Weitergabe unzulässiger Parteispenden

04.02.2022 – Jetzt steht fest, welche drei Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen die 5.912,83 Euro erhalten

Der Rechnungshof hatte die Aufgabe, 5.912,83 Euro an unzulässigen Parteispenden weiterzugeben. 40 Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sind bei uns eingetroffen. Die Spendenempfänger – drei Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen – wurden per Los ermittelt:

Die Wiener Kinderhospiz gemeinnützige GmbH, der Verein e.motion – Equotherapie und Zellkern – Wegweiser zum Leben erhalten jeweils ein Drittel, somit rund 1.970 Euro.