Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung unklar

15.03.2019 - Der Rechnungshof Österreich hat geprüft: Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung

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Die Fluchtbewegung im Jahr 2015 war auch für das Schulsystem eine große  Herausforderung. Insgesamt stellte der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 mit mehreren Integrationstöpfen 223,75 Millionen Euro zur Verfügung. Dies waren einerseits Sprachkurse (rund 69,86 Millionen Euro), aber auch Mittel für den regulären Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung aufgrund der bestehenden Schulpflicht (rund 60,68 Millionen Euro). Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung es tatsächlich gab, war jedoch unklar.

Das Ministerium reagierte im September 2015 auf die Fluchtbewegung und vereinbarte mit den damaligen Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien (die jetzigen Bildungsdirektionen), die Zahl der Kinder mit Fluchterfahrung an österreichischen Schulen zu erheben. Vorgabe oder Definition gab es dazu keine. Es gab auch keine Daten über die Vorbildung der Kinder. Ein standardisiertes Testverfahren zur Sprachstandsfeststellung wird erst ab dem Schuljahr 2019/20 eingeführt.

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