Österreichisches Bundesheer: Keine gesamthafte Aussage über Auswirkungen der Beschaffungen möglich

04.11.2022 – Monitoringprozess wäre einzurichten

Am 3. Juli 2013 fasste der Nationalrat die bisher letzte Entschließung zu einer Österreichischen Sicherheitsstrategie, dem nationalen sicherheitspolitischen Grundlagendokument. Darin enthalten sind: Ausführungen zur Sicherheitslage, zum Risikobild, zu Leitlinien, Interessen und Zielen. Im Jahr 2014 erarbeitete das Verteidigungsministerium die Teilstrategie Verteidigungspolitik und konkretisierte so die Sicherheitsstrategie im militärischen Bereich.

Der Rechnungshof prüfte im Verteidigungsministerium die Auswirkungen der Beschaffungsplanung auf die Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres und veröffentlichte dazu heute seinen Bericht. Der überprüfte Zeitraum umfasste insbesondere die Jahre 2013 bis 2020. Soweit erforderlich nahm der Rechnungshof auch auf frühere und aktuellere Ereignisse Bezug.

Bedarfsprogrammbearbeitung mit konkreter Berechnung empfohlen

Das Bedarfsprogramm sollte eine Zusammenschau über zukünftig erwartete Aufwendungen zur Änderung bestehender oder zur Erlangung neuer militärischer Fähigkeiten und Vorhaben bieten. Aufgrund der bislang vorliegenden Bedarfsprogramme – mit einem Planungshorizont von zehn Jahren – war kein aktueller und vollständiger Überblick über den notwendigen Investitionsbedarf gegeben. Aus Sicht des Rechnungshofes kann jedoch nur ein mit konkreten Zahlen unterlegtes Bedarfsprogramm die Grundlage für eine Investitionsplanung und die Sicherstellung langfristiger Finanzierungen sein.

Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen daher dem Verteidigungsministerium: Basierend auf dem jeweils geltenden Streitkräfteprofil sollte eine alle Entwicklungslinien beziehungsweise Teilprogramme umfassende Bedarfsprogrammbearbeitung mit konkreter Berechnung des zugrunde liegenden Investitionsbedarfs durchgeführt werden.

Monitoringprozess wäre einzurichten

Das jährlich rollierend erstellte und auf vier Jahre ausgelegte Realisierungsprogramm war die unmittelbare Grundlage für die Beschaffungen. Das Verteidigungsministerium sah jedoch kein Monitoring und keine systematische Überprüfung geplanter Beschaffungen vor. Mit dem vom Verteidigungsministerium angewandten Controlling konnte zwar die Budgeteinhaltung überwacht werden, allerdings ließ es keine Rückschlüsse auf die inhaltliche Abwicklung der Realisierungsprogramme zu, also welche geplanten Investitionen in der Vergangenheit tatsächlich umgesetzt wurden. Die Prüferinnen und Prüfer halten kritisch fest, dass eine Steuerung dahingehend, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf bestand, nicht möglich war. Ebenso nicht möglich war eine gesamthafte Aussage über die Auswirkungen der durchgeführten Beschaffungen auf die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Verteidigungsministerium, das jährliche Realisierungsprogramm so weiterzuentwickeln, dass ein Monitoringprozess eingerichtet wird, um eine gesamtheitliche Überprüfung zwischen den geplanten Beschaffungsvorhaben und der tatsächlichen Umsetzung gewährleisten zu können.


Presseinformation: Beschaffungsplanung des Österreichischen Bundesheeres


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68 Seiten

Bericht: Beschaffungsplanung des Österreichischen Bundesheeres

Der Rechnungshof überprüfte von März bis Juli 2021 im Bundesministerium für Landesverteidigung die Auswirkungen der Beschaffungsplanung auf die Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres. Prüfungsziel war insbesondere die Darstellung der strategischen Zielsetzungen zu Planung und Beschaffung und deren Umsetzung, die Beurteilung der Eignung von Beschaffungsprozessen für die Einsatzbereitschaft, die Beurteilung von Investitionsentscheidungen unter der Rahmenbedingung knapper Finanzmittel sowie eine Analyse der prozessweiten Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf die Einsatzbereitschaft einzelner Teilbereiche des Bundesheeres. Der überprüfte Zeitraum umfasste insbesondere die Jahre 2013 bis 2020. Soweit erforderlich, nahm der Rechnungshof auch auf frühere sowie aktuellere Ereignisse Bezug.

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