Rechnungshof weist erneut auf Lieferengpässe bei Medikamenten hin

27.05.2022 – Weiterverkauf von Arzneimitteln ins Ausland sorgt für zusätzliche Verschärfungen

86 Prozent der Empfehlungen wurden umgesetzt - Copyright:

Die Lieferproblematik von Arzneimitteln nimmt seit Jahren nicht nur in Österreich, sondern weltweit zu. Daher ist die Patientenversorgung potenziell gefährdet und es entstehen zusätzliche Kosten für die Krankenanstalten. Bereits 2019 hat der Rechnungshof auf die Lieferproblematik von Arzneimitteln in Österreich hingewiesen und dem Gesundheitsministerium empfohlen, diese zu evaluieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Exemplarisch wurden die Salzburger Landesapotheke sowie die Apotheke des Landeskrankenhauses Innsbruck geprüft, die jeweils für mehrere, überwiegend im jeweiligen Bundesland gelegene Krankenanstalten Arzneimittel beschafften. Die heute veröffentlichte Follow-up-Überprüfung zeigt, dass die überprüften Anstaltsapotheken auch im Prüfzeitraum 2018 bis 2020 mit Lieferschwierigkeiten zu kämpfen hatten. Für die Suche nach Ersatzpräparaten war ein hoher Aufwand erforderlich.

Versorgungskritische Engpässe und Parallelexporte

Versorgungskritische Lieferengpässe traten häufig bei niedrigpreisigen generischen Arzneimitteln auf, etwa bei Antibiotika. Als Gründe dafür gelten etwa die zunehmende Globalisierung der Herstellung von Arzneimitteln, die damit einhergehende Reduktion der möglichen Anbieter sowie der hohe Kostendruck infolge sinkender Arzneimittelpreise. Für zusätzliche Verschärfungen sorgen Parallelexporte von Medikamenten, deren Bekämpfung das Regierungsprogramm 2020–2024 vorsah. Mit Parallelexporten ist der Weiterverkauf von Arzneimitteln ins Ausland gemeint; vor allem um höhere Preise zu erzielen.

Am 1. April 2020  trat die Verordnung des Gesundheitsministers über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Kraft. Diese verfügte das Verbot des Parallelexports für kritische Arzneimittel. Die ebenfalls neu geschaffene Meldeverpflichtung bei Vertriebseinschränkungen sollte für Transparenz bei Lieferengpässen sorgen und eine schnellere Reaktion der verschreibenden Ärztinnen und Ärzte sowie der Apotheken ermöglichen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat eine entsprechende Liste auf seiner Website allgemein zugänglich zu veröffentlichen.

Versorgungssicherheit: Gesundheitsministerium soll Maßnahmen bei Bedarf anpassen

Unter der Leitung des BASG beschäftigten sich mehrere Taskforces und Arbeits-gruppen mit verschiedenen Aspekten der Versorgungssicherheit. Auch die Versorgung mit Arzneimitteln für die COVID-19-Therapie war Thema in diesen Arbeitsgruppen. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes werteten diese Bemühungen und Maßnahmen positiv, hielten aber fest, dass die darüber hinausgehende, auch global bedingte Problematik der Lieferengpässe auch im überprüften Zeitraum weiter bestand.


Zusammenfassend zeigt sich: Der Rechnungshof wirkt. Von 25 überprüften Empfehlungen wurde der überwiegende Teil umgesetzt (13) oder zumindest teilweise umgesetzt (elf). Zugesagt wurde, dass bei der Beschaffung von Arzneimitteln die vergaberechtlichen Bestimmungen künftig eingehalten werden. 

Nebenbeschäftigungen der Universitätsprofessorinnen und -professoren

Mit „Nebenbeschäftigungen der Universitätsprofessorinnen und -professoren“ veröffentlichte der Rechnungshof heute eine weitere Follow-up-Überprüfung. Nebenbeschäftigungen dürfen nur ausgeübt werden, wenn arbeitsvertragliche Verpflichtungen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen dadurch nicht beeinträchtigt sind. Universitäten können in einer Betriebsvereinbarung die „wesentlichen dienstlichen Interessen“ präzisieren. Diese Präzisierung war an den beiden überprüften Universitäten – entgegen der Empfehlung des Rechnungshofes – nicht erfolgt. Somit wurde eine zentrale Empfehlung, im Hinblick auf eine objektive und transparente Vorgangsweise bei der (Nicht-)Untersagung von Nebenbeschäftigungen, nicht erfüllt. Der Rechnungshof bekräftigte daher seine Empfehlung zur Präzisierung der „wesentlichen dienstlichen Interessen“.

Die Universität Innsbruck setzte von acht erneut überprüften Empfehlungen zwei um, drei teilweise und zwei nicht. Die Universität Wien setzte von neun Empfehlungen vier um, eine teilweise und drei nicht. Das Wissenschaftsministerium setzte eine überprüfte Empfehlung teilweise um.


Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen vom 27. Mai 2022


pdf Datei: 
1,887.9 KB
Umfang: 
72 Seiten

Bericht: Arzneimittelbeschaffung für ausgewählte Krankenanstalten in Salzburg und Tirol; Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von Juni bis August 2021 das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das Land Salzburg, die Salzburger Landesapotheke in ihrer Funktion als Anstaltsapotheke für Krankenanstalten, die Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH sowie das Land Tirol und die Tirol Kliniken GmbH, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Arzneimittelbeschaffung für ausgewählte Krankenanstalten in Salzburg und Tirol“ (Reihen Bund 2019/44, Salzburg 2019/5 und Tirol 2019/4) und den weiteren Umgang mit den damals identifizierten wesentlichen Problemen und Herausforderungen zu beurteilen.

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834.9 KB
Umfang: 
40 Seiten

Bericht: Nebenbeschäftigungen der Universitätsprofessorinnen und -professoren; Follow-up-Überprüfung

Der RH überprüfte die Universitäten Innsbruck und Wien sowie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Nebenbeschäftigungen der Universitätsprofessorinnen und -professoren“ (Reihe Bund 2019/20) zu beurteilen.

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