Additionalitätsprogramme Burgenland 2014–2020

03.12.2021 – Rechnungshof zeigt Mängel in unterschiedlichen Phasen der Abwicklung auf

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis Juni 2020 die Additionalitätsprogramme Burgenland 2014–2020 beim Land Burgenland sowie bei der Regionalmanagement Burgenland Gesellschaft m.b.H. und der Wirtschaft Burgenland GmbH. Prüfungsziele waren die Analyse der Programmgrundlagen und die Beurteilung der Finanzierung der Förderprogramme, der Programmabwicklung sowie der Fördervergabe und –abwicklung bei ausgewählten Projekten. Das Land Burgenland erstellte die Additionalitätsprogramme in Anlehnung an die EU–Strukturfonds und bezog dabei auch Bundesmittel ein. Die Prüfung umfasste ausschließlich die vom Land Burgenland bereitgestellten Mittel. Die Bundesmittel wurden nur insoweit behandelt, als dies für eine Gesamtdarstellung der Additionalitätsprogramme erforderlich war. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis 2020.

Zentrale Empfehlungen

  1. Das Land Burgenland sollte die Additionalitätsprogramme in ihrer derzeitigen Gestaltung als Bund-Länder-Programme, jedoch ohne zusätzliche landesspezifische Maßnahmen durch den Bund, überdenken. Förderprogramme wären vielmehr nur dann als gemeinschaftliche Programme mit dem Bund darzustellen, wenn über die vom Bund ohnehin geplanten Förderprogramme hinaus ausschließlich für das Land Burgenland reservierte Bundesmittel zum Einsatz kommen.
  2. Das Land Burgenland und die Regionalmanagement Burgenland Gesellschaft m.b.H. sollten von den Entwicklungsstrategien des Landes abgeleitete Förderziele in allfällige künftige Additionalitätsprogramme aufnehmen und Indikatoren zur Messung der angestrebten Wirkungen festlegen.
  3. Das Land Burgenland sollte die geförderten Projekte, die Fördernehmer sowie die zur Durchführung der Projekte zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel aus den Additionalitätsprogrammen in einem Förderbericht darstellen und diesen auf der Website des Landes veröffentlichen.
  4. Das Land Burgenland sollte Bestimmungen in der Allgemeinen Rahmenrichtlinie des Landes Burgenland vermeiden, die zu einer Vermischung der Abwicklungskosten verschiedener Förderprogramme führen, um eine transparente Darstellung der Kosten der Programmabwicklung zu ermöglichen und eine Quersubventionierung von Förderprogrammen auszuschließen.
  5. Die Regionalmanagement Burgenland Gesellschaft m.b.H. sollte die Verwendung der Mittel der Technischen Hilfe jährlich abrechnen und die Abrechnung dem Land zeitgerecht vorlegen.
pdf Datei: 
1,238.4 KB
Umfang: 
88 Seiten

Bericht: Additionalitätsprogramme Burgenland 2014–2020

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