Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privatuniversitäten

28.08.2020 - Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria soll mit Bildungsministerium Maßnahmen und Strategien im Rahmen der Finanzplanung entwickeln

Der Rechnungshof legte heute den Bericht Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privatuniversitäten vor. 

Er überprüfte die Akkreditierung und Finanzierung von Privatuniversitäten von Juni bis Dezember 2018. Prüfungsziele waren die Darstellung und Beurteilung der Entwicklung der Privatuniversitäten, der Rolle der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, der Auswahl und Bestellung der Expertinnen und Experten für die Begutachtung der Anträge, der Mitwirkung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, des Finanzierungsverbots des Bundes, allfälliger Finanzierungen durch Länder oder Gemeinden sowie der Finanzierung der Privat­universitäten am Beispiel der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften in Krems und der Anton Bruckner Privatuniversität in Linz.

Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis 2017, in Einzelfällen berücksichtigte der Rechnungshof auch Sachverhalte außerhalb dieses Zeitraums.

Zentrale Empfehlungen

  1. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria sollte die Regelungen der Privatuniversitäten–Akkreditierungsverordnung derart überarbeiten, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Akkreditierungsverfahren stärker konkretisieren, um damit eine bessere Handhabe für die operative Verfahrenspraxis – einschließlich der Gutachtenerstellung – sicherzustellen.
  2. Vor der Übermittlung der Anträge an die Gutachterinnen und Gutachter sollte die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria auf die durchgängige Überprüfbarkeit der Angaben im Antrag achten. Insbesondere bei elektronisch verarbeiteten Daten sollten die dahinterstehenden Berechnungen offengelegt werden, um die Herleitbarkeit der Zahlen zu gewährleisten.
  3. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria sollte die nach dem Privatuniversitätengesetz ihr zustehenden statistischen Informationen hinsichtlich der Finanzierung laufend von den Privatuniversitäten anfordern, insbesondere um Transparenz über die Gebarung öffentlicher Mittel zu gewährleisten.
  4. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria sollte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Finanzplanung Maßnahmen und Strategien entwickeln, um den Anteil der sonstigen (eigenen) Erlöse der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria gegenüber den Bundesmitteln wieder zu erhöhen.
  5. Es wäre durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu evaluieren, welche (weiteren) Daten auch von Privatuniversitäten zu erfassen wären, um sektorenübergreifende Analysen durchführen und Informationen für die Steuerung des Hochschulraums bzw. einzelner Hochschulsektoren ableiten zu können.


pdf Datei: 
3,834.2 KB
Umfang: 
118 Seiten

Bericht: Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privatuniversitäten

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