Veranstaltungsorte ändern ihre Konditionen für politische Parteien

Wenn politische Parteien Veranstaltungen, wie etwa Parteitage, abhalten – müssen sie dafür ähnliche Kosten bezahlen wie Unternehmen? Oder bekommen sie von den Veranstaltern besondere Konditionen? Der Rechnungshof wollte dies genauer wissen und führte dazu eine Prüfung durch. Das Ergebnis: Tatsächlich war es für die Parteien oftmals günstiger. Die Veranstalter reagierten bereits während der laufenden Prüfung und kündigten dem Rechnungshof Änderungen an. Der Rechnungshof nahm verschiedene Veranstalter unter die Lupe. Das Design Center Linz etwa, in dem 2019 ein Landesparteitag und ein EU-Wahlkampfauftakt stattfanden, gewährte diesen Parteien im Vergleich zu einem kommerziellen Event keine besonderen Bevorzugungen.
Spezielle Kondition "Polit"-Tarif
Bei der Halle E+G BetriebsgmbH (im Museumsquartier Wien) stellte sich die Situation etwas anders dar. Eine Partei führte dort den Auftakt zur Nationalratswahl 2019 durch. Die Halle E+G hatte bisher eine spezielle Tarifstufe („Polit“-Tarif) für „Veranstaltungen staatsnaher bzw. öffentlicher Institutionen“, die auch für die Parteiveranstaltung zum Tragen kam. Dieser „Polit“-Tarif lag um rund 30 Prozent unter der Tagesmiete für kommerzielle Unternehmen. Zudem mussten kommerzielle Unternehmen einen höheren Mietpreis bei eingeschobenen Tribünen und für Aufbautage bezahlen. Der Rechnungshof kritisierte, auch mit dem Hinweis auf das Parteiengesetz, diesen besonderen Tarif für Partei-Veranstaltungen. Die Halle E+G BetriebsgmbH sowie die Stadt Wien erklärten in ihren Stellungnahmen, dass dieser Tarif an jene für kommerzielle Veranstaltungen angeglichen wird. Die Partei, vom Rechnungshof damit bei der Kontrolle des Rechenschaftsberichts konfrontiert, erklärte, nichts von der Bevorzugung gewusst zu haben und künftig bei ihren Veranstaltungen genau darauf zu achten, dass keine speziellen Konditionen gemacht würden.
Ähnlich reagierte die Tabakfabrik Linz: Auch hier wurde für die Mitgliederversammlung einer Partei sowie für das Event einer weiteren Partei ein Non-Profit-Tarif verrechnet – mit einem Drittel weniger Mietkosten als beim Businesstarif. Die Tabakfabrik teilte mit, dass nunmehr seit April 2020 Parteiveranstaltungen mit dem Businesstarif verrechnet werden.
Intransparente Preisgestaltung
Die MESSE Tulln GmbH fiel bei der Rechnungshof-Prüfung dadurch auf, dass es aufgrund fehlender Regelungen eine intransparente Preisgestaltung gab. Zudem waren die Zahlungs- und Stornobedingungen unterschiedlich geregelt; die für den Wahlkampfauftakt einer Partei waren darüber hinaus unrealistisch. Die MESSE Tulln führte gegenüber dem Rechnungshof aus, dass es seit Oktober 2020 nunmehr ein einheitliches Kalkulationsblatt für Tarife, Konditionen und Preise bei Gastveranstaltungen gibt.
Beim Veranstaltungsort Salzburg Congress, wo im Jänner 2020 eine Veranstaltung einer Partei stattfand, gab es für den Rechnungshof in diesem Zusammenhang keine Kritik beziehungsweise keine besonderen Empfehlungen.
Presseinformation: Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien
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- Umfang:
- 48 Seiten
Bericht: Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien
Der RH überprüfte von August bis September 2020 ausgewählte Veranstaltungen
• der Design Center Linz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG,
• der Halle E+G BetriebsgmbH (Wien),
• der MESSE Tulln GmbH,
• der Tabakfabrik Linz Entwicklungs– und Betriebsgesellschaft mbH und
• des Salzburg Congress als Teilbetrieb der TSG Tourismus Salzburg GmbH.
Ziel der Gebarungsüberprüfung war insbesondere die Beurteilung der Abwicklung und Abrechnung ausgewählter Veranstaltungen in Bezug auf Bestimmungen des Parteiengesetzes. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2018 bis Jänner 2020.