Steuerausfall von über 400 Millionen Euro durch Begünstigungen bei der Mineralölsteuer

14.02.2020 - Finanzministerium soll Begünstigungen bei der Mineralölsteuer evaluieren

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Der Rechnungshof Österreich legte heute vier Follow-up-Berichte vor:

Finanzministerium soll Begünstigungen bei der Mineralölsteuer evaluieren

2016 hatte der Rechnungshof Österreich das „System der Erhebung der Verbrauchsteuern“ geprüft. Wie die heute veröffentlichte Follow-up-Überprüfung zeigt, setzte das Finanzministerium sechs von zwölf überprüften Empfehlungen des Rechnungshofes Österreich nicht um. So evaluierte das Ministerium die Höhe und Notwendigkeit der Mineralölsteuerbegünstigungen sowie die Vielzahl an Steuersätzen nicht. Das Volumen an Steuerbegünstigungen bei der Mineralölsteuer insgesamt war mit rund 1,152 Milliarden Euro im Jahr 2017 weiterhin hoch.

Die Interne Revision des Finanzministeriums sah ebenfalls Anlass zur Kritik: Sie bemängelte vor allem die Begünstigung beim gekennzeichneten Gasöl. Dieses eignet sich auch als Treibstoff für Dieselmotoren, war jedoch um das Dreifache günstiger besteuert als Diesel. Dies bedeutet, dass bei gleicher Besteuerung das Steueraufkommen für gekennzeichnetes Gasöl von 2015 bis 2017 jährlich um mehr als 400 Millionen Euro höher gewesen wäre. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt dem Ministerium daher wiederholt, zu evaluieren, ob die Begünstigungen bei der Mineralölsteuer und die Vielzahl an Steuersätzen weiterhin erforderlich sind.

Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes Österreich ist der Rückgang der Kontrollmaßnahmen und das damit verbundene gestiegene Risiko eines Missbrauchs der Steuerbegünstigungen und ungewollter Steuerausfälle. Der Rechnungshof Österreich erachtet risikoadäquate Kontrollen angesichts des hohen Volumens der Steuerbegünstigungen bei der Mineralölsteuer als notwendig und empfiehlt, dafür angemessene Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

AMA Marketing: Verbesserungsbedarf bei Abrechnungen

Die AMA Marketing setzte die Empfehlungen des Rechnungshofes Österreich entweder vollständig oder zumindest teilweise um. Verbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof Österreich nach wie vor bei Abrechnungen mit Kooperationspartnern. Diese sollten nicht pauschal verbucht werden. Um für mehr Transparenz zu sorgen, empfiehlt der Rechnungshof Österreich, Abrechnungen nach Leistungspositionen vorzunehmen. Die Follow-up-Überprüfung zeigt zudem, dass – trotz Verbesserungen – die Vereinbarung der AMA Marketing mit dem Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich weiterhin formale Mängel aufwies. Eine weitere Empfehlung des Rechnungshofes Österreich an die AMA Marketing lautet daher: den Verwendungszweck der Mittel in den Vereinbarungen konkretisieren und darauf achten, dass die Formalerfordernisse erfüllt werden.

Presseinformation: Vier Follow-up-Überprüfungen



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1,200.5 KB
Umfang: 
56 Seiten

Bericht: System der Erhebung der Verbrauchsteuern; Follow-up-Überprüfung

Der RH überprüfte von September bis November 2018 das Bundesministerium für Finanzen sowie die Zollämter Wien und St. Pölten Krems Wiener Neustadt, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht zu beurteilen.

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765.3 KB
Umfang: 
36 Seiten

Bericht: Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH; Follow-up-Überprüfung

Der RH überprüfte im Jänner 2019 die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, um den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Vorbericht zu beurteilen.

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1,080.7 KB
Umfang: 
44 Seiten

Bericht: Leistungserbringung ausgewählter Krankenanstalten im Land Steiermark; Follow-up-Überprüfung

Der RH überprüfte im Februar 2019 das Land Steiermark, den Gesundheitsfonds Steiermark, die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. als Rechtsträger der Landeskrankenhäuser Hartberg und Weiz sowie die Marienkrankenhaus Vorau Gemeinnützige GmbH als Rechtsträger des Marienkrankenhauses Vorau, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus dem Vorbericht zu beurteilen.

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Umfang: 
48 Seiten

Bericht: Löschung von Abgabenrückständen; Follow-up-Überprüfung

Der RH überprüfte im September und Oktober 2018 das Bundesministerium für Finanzen, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus dem Vorbericht zu beurteilen.

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