E–Mobilität: Rechnungshof mahnt mehr Kundenfreundlichkeit bei Stromtankstellen ein

11.09.2020 - Geprüft wurden Förderung, Forschung sowie die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge 

Im Jahr 2010 hatte die damalige Bundesregierung in ihrer Energiestrategie vorgesehen, E–Mobilität flächendeckend einzuführen. Bis zum Jahr 2020 sollten in Österreich 250.000 zweispurige E–Fahrzeuge zugelassen sein. Der heute veröffentlichte Rechnungshofbericht „E–Mobilität“ zeigt jedoch: Das ambitionierte Ziel wurde bei weitem nicht erreicht: Ende 2019 waren rund 40.200 zweispurige E–Fahrzeuge zugelassen. Das entspricht einem Anteil von 0,18 Prozent aller zweispurigen KFZ–Zulassungen. Ziel der Rechnungshofprüfung war, die Förderung der Nutzung und der Forschung in Bezug auf E–Fahrzeuge und die dazugehörige Ladeinfrastruktur zu beurteilen. 

Nutzbarkeit von E–Fahrzeugen vereinfachen

In ihrem Bericht zeigen die Prüferinnen und Prüfer Verbesserungspotenzial im Sinne der einfacheren Nutzbarkeit von E–Mobilität auf. Es würde die Attraktivität der E–Mobilität und die Qualität der Dienstleistung „Stromtanken“ steigern, wenn Nutzerinnen und Nutzer nur noch eine einzige Kundenkarte benötigten oder die direkte bargeldlose Bezahlung – etwa mittels Bankomatfunktion – möglich ist. Über 400 verschiedene Betreiber von Ladestellen waren im Februar 2018 bekannt. Mittels Roaming–Plattform können sie ihren Kunden gegenseitig das Stromtanken erlauben. Dass Nutzerinnen und Nutzer mit einer Kundenkarte des Betreibers A bei einer Ladestelle des Betreibers B tanken können, ist für die Betreiber jedoch nicht verpflichtend. Und: Es wird auch nicht von allen Betreibern zugelassen. In diesen Fällen müssen sich Kunden jeweils registrieren, bevor sie eine E–Tankstelle eines neuen Betreibers nutzen können. 

Der Rechnungshof empfiehlt dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sicherzustellen, dass die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladestellen ein benutzerfreundliches Identifizierungs– und Abrechnungssystem implementieren. 

Stromladestellenverzeichnis ohne Echtzeitdaten 

Mängel ortet der Rechnungshof auch bei der Auffindbarkeit von Stromtankstellen. Die E–Control hatte den Auftrag – in Umsetzung der entsprechenden EU–Richtlinie – ein Stromladestellenverzeichnis mit den Geodaten aller öffentlich zugänglichen Ladestationen, Informationen zu den Steckertypen und der maximal möglichen Ladeleistung zur Verfügung zu stellen. Vom während der Gebarungsprüfung zuständigen Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) war nicht geplant, aktuelle Echtzeit–Informationen zur Verfügbarkeit einzelner Ladepunkte, Preis oder Ladegeschwindigkeit in das Verzeichnis aufzunehmen. Die E–Control bereitete zwar die Anzeige von Echtzeit–Informationen zur Verfügbarkeit der Ladepunkte vor, schaltete diese jedoch auf Wunsch des BMWFW nicht frei. Das Stromladestellenverzeichnis der E–Control ist – mit zweijähriger Verspätung – im Jahr 2020 online gegangen. Es enthält keine Echtzeitinformationen. 
Der Rechnungshof empfiehlt dem nunmehr zuständigen BMK einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, mit dem die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladestellen verpflichtet werden, der E– Control Echtzeit–Informationen über ihre Ladestellen zur Verfügung zu stellen. Im Sinne des Bürgernutzens wäre auf eine Anzeige dieser im Stromladestellenverzeichnis hinzuwirken.

Presseinformation: E-Mobilität

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101 Seiten

Bericht: E-Mobilität

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