Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee

29.01.2021 – Kaufangebote für Liegenschaften erst nach Kenntnis des Verkehrswerts legen

Der Rechnungshof überprüfte von September bis November 2019 die Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee in Salzburg. Prüfungsziel war die Beurteilung der finanziellen Lage der Stadtgemeinde, der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Kassen– und Rechnungswesens, der Beteiligungen sowie des Ankaufs und der Sanierung des Gasthofs Hofwirt. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2015 bis 2018.

Die Prüfung geht auch auf das Bürgerbeteiligungsverfahren des Rechnungshofes im Rahmen seiner Prüfungsplanung zurück. Die erhaltene Anregung, den von der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee getätigten Immobilienkauf Gasthof Hofwirt zu überprüfen, wurde bei der Prüfung mitbedacht.

Zentrale Empfehlungen:

  1. Eine nachhaltige Haushaltsführung wäre – unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse für die Bewältigung der COVID–19–Pandemie – im Auge zu behalten.
  2. Die Kassenordnung aus dem Jahr 2005 wäre zu überarbeiten und zu aktualisieren.
  3. Kaufangebote für Liegenschaften wären zukünftig nach Einholung eines Wertgutachtens und Kenntnis des Verkehrswerts zu legen, und dieser Wert wäre den Kaufangeboten zugrunde zu legen.
  4. Eine interne Richtlinie für Beschaffungen unter 100.000 EUR wäre zu erarbeiten; darin wäre eine nach Wertgrenzen differenzierte Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten festzulegen.
  5. Vor Beginn von Sanierungsmaßnahmen wäre eine vollständige Bestandsaufnahme des Gebäudezustands durchzuführen, um im Laufe der Gebäudesanierung unerwartet hohe Kostensteigerungen zu vermeiden.
pdf Datei: 
2,119.0 KB
Umfang: 
76 Seiten

Bericht: Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee

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