Kundmachung über den Anpassungsfaktor für 2022

02.12.2021 – Rechnungshof veröffentlicht die Gehaltstabellen für öffentliche Funktionärinnen und Funktionäre

Auf Basis der Mitteilungen der Bundesanstalt "Statistik Austria" und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Präsidentin des Rechnungshofes gemäß § 3 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) jährlich bis 5. Dezember den Faktor zu ermitteln und kundzumachen, mit dem die Bezüge öffentlicher Funktionäre jeweils per 1. Jänner des Folgejahres anzupassen sind. Dieser Faktor entspricht entweder der Inflationsrate vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung – je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

Der Anpassungsfaktor gemäß § 3 Abs. 1 BezBegrBVG wurde für das Kalenderjahr 2022 mit 1,016 berechnet. Der Rechnungshof Österreich hat am 2. Dezember 2021 die Gehaltstabellen für Funktionärinnen und Funktionäre veröffentlicht. Demnach steigen ihre Gehälter ab 1. Jänner 2022 um 1,6 Prozent.


Kundmachung vom 2. Dezember 2021 zum Anpassungsfaktor für 2022



Kundmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung