Was jetzt getan werden muss: Fünf Punkte für echte Kontrolle der Parteifinanzen

23.05.2019 - Die Präsidentin des Rechnungshof Österreich fordert die Schließung der offenkundigen Kontrolllücken bei den Parteifinanzen und den Wahlkampfkosten.

Infobox zu den Reformvorschlägen des Rechnungshofes zur Parteienfinanzierung - Copyright: Foto: istock.com/kazina

„Diese Tage sind eine Probe für unser Land. Wenn jetzt nicht eine grundlegende Reform der Parteienfinanzen und ihrer Kontrolle kommt, kommt sie nicht mehr. Dem Gedanken der vollständigen Transparenz bei den Parteien muss endlich Rechnung getragen werden, wenn es darum geht, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wieder zu gewinnen. Daher ist es höchste Zeit, dass das Parlament die offenkundigen Kontrolllücken schließt und sich endlich zu strengen und wirksamen Regeln entschließt. Auch ein sparsamerer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ist den Parteien angesichts der Höhe der öffentlichen Parteienförderung zumutbar“, sagt Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker.

Dazu braucht es folgende fünf Reform-Maßnahmen:

1. Volle Prüfrechte für den Rechnungshof Österreich. Parteien sind ein wichtiger Teil der Demokratie. Daher sieht auch der Rechnungshof Österreich die Notwendigkeit einer angemessenen, öffentlichen Parteienförderung, aber mit klaren und nachvollziehbaren, fairen Spielregeln. Die Regelungen zum Parteiengesetz sind reformbedürftig, weil sie dem Rechnungshof Österreich derzeit nur Aufgaben ohne echte Kontrollbefugnisse zuweisen. Der Rechnungshof Österreich fordert daher echte Prüfrechte für die Finanzen der Parteien.

2. Auflagen für Vereine und Komitees. Es darf keine Möglichkeiten geben, Zuwendungen an Parteien zu verschleiern. Das betrifft vor allem Vereine, Komitees und nahestehende Organisationen. Der Rechnungshof Österreich schlägt daher unter anderem eine Änderung des Vereinsgesetzes vor. Jene Vereine, die sich entscheiden, Spenden an Parteien zu tätigen oder für diese Sachleistungen zu übernehmen, haben diese Zuwendung im Einzelfall unmittelbar dem Rechnungshof Österreich zu melden. Die Meldung muss ersichtlich machen, woher der Verein über die Möglichkeit dieser Zuwendung verfügt sowie Spender und Sponsoren offenlegen. Die Meldung wird vom Rechnungshof Österreich veröffentlicht. Vereine, die sich entscheiden, eine Zuwendung an eine politische Partei zu tätigen, dürfen ihrerseits keine unzulässigen Spenden nach dem Parteiengesetz annehmen. Im Falle der Missachtung sind Sanktionen gegenüber den Vereinsorganen vorzusehen.

3. Eigener Bericht zu Wahlkampfkosten und Wahlkampffinanzierung. Spätestens drei Monate nach dem Wahltag hat jede politische beziehungsweise wahlwerbende Partei dem Rechnungshof Österreich einen Bericht zu den Wahlkampfkosten und zur Wahlkampffinanzierung zur Prüfung vorzulegen.

4. Sanktionen durch den Rechnungshof Österreich. Fehlverhalten braucht wirksame Sanktionen. Ein Gesetz, das Umgehungen nicht ausschließt und Überschreitungen von Kostenobergrenzen nicht effektiv verhindert, ist zahnlos. Der Rechnungshof Österreich soll die Kompetenz erhalten, bei Nichteinhaltung des Parteiengesetzes Strafen zu verhängen. Die Höhe der Strafe muss generalpräventive Wirkung haben. Entstehen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rechnungshof Österreich und der betroffenen Partei über die Strafe dem Grunde und der Höhe nach, entscheidet der Verfassungsgerichtshof.

5. Parteienförderung beim Parlament. Der Vollzug der Parteienförderung soll dem Parlament übertragen werden. Das Parlament soll nähere Richtlinien für die zweckmäßige Verwendung der Mittel der Parteienförderung erarbeiten (etwa für Social Media Aktivitäten der Parteien).

Presseinformation: Was jetzt getan werden muss