Die Listen werden nach Einlangen der Meldungen der weiteren Parteien laufend ergänzt.
Hier finden Sie die bisher veröffentlichten Parteispenden aus dem Jahr 2023: