COVID-19-Hilfsmaßnahmen: Rechnungshof veröffentlicht aktualisierte Daten für Bund und Länder

08. April 2022 – Es zeigte sich ein großer Variantenreichtum bei den Hilfsleistungen der Bundesländer

Der Rechnungshof veröffentlichte heute seinen Bericht „COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung“.

Darin wird – so wie auch im entsprechenden Vorbericht vom Juni 2021 – ein systematischer Gesamtüberblick über Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie geboten.


In einer interaktiven Grafik, die unter rechnungshof.gv.at/COVID19_interaktiv_2022 verfügbar ist, können Zahlungsströme sowie jede einzelne Hilfsmaßnahme nachvollzogen werden. Filterfunktionen erlauben den Userinnen und Usern, Abfragen – etwa geordnet nach Leistungsbereich und Gebietskörperschaft – zu tätigen. Für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 wurden die Zahlen quartalsweise erfasst. Somit ist die Entwicklung der Hilfsmaßnahmen im zeitlichen Verlauf ersichtlich.



Vom Bund kam mit Abstand größter Teil der Hilfsleistungen

Das geplante Gesamtvolumen aller finanziellen Hilfsmaßnahmen des Bundes lag bis Juni 2021 bei 73,585 Milliarden Euro. Im Vergleich zum ersten Erhebungsergebnis vom 30. September 2020 erhöhte es sich somit um 44 Prozent.
Bis Juni 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 34,481 Milliarden Euro an finanziellen Hilfsleistungen tatsächlich gewährt. Davon kam der größte Anteil vom Bund: 33,492 Milliarden Euro. Insgesamt 989,87 Millionen Euro erbrachten die Bundesländer.



Die Hilfsleistungen des Bundes mit den höchsten Auszahlungsbeträgen bis 30. Juni 2021 waren:

  • Kurzarbeit mit 8,588 Milliarden Euro (Bereich Arbeitsmarkt),
  • COFAG Ausfallsbonus mit 2,408 Milliarden Euro (Bereich Wirtschaft),
  • COFAG Lockdown-Umsatzersatz – November mit 2,261 Milliarden Euro (Bereich Wirtschaft),
  • Härtefallfonds mit 1,841 Milliarden Euro (Bereich Wirtschaft),
  • COFAG Lockdown-Umsatzersatz – Dezember mit 1,016 Milliarden Euro (Bereich Wirtschaft) und
  • COFAG Fixkostenzuschuss mit 0,987 Milliarden Euro (Bereich Wirtschaft).


Arbeitsmarkt: Hilfsmaßnahmen stiegen kontinuierlich

Ausgaben am Arbeitsmarkt stiegen kontinuierlich - Copyright:


Wie ein Blick auf die interaktive Grafik zeigt, erhöhten sich die Ausgaben im Bereich Arbeitsmarkt kontinuierlich. So lagen diese im Juni 2020 bei 2,915 Milliarden Euro. Ein Jahr später – im Juni 2021 – wurden im Bereich Arbeitsmarkt Hilfsmaßnahmen im Umfang von 9,133 Milliarden Euro erbracht. Über 78 Prozent des geplanten Volumens waren zu diesem Zeitpunkt somit gewährt.






Variantenreichtum bei den Bundesländern

Insgesamt 528 unterschiedliche finanzielle Hilfsmaßnahmen  ergriffen  der  Bund und die Bundesländer. Drei Viertel davon waren nichtrückzahlbare Zuschüsse. Die Bundesländer implementierten 413 finanzielle Hilfsmaßnahmen. Es zeigte sich ein großer Variantenreichtum hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen.



Ausgaben im Bildungsbereich je Bundesland

Wien gab am meisten im Bereich Bildung aus. - Copyright:

Vom Bund wurden im Bereich Bildung bis Juni 2021 insgesamt 62,81 Millionen Euro an Zuschüssen und Sachleistungen  gewährt.  Wien  gab  129,55 Millionen Euro  aus.  Wie  der  Tabellen-Teil  zeigt,  betraf  ein  großer  Teil   dieser  Zuschüsse  (fast 98 Millionen Euro) die Förderung von Kindergärten. Oberösterreich gab im Bereich Bildung 25,35 Millionen Euro aus. Das Land Niederösterreich hatte 2,35 Millionen Euro an Zuschüssen und 1,74 Millionen Euro an Sachleistungen gewährt, etwa Corona- Selbsttests. Kärnten plante 4,50 Millionen Euro für die Bildung ein und gewährte finanzielle Hilfsleistungen im Umfang von 1,09 Millionen Euro. Das Burgenland verzichtete zur Gänze auf eigene finanzielle Hilfsmaßnahmen im Bildungsbereich.

Im Bund entfiel der größte Teil der Hilfsmaßnahmen auf das COVID-19-Maßnahmenpaket für Schulen (Förderstundenpaket).







Kunst und Kultur: Größte Unterstützung kam vom Bund

Den Bereich Kunst und Kultur unterstützte in erster Linie der Bund mit Zuschüssen und Sachleistungen, und zwar im Umfang von 204,13 Millionen Euro. Wien  gab 6,43 Millionen Euro aus. Das geplante Volumen wurde zu 100 Prozent ausgeschöpft.

Bei einem geplanten Gesamtvolumen von 6,7 Millionen Euro gewährte Tirol Zuschüsse in der Höhe von 3,51 Millionen Euro, gefolgt von Niederösterreich mit 2,38 Millionen Euro. Ein großer Teil der Förderungen mehrerer Bundesländer betraf Arbeits- und Kunststipendien. Bei einem geplanten Volumen von 2,60 Millionen Euro gewährte Oberösterreich tatsächlich 0,35 Millionen Euro.

Auf Bundesebene flossen 127,70 Millionen Euro in den COVID-19-Überbrückungsfonds für selbstständige Künstlerinnen und Künstler.


Haftungen und Garantien: Bund übernahm 6,630 Milliarden EUR

Der Bund hatte mit Stand 30. Juni 2021 Haftungen beziehungsweise Garantien    im Umfang von 10,675 Milliarden Euro  geplant.  Davon  wurden  60 Prozent  –  also rund 6,630 Milliarden Euro – auch tatsächlich gewährt. Die Bundesländer planten 364,31 Millionen Euro an Haftungen beziehungsweise Garantien ein – der Löwenanteil – nämlich 300,31 Millionen Euro, entfiel dabei auf Oberösterreich. Tatsächlich haftete Oberösterreich im Umfang von 0,31 Millionen Euro in Form einer Ausfallsbürgschaft für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Bundesländer gewährten insgesamt 13,23 Millionen Euro an Haftungen beziehungsweise Garantien.


Presseinformation: COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung

Interaktive Grafik: COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung


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Bericht: COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung

Der Rechnungshof legte dem Nationalrat, den Landtagen und dem Gemeinderat der Stadt Wien im Juni 2021 seinen Bericht „COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen“ vor und veröffentlichte diesen.

Der Bericht war das Ergebnis der vom RH bei allen Bundesministerien und allen Bundes­ländern durchgeführten Erhebung zur Struktur und zum Umfang jener finanziellen Hilfsmaßnahmen, die diese Gebietskörperschaften im Zuge der COVID-19-Pande­mie im Erhebungszeitraum März 2020 bis zum Stichtag 30. September 2020 ergrif­fen hatten.

Infolge des auch nach dem genannten Stichtag ungebrochenen Pandemiegesche­hens setzten die Gebietskörperschaften die finanziellen Hilfsmaßnahmen fort. Deshalb aktualisierte der RH sein Erhebungsergebnis mit dem Ziel, die weitere Entwicklung der Gebarung von Bund und Bundesländern im Zusammenhang mit COVID-19-Hilfsmaßnahmen bis zum Ende des ersten Halbjahres 2021 darzustellen, um damit einen weiteren, gebietskörperschaftenübergreifenden Beitrag zur Trans­parenz der Mittelverwendung zu leisten und dem diesbezüglichen Informationsbe­dürfnis der breiten Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.

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