Follow-up-Bericht des Rechnungshofes: Verkehrsstrafen

Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2021 bis Februar 2022 das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Länder Niederösterreich und Oberösterreich sowie die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus dem Vorbericht „Verkehrsstrafen“ (Reihen Bund 2019/29, Niederösterreich 2019/7 und Oberösterreich 2019/5) zu beurteilen. Darüber hinaus analysierte der Rechnungshof auch die Entwicklung der Organmandate und Anzeigen im Zeitraum 2017 bis 2021, die Erträge beziehungsweise Einnahmen aus Verkehrsstrafen mit dem Fokus auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie die bisherigen Erfahrungen mit dem im Sommer 2021 beschlossenen „Raserpaket“.
Umsetzungsstand der Empfehlungen
In der Follow–up–Überprüfung stellte der Rechnungshof fest, dass das Innenministerium von sieben Empfehlungen des Vorberichts eine zur Gänze, vier teilweise sowie eine nicht umsetzte und die Umsetzung von einer Empfehlung zusagte. Das Klimaschutzministerium setzte von zwei Empfehlungen eine zur Gänze und eine teilweise um. Das Land Niederösterreich setzte von sechs Empfehlungen eine zur Gänze sowie drei teilweise um und sagte die Umsetzung von zwei Empfehlungen zu. Das Land Oberösterreich setzte von acht Empfehlungen fünf zur Gänze sowie zwei teilweise um und sagte die Umsetzung von einer Empfehlung zu. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) setzte die vom Rechnungshof überprüfte Empfehlung des Vorberichts um.
Zentrale Empfehlungen:
- Beim Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt wäre weiterhin die Erstellung eines Begutachtungsentwurfs für ein bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafregister zu urgieren und die Umsetzung fachlich zu unterstützen, um ehestmöglich ein effektiveres Verwaltungshandeln zu ermöglichen.
- Nach dem Vorbild der VStV-Kooperation wäre eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur mobilen elektronischen Erfassung und Bearbeitung von Anzeigen, Organmandaten und Sicherheitsleistungen zu etablieren.
- Die zu erwartenden Gesamtkosten zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung von Anzeigen, Organmandaten und Sicherheitsleistungen inklusive der Umsetzung und des laufenden Betriebs einer mobilen elektronischen Anwendung („Mobile App“) wären zu aktualisieren und deren budgetäre Bedeckung wäre sicherzustellen. Dazu wäre ein Lastenheft mit vollständigem Funktionsumfang zu erstellen und mit den Ländern abzustimmen. Ebenso wäre mit den Ländern die gemeinsame Kostentragung zu verhandeln und vertraglich zu vereinbaren.
- Die im Bereich der Verkehrsstrafen notwendigen Verordnungen wären zeitnah zu erlassen, um bundesweit einheitliche Strafgeldbeträge bei den abgekürzten Verfahren der Strafverfügung, der Anonymverfügung sowie der Organstrafverfügung (Organmandat) festzulegen. Damit würden zugleich auch bundesweit gültige Regelungen getroffen werden, welche Delikte anonymverfügungsfähig sind und welche nicht.
- Es wäre – etwa im Rahmen der jährlichen Landesverkehrsreferententagungen beziehungsweise der Landesumweltreferentenkonferenzen – für ein bundesweit koordiniertes Vorgehen bei den Straftoleranzen bei Geschwindigkeitsdelikten beizutragen, zum Beispiel durch Moderation und/oder durch das Einbringen konstruktiver Vorschläge zur Konsensfindung.
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- 1,771.2 KB
- Umfang:
- 64 Seiten