Wer soll Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten?

13.12.2021 – Entscheiden Sie mit

Die Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge bringen, welche Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Bis zum 31. Dezember 2021 können Anregungen per E-Mail an buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage über Facebook RechnungshofAT oder per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien) abgegeben werden.

Der Hintergrund für diese Initiative ist folgender: Das Parteiengesetz legt fest, dass „unzulässige Parteispenden“ nicht zurück an die Spenderin oder den Spender, sondern an den Rechnungshof übermittelt werden müssen. Die Präsidentin hat dann Einrichtungen, die „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ dienen, zu bestimmen, die diese Parteispenden erhalten. 

3 x 1.970 Euro weiterzuleiten

Bei der Kontrolle des Rechenschaftsberichts 2018 der ÖVP stellte sich heraus, dass es zu zwei unzulässigen Spenden gekommen ist. Der ÖVP-Landtagsklub Salzburg bezahlte im Mitgliedermagazin der Salzburger Volkspartei „Wir in Salzburg“ vom April 2018 ein Inserat mit dem Titel „Warum ist es wichtig, am 22. April Wilfried Haslauer und die Salzburger Volkspartei zu wählen?“. Die Kosten des Inserats – und somit die unzulässige Spende – betrugen 3.333,33 Euro.

Außerdem schaltete der ÖVP-Landtagsklub Salzburg im März 2018 – im Vorfeld der Landtagswahl – in den „Salzburger Nachrichten“ ein Inserat zu einer Veranstaltung mit dem Thema „Garteln im Frühling“ mit einem Experten. Da kein inhaltlicher Zusammenhang der Veranstaltung zur Arbeit des Landtagsklubs vorlag, handelt es sich hier ebenfalls um eine unzulässige Spende in der Höhe von 2.087,00 Euro.

Weiters erhielt der Rechnungshof von der SPÖ aufgrund der Überschreitung des Spendenlimits für anonyme Spenden (507,50 Euro ab 1. Jänner 2020) eine unzulässige Spende in der Höhe von 492,50 Euro übermittelt.

Somit wurden insgesamt 5.912,83 Euro an unzulässigen Spenden an den Rechnungshof überwiesen. 

Anfang 2022 wird bekanntgegeben, wer die Spenden erhält

Das Parteiengesetz sieht keine genaueren Richtlinien zur Vorgangsweise vor, wie die Weiterleitung von unzulässigen Spenden erfolgen soll. Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker hat daher entschieden, folgenden Weg zu wählen:

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Vorschläge zu machen, welche Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen bedacht werden sollen. Die Präsidentin legt überdies Wert darauf, dass es sich um überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen, die in Österreich wirken, handelt. Aus den Vorschlägen der Bevölkerung wird eine Liste erstellt. Aus dieser Liste wird per Los ermittelt, welche drei Organisationen jeweils 1.970 Euro erhalten werden. Das Ergebnis wird Anfang 2022 veröffentlicht werden.