Rechnungshof prüfte Reformprojekte zum Finanzausgleich

07.05.2021 – „Nicht jede Aktivität führte zu einem Fortschritt“

28 Reformprojekte sah das Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 vor. Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung der vereinbarten Reformprojekte und veröffentlichte dazu heute seinen Bericht. Die Prüferinnen und Prüfer halten darin fest: Bei fast allen Reformprojekten wurden Aktivitäten gesetzt, diese waren allerdings von unterschiedlicher Intensität. Die Bandbreite reichte von mehreren
Arbeitsgruppensitzungen im Jahr bis zu einer einmaligen Informationsweitergabe. Und: „Nicht jede Aktivität führte zu einem Fortschritt des Projekts“.
Geprüft wurden die Jahre 2017 bis 2019.

Projektverantwortung soll eindeutig zugeordnet werden

Die Finanzausgleichspartner, also Bund, Länder und Gemeinden, vereinbarten die 28 Reformprojekte im Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 für die Periode 2017 bis 2021. Der Rechnungshof gliederte die Reformprojekte in vier thematische Bereiche: „Aufgabenkritik und Aufgabenorientierung“, „Abgabenautonomie“,
„Gesundheit und Pflege“ sowie „weitere Reformprojekte und Maßnahmen“.

Von den 28 Reformprojekten waren – zur Zeit der Prüfung – 14 abgeschlossen, sechs waren im Laufen. Zwei Projekte wurden nicht durchgeführt und in sechs Fällen gab es einen Abbruch während des Projekts.

Der Rechnungshof sieht in der Vereinbarung von Reformprojekten eine gut Möglichkeit, Reformen mit dem Ziel einer höheren Effektivität und Effizienz bei der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung vorzubereiten. Allerdings halten die Prüferinnen und Prüfer fest, dass Reformprojekte, die ohne Einvernehmen auf politischer Ebene zu den wesentlichen Fragestellungen begonnen wurden, meist scheiterten. Ein weiterer Hinderungsgrund für die Umsetzung von Reformprojekten ist das Fehlen einer klar zugeordneten Projektverantwortung.

Der Rechnungshof empfiehlt den Finanzausgleichspartnern, bei Vereinbarung gemeinsamer Reformprojekte das Hauptaugenmerk auf die Konzipierung der Projekte zu legen und dabei die Projektverantwortung eindeutig zuzuordnen. Projektauftrag und Projektziele sollten klar kommuniziert werden. Bei fehlendem Einvernehmen in wesentlichen Fragestellungen wäre in den Arbeitsgruppen der Fokus auf die Erarbeitung von Entscheidungsalternativen zu richten.

Konsequenzen bei Nichterfüllung von Reformprojekten gefordert

Im Paktum wurde vereinbart, dass die Umsetzung der Reformvorhaben die Voraussetzung für bestimmte Leistungen des Bundes sein sollte. Eine dieser Leistungen waren einmalig 125 Millionen Euro (davon 70 Prozent für die Länder und 30 Prozent für die Gemeinden) zur Bewältigung der besonderen Aufwendungen aus Migration und Integration. Die Auszahlung der Bundesmittel erfolgte bereits ab dem Jahr 2017, auch wenn viele Reformprojekte noch nicht abgeschlossen oder noch nicht begonnen worden waren.

Der Rechnungshof hält kritisch fest, dass keine Konsequenzen bei Nichtdurchführung eines Reformprojekts festgelegt wurden. Der Rechnungshof empfiehlt daher den Finanzausgleichspartnern, bei der Vereinbarung gemeinsamer Projekte ein eindeutiges Projektziel vorzugeben, Kriterien für die Prüfung der Umsetzung zu formulieren und eine Vorgehensweise für den Fall der Nichtdurchführung eines Reformprojekts festzulegen.

Presseinformation: Reformprojekte im Rahmen des Finanzausgleichs

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Umfang: 
100 Seiten

Bericht: Reformprojekte im Rahmen des Finanzausgleichs

Der Rechnungshof überprüfte von November 2019 bis April 2020 die Umsetzung der im Paktum über den Finanzausgleich 2017 vereinbarten Reformprojekte. Prüfungsziel war es, zu beurteilen, inwieweit eingesetzte Arbeitsgruppen tatsächlich tätig wurden, welche konkreten inhaltlichen Aufträge sie erhielten und ob sie bereits Ergebnisse erzielten, ob Terminvorgaben bestanden und ob diese eingehalten wurden. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2019.

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Übersicht über die Reformprojekte