Universitäten müssen mehr für behinderte Menschen tun

17.06.2022 – Rechnungshof prüfte BOKU Wien und TU Graz

Der Rechnungshof prüfte „Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten“ und veröffentlichte dazu heute seinen Bericht. Exemplarisch nahmen die Prüferinnen und Prüfer die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU Wien) sowie die Technische Universität Graz (TU Graz) genau unter die Lupe. Kritisch stellen sie fest, dass beide Universitäten die Einstellungspflicht begünstigter Behinderter – also unselbstständig beschäftigter Personen, deren Grad der Behinderung zumindest 50 Prozent erreicht und die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen – bei Weitem nicht erfüllten. Außerdem heben sie hervor, dass Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung deutlich stärker von finanziellen Problemen betroffen waren.

Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2015 bis 2020.

5,33 Millionen Ausgleichszahlungen wegen Nicht-Erfüllung

Laut Behinderteneinstellungsgesetz ist auf je 25 Bedienstete mindestens eine begünstigte Behinderte oder ein begünstigter Behinderter einzustellen. Erfüllt ein Dienstgeber diese Verpflichtung nicht, ist eine Ausgleichstaxe zu zahlen. Der Rechnungshof kritisiert, dass im Dezember 2020 keine der 22 öffentlichen Universitäten ihre Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter zur Gänze erfüllte. Lediglich 980 der 2.216 Pflichtstellen waren besetzt. Dies entspricht einer Quote von 44 Prozent. Die Universitäten mussten folglich im Jahr 2020 rund 5,33 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen leisten.

Die Prüferinnen und Prüfer weisen darauf hin, dass eine Personalpolitik, die die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes stärker berücksichtigt, hohe Ausgleichszahlungen vermeiden könnte. Zudem könnten die Universitäten mit der Einhaltung der Einstellungspflicht verstärkt eine gesellschaftliche Vorbildwirkung wahrnehmen.

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Bildungsministerium, gegenüber den Universitäten auf eine stärkere Erfüllung der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter hinzuwirken. Weiters sollte ein Erfahrungsaustausch in Personalfragen unter den Universitäten initiiert werden, damit diese neue Impulse für ihre Personalpolitik erhalten und der Einstellungspflicht begünstigter Behinderter stärker nachkommen.
Der BOKU Wien und der TU Graz empfehlen die Prüferinnen und Prüfer, der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter stärker nachzukommen, um Ausgleichszahlungen zu vermeiden.

Zuschläge zur Studienbeihilfe seit über 15 Jahren unverändert

Im Jahr 2019 gab es österreichweit 39.100 Studierende mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen. Das entspricht einem Anteil an der Gesamtzahl der Studentinnen und Studenten von 12,2 Prozent. An der BOKU Wien war dieser Anteil mit 11 Prozent und an der TU Graz mit 10 Prozent etwas niedriger.

Der Rechnungshof weist in seinem Bericht auf die Ergebnisse der Studierenden-Sozialerhebung 2019 hin, wonach Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung deutlich stärker von finanziellen Problemen betroffen waren. In der Studienbeihilfenverordnung blieb die Höhe der Zuschläge zur Studienbeihilfe allerdings seit über 15 Jahren unverändert.

Weder benutzerfreundlich noch barrierefrei

Der Rechnungshof kritisiert, dass Broschüren der BOKU Wien für den Studienanfang zwar Informationen zum Thema Studieren mit Behinderung enthielten – allerdings nicht barrierefrei. Zudem waren die Inhalte zu diesem Thema auf der Website der BOKU Wien schwer auffindbar. Die Website war weder benutzerfreundlich noch barrierefrei.

In den Informationsmaterialien der TU Graz blieb das Thema Behinderung weitgehend unbehandelt. Allerdings war die Broschüre mit Informationen für den Studienstart als barrierefreies Dokument verfügbar. Die Prüferinnen und Prüfer halten fest, dass auf der Website der TU Graz die Unterstützungsleistungen zum barrierefreien Studieren konkret und übersichtlich beschrieben waren.


Presseinformation: Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten


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4,425.2 KB
Umfang: 
130 Seiten

Bericht: Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten

Der Rechnungshof überprüfte das barrierefreie Arbeiten und Studieren an Universitäten, exemplarisch an der Universität für Bodenkultur Wien und der Technischen Universität Graz. Die beiden Universitäten wurden dabei in ihren Rollen als Arbeitgeber und als Ausbildungsstätte betrachtet. Prüfungsziele waren die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Beurteilung der strategischen Steuerungsmaßnahmen zum Thema Behinderung, der Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes, der Schulungsmaßnahmen für Bedienstete im Hinblick auf eine inklusive Hochschule, der Maßnahmen der Universitäten zur Barrierefreiheit sowie der Unterstützungsleistungen für Beschäftigte und Studierende mit Behinderung. Bei der Verwendung des Begriffs „Behinderung“ orientierte sich der Rechnungshof an der Definition der VN-Behindertenkonvention. Damit sind neben motorischen, intellektuellen oder Sinnesbeeinträchtigungen auch psychische oder chronische Erkrankungen mitumfasst. Der überprüfte Zeitraum betraf weitgehend die Jahre 2015 bis 2020, mitunter bezog der Rechnungshof auch Sachverhalte außerhalb dieses Zeitraums ein.

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