Transparenzdatenbank

12.03.2021 – Meldungen der Bundesländer höchst unterschiedlich

Die übersichtliche Darstellung öffentlicher Leistungen, die Unterstützung bei der Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen und das Bereitstellen von Informationen zur effizienteren Verwendung öffentlicher Mittel – dies sind Ziele der Transparenzdatenbank. Allerdings halten die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes im heute vorgelegten Follow-up-Bericht „Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung“ fest, dass das Finanzministerium für die überprüften Jahre – 2015 bis Mai 2020 – weiterhin keinen Überblick darüber hatte, in welchem Ausmaß meldepflichtige Leistungen nicht in der Transparenzdatenbank aufschienen.

Die Länder erfassten ihre Leistungsangebote gemäß der Art. 15a B-VG Vereinbarung in der Transparenzdatenbank. Eine gesetzliche Verpflichtung, darüber hinaus auch Zahlungen zu melden, bestand jedoch nicht. Die Länder übermittelten in unterschiedlichem Ausmaß freiwillig Zahlungsdaten an die Transparenzdatenbank: Oberösterreich meldete seit 2017 ein, Niederösterreich und Tirol seit 2018, Vorarlberg seit 2019. Im Zeitraum 2015 bis 2019 kamen 50 Prozent der Ländermeldungen – insgesamt 4,780 Milliarden Euro – von Oberösterreich. Das Burgenland, Kärnten und Wien meldeten zusammen drei Prozent der Zahlungen. Gemeinden führten in der Praxis keine freiwilligen Einmeldungen durch.

Der Rechnungshof betont in seinem Follow-up-Bericht, dass ein Hauptnutzen der Transparenzdatenbank – ein gebietskörperschaftenübergreifender Überblick über öffentliche Leistungen (insbesondere über Förderungen) – ohne die vollständige Einmeldung von Zahlungen der Länder und Gemeinden nicht verwirklicht werden konnte. Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen daher dem Finanzministerium erneut, zur Verbesserung der Vollständigkeit der Meldungen und zur Verbesserung der Übersicht über Unvollständigkeiten von den Bundesministerien und Ländern zumindest jährlich Vollständigkeitserklärungen einzufordern. Diese sollten fehlende Leistungsangebote und fehlende Einmeldungen explizit anführen und begründen.

Rechnungshof empfiehlt: kompetenzrechtliche Absicherung

Der Rechnungshof hatte in seinem Vorbericht darauf hingewiesen, dass die Regelungskompetenz für die Transparenzdatenbank sowohl beim Bund als auch bei den Ländern lag. Die kompetenzrechtliche Basis für die Einrichtung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank fehlte. Es bestand keine einheitliche Einmeldeverpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden. Das Finanzministerium setzte Schritte zur Vorbereitung einer bundesverfassungsrechtlichen Absicherung der Transparenzdatenbank. Dennoch: Zur Zeit der Follow-up-Überprüfung lag ein entsprechender Gesetzesentwurf nicht vor. Der Rechnungshof hält daher seine Empfehlung an das Finanzministerium aufrecht, sich für eine kompetenzrechtliche Absicherung der Transparenzdatenbank durch eine Verfassungsbestimmung einzusetzen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzubereiten.

Von 22 überprüften Empfehlungen setzte das Finanzministerium 13 vollständig um, fünf teilweise und vier nicht.

Der Rechnungshof veröffentlichte heute noch zwei weitere Follow-up-Berichte: „Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien“ und „IT-Projekt ZEPTA der Pensionsversicherungsanstalt und nachfolgendes Standardprodukt ePV“. 

Insgesamt wurden 80 Prozent der überprüften Empfehlungen vollständig oder teilweise umgesetzt. Der Rechnungshof wirkt.

Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen

pdf Datei: 
1,828.4 KB
Umfang: 
72 Seiten

Bericht: Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung; Follow-up-Überprüfung

Bericht: Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung; Follow-up-Überprüfung Herunterladen
pdf Datei: 
1,139.1 KB
Umfang: 
48 Seiten

Bericht: Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien; Follow-up-Überprüfung

Bericht: Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien; Follow-up-Überprüfung Herunterladen
pdf Datei: 
577.8 KB
Umfang: 
40 Seiten

Bericht: IT-Projekt ZEPTA der Pensionsversicherungsanstalt und nachfolgendes Standardprodukt ePV; Follow-up-Überprüfung

Bericht: IT-Projekt ZEPTA der Pensionsversicherungsanstalt und nachfolgendes Standardprodukt ePV; Follow-up-Überprüfung Herunterladen