Sprachförderung in Kindergärten

28.05.2021 – Unterschiedliche Konzepte und Rahmenbedingungen

Das Erlernen der deutschen Sprache im jungen Kindesalter ist ein wesentlicher Grundstein für einen erfolgreichen Einstieg in das Schulsystem. Kindergärten sind somit als Orte der frühen Sprachförderung ausschlaggebend für einen nachhaltigen Bildungserfolg. Der Rechnungshof prüfte die „Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten“ – exemplarisch in den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich – und stellt in seinem heute veröffentlichten Bericht zahlreiche Unterschiede fest. So sind etwa sowohl die Konzepte zur Sprachförderung als auch die Rahmenbedingungen in den untersuchten Ländern verschieden. Das Prüfungsthema geht auch auf die jährliche Bürgerbeteiligung des Rechnungshofes zurück. Geprüft wurden im Wesentlichen die Jahre 2016 bis 2019.

Sprachniveau aller Kinder soll festgestellt werden

Zur Verbesserung der Chancengleichheit für alle Kinder und zur Reduzierung des Ressourceneinsatzes für die Deutschförderung in der Volksschule liegt es im Interesse des Bundes, die Anzahl der Kinder, die mit Schuleintritt nicht ausreichend Deutsch beherrschen, zu verringern. Seit dem Jahr 2008 stellt der Bund – im Rahmen von Art. 15a B-VG Vereinbarungen – den Ländern Zweckzuschüsse für die frühe sprachliche Förderung in Kindergärten zur Verfügung.
Für den überprüften Zeitraum waren die Art. 15a B-VG Vereinbarungen „frühe sprachliche Förderung“ und „Elementarpädagogik“ relevant. Während die Vereinbarung „frühe sprachliche Förderung“ keine Vorgaben beinhaltete, an welchen Kinderbetreuungseinrichtungen und in welchem Alter bei Kindern das Sprachniveau verbindlich festzustellen ist, stellte die Vereinbarung „Elementarpädagogik“ das Alter der Kinder klar: Bei Kindern ab drei Jahren wurde das Sprachniveau mit einem österreichweit einheitlichen Instrument in sogenannten „geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen“ festgestellt – also in Einrichtungen, an denen die halbtätige Besuchspflicht erfüllt werden konnte und eine Deutsch-förderung erfolgte oder erfolgen könnte. Die Prüferinnen und Prüfer halten fest, dass daher nicht sämtliche in Frage kommende Kinder in Niederösterreich umfasst waren.
Und weiter: Insbesondere Kindergärten mit hohem Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache standen bei der frühen sprachlichen Förderung vor großen Herausforderungen. Der Rechnungshof betont allerdings, dass auch 16 Prozent der Kinder mit Deutsch als Erstsprache einen Sprachförderbedarf hatten. Das Bildungsministerium sollte daher bei zukünftigen Art. 15a B-VG Vereinbarungen sicherstellen, dass bei allen in Frage kommenden Kindern der entsprechenden Altersgruppe verpflichtend das Sprachniveau festgestellt wird.

Zweckzuschüsse sollen Effekt von messbaren Qualitätssteigerungen haben

Bei der Vereinbarung „Elementarpädagogik“ waren für den Zeitraum 2018/19 bis 2021/22 Zweckzuschüsse für die frühe sprachliche Förderung zwischen mindestens 68 Millionen Euro und maximal 95,38 Millionen Euro vorgesehen. Der Rechnungshof hält fest, dass in der Vereinbarung „Elementarpädagogik“ die Vorgabe zur Verwendung der Zweckzuschüsse des Bundes für eine zum Regelbetrieb zusätzliche Förderung der Kinder entfallen war. Dadurch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzierung bereits bestehender Maßnahmen durch die Zweckzuschüsse ersetzt wird.
Der Rechnungshof weist weiters darauf hin, dass das Land Niederösterreich die Zweckzuschüsse für bereits bestehende Maßnahmen verwendete. Somit finanzierte Niederösterreich schon bestehende Ausgaben zum Teil mit Bundesmitteln.
Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer sollten die Zweckzuschüsse des Bundes jedenfalls den Effekt von messbaren Qualitätssteigerungen haben und nicht bestehende Finanzierungsverpflichtungen ersetzen. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Bildungsministerium, zukünftige Zweckzuschüsse für die frühe sprachliche Förderung an die Bedingung einer messbaren Qualitätssteigerung zu knüpfen.

Ungleiche Daten beim Übergang in die Volksschule nicht nachvollziehbar

Als standardisiertes Testinstrument zur Einstufung der Kenntnis der Unterrichtssprache ist seit April 2019 an Volksschulen das Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch „MIKA-D“ verpflichtend zu verwenden. Bis dahin gab es keine verbindlichen Vorgaben des Bildungsministeriums zur Einstufung der Kenntnis der Unterrichtssprache. Durch „MIKA-D“ sollte die Schulleitung den ordentlichen beziehungsweise außerordentlichen Status einer Schülerin oder eines Schülers festlegen und wenn notwendig eine Zuteilung in eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs vornehmen. Der Rechnungshof sieht die Einführung des standardisierten Testinstruments „MIKA-D“ positiv, weil bis dahin die Schulleitungen die Einstufungen im eigenen Ermessen durchführten. Die Kenntnisse der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen über das Sprachniveau der Kinder, die sie über einen längeren Zeitraum von mindestens einem Jahr erwerben, werden bislang nicht einbezogen.

In beiden Ländern – in Niederösterreich und in Oberösterreich – war jeweils für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18 die Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler in der ersten Schulstufe erheblich höher als die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf am Ende des letzten Kindergartenjahres. So lag in Niederösterreich die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf am Ende des Kindergartenjahres 2016/17 bei 362, in Oberösterreich bei 1.371. Dem standen 1.808 beziehungsweise 3.663 außerordentliche Schülerinnen und Schüler der ersten Schulstufe im Schuljahr 2017/18 gegenüber. Die Prüferinnen und Prüfer halten kritisch fest, dass die unterschiedlichen Ergebnisse hinsichtlich der Deutschkenntnisse am Ende des Kindergartens und am Beginn der ersten Schulstufe nicht nachvollziehbar und damit nicht kohärent sind. Nach Ansicht des Rechnungshofes sollte zwischen den Ergebnissen ein Bezug hergestellt werden können.

Unterschiedliche Konzepte

Neben der in den Alltag integrierten Förderung der deutschen Sprache in den Kindergärten sollten die Länder weitere messbare Sprachfördermaßnahmen setzen. Konkrete Vorgaben des Bundes dazu gab es für den überprüften Zeitraum nicht. Sowohl in der Konstellation als auch im Ausmaß der Sprachförderung zeigten sich in den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich Unterschiede. Während in Niederösterreich Deutschförderangebote tendenziell in den Alltag der Kinder integriert wurden, setzte Oberösterreich vermehrt auf individuelle, systematische Deutschförderung in der Kleingruppe. Lediglich die Häufigkeit der Sprachförderung gestaltete sich ähnlich. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Bildungsministerium, unter Einbeziehung der Länder und weiterer Expertinnen und Experten aus dem sprachwissenschaftlichen Bereich Überlegungen zur Weiterentwicklung der frühen sprachlichen Förderung in Österreich anzustellen. Die Diskussion sollte dahingehend angestoßen werden, sich auf bundesweit einheitliche Kriterien in der frühen sprachlichen Förderung zu verständigen.

COVID-19-Pandemie verdeutlicht unterschiedliche Rahmenbedingungen

Neben dem Ausbau des Betreuungsangebots entwickelten sich die Kindergärten in den letzten Jahren – insbesondere ab dem Jahr 2008 – verstärkt in Richtung Bildungseinrichtung weiter. Der Rechnungshof weist in seinem Bericht auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern – sowohl für das Kindergartenpersonal als auch für die Kinder und deren Familien – hin. Diese Unterschiede wurden in der COVID-19-Pandemie besonders deutlich, etwa hinsichtlich der Öffnungszeiten, der Regelungen zu Gruppengrößen und Personalbesetzung oder der Hygienevorschriften, wie Maskenpflicht oder Übergabe der Kinder. Der Rechnungshof empfiehlt dem Bildungsministerium und den Ländern, im Zuge des – im Regierungsprogramm 2020–2024 vorgesehenen – Beirats für Elementarpädagogik auch dem Thema der unterschiedlichen Rahmenbedingungen nachzugehen, um die Weiterentwicklung der Kindergärten zu Bildungseinrichtungen zu unterstützen.

Presseinformation: Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten

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Umfang: 
144 Seiten

Bericht: Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten

Der Rechnungshof überprüfte von November 2019 bis Februar 2020 die frühe sprachliche Förderung in Kindergärten. Prüfungsziel war die Beurteilung der Umsetzung der zwei sogenannten Art. 15a B-VG Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18 (Vereinbarung frühe sprachliche Förderung) sowie über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 (Vereinbarung Elementarpädagogik). Die Überprüfung erfolgte in den zuständigen Bundesministerien sowie exemplarisch in den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich sowie in der Stadtgemeinde Schwechat und der Stadt Wels. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2016 bis 2019.

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