Wirtschaftskammer: Rechnungshof sieht strukturbedingte Risiken und mahnt zügige Reformen ein

07. Juli 2026 – Zudem ortet er Defizite bei Steuerung und Aufsicht

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Der Rechnungshof empfiehlt der Wirtschaftskammer, zügig grundlegende Strukturreformen zu initiieren und Parallelstrukturen zu minimieren. Zudem ortet er Defizite bei Steuerung und Aufsicht. 2025 wurde für die Wirtschaftskammerorganisation ein neues – derzeit ausgesetztes –  System für die Bezüge der Funktionärinnen und Funktionäre eingeführt. Starke Erhöhungen sind die Folge. 2024 wurden 25,73 Millionen Euro an solchen Funktionsentschädigungen ausbezahlt. Wie sie bemessen wurden, war nicht nachvollziehbar dokumentiert. Zudem zeigte sich: Der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und seine drei Stellvertretungen bezogen monatlich durchschnittlich 21.500 Euro – 13 Prozent mehr als der Wirtschaftsministerin/des Wirtschaftsministers. Geprüft wurde bei der WKÖ, bei der Wirtschaftskammer (WK) Oberösterreich und bei der WK Salzburg. Daraus resultierten drei Berichte. Der überprüfte Zeitraum umfasst im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2024.

In der Wirtschaftskammerorganisation gibt es rund 1.000 organisatorische Einheiten (693 selbstständige Körperschaften, 266 Fachvertretungen, rund 30 Arbeitsgemeinschaften sowie die Regionalstellen in den Bundesländern) mit rund 1.200 Organen auf Bundes- und Landesebene, für die etwa 10.300 aktive Funktionärinnen und Funktionäre tätig sind. Rund 4.740 Vollzeitbeschäftigte arbeiteten 2024 in der Wirtschaftskammerorganisation. 

Diese Strukturen bergen das Risiko von Doppelgleisigkeiten, Steuerungsdefiziten und Intransparenz. Sie erschweren es außerdem, allfällige Reform- und Einsparungsmöglichkeiten umzusetzen. Obwohl die Reformnotwendigkeit seit Jahren bekannt ist und entsprechende Pläne mit breiter Zustimmung der Organe der Wirtschaftskammerorganisation beschlossen wurden, gelang eine Struktur- und Organisationsreform bislang nicht.

Risiken reduzieren, Parallelstrukturen minimieren

Der Rechnungshof empfiehlt der WKÖ, in gemeinsamer Verantwortung mit den Landeskammern zügig grundlegende Strukturreformen zu initiieren, die vor allem die mit dem Aufbau der Wirtschaftskammerorganisation einhergehenden Risiken reduzieren. 

Im Mittelpunkt stehen soll eine übersichtliche und für die Mitglieder nachvollziehbare Organisationsstruktur. Die bestehenden zehnfachen Parallelstrukturen – auf Ebene der Bundeskammer (WKÖ) und in allen neun Landeskammern – sind zu minimieren.

Der Rechnungshof anerkennt die im Juni 2026 kommunizierten Bemühungen der WKÖ und der Landeskammern, die Mitglieder im Bereich der Kammerumlagen mittelfristig um 100 Millionen Euro jährlich zu entlasten, weist aber darauf hin, dass damit auch nachhaltig wirkende Strukturreformen einhergehen sollten.

Mängel bei Steuerung und Aufsicht

Dem Erweiterten Präsidium der WKÖ obliegt die strategische Führung und Steuerung aller Körperschaften und Wirtschaftskammerorganisationen. Jedoch: Die WKÖ verfügte über keinen umfassenden Überblick zu zentralen Aspekten im Zusammenhang mit den Funktionärinnen und Funktionären und den Beschäftigten der gesamten Wirtschaftskammerorganisation. Sie nahm keine weitergehenden strategischen Führungsaufgaben wahr und setzte keine weiteren steuernden Maßnahmen. Trotz des jährlichen Personalaufwands von zuletzt bereits über einer halben Milliarde Euro bestand in der WKÖ kein standardisiertes Personalcontrolling in Bezug auf die gesamte Wirtschaftskammerorganisation. Somit fehlten dafür strategische Ziele zur Entwicklung des Personalstandes und Personalaufwandes. 

Bemessung der Funktionsentschädigungen nicht nachvollziehbar dokumentiert

2024 wurden 25,73 Millionen Euro an Funktionsentschädigungen ausbezahlt. Die konkrete Höhe bestimmte die jeweilige Wirtschaftskammer/die jeweilige Fachorganisation im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der geregelten Höchstsätze. Die für die Funktionsentschädigungen maßgeblichen Voraussetzungen sind unter anderem die erhebliche Inanspruchnahme sowie der Verantwortungs- und Aufgabenbereich. Zudem ist die Funktionärstätigkeit laut Wirtschaftskammergesetz grundsätzlich ein unbesoldetes Ehrenamt.

2025 wurde für die Wirtschaftskammerorganisation ein neues System der Funktionsentschädigungen eingeführt. Damit verbunden waren starke Erhöhungen der Höchstsätze und auch der Funktionsentschädigungen.

Die Kritik des Rechnungshofes: Inwieweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung und Bemessung der Funktionsentschädigungen berücksichtigt wurden, war nicht nachvollziehbar dokumentiert. Und: Insbesondere die möglichen Funktionsentschädigungen für die Präsidentinnen/Präsidenten sowie für die Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten stehen in einem Spannungsverhältnis zur gesetzlichen Ausgestaltung der Wirtschaftskammer-Funktionen als Ehrenämter. 

Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass die Präsidien der Wirtschaftskammern die Höhe ihrer eigenen Funktionsentschädigungen festlegten. Darin liegt ein struktureller Interessenkonflikt.

Valorisierung entkoppelt von tatsächlicher Entwicklung der Politikerbezüge

Während im alten System die Höchstsätze der Funktionsentschädigungen an die Bezüge der Wirtschaftsministerin/des Wirtschaftsministers gekoppelt waren und somit auch „Politiker-Nulllohnrunden“ mitzutragen waren, erfolgt mit der neuen Regelung eine automatische jährliche Anhebung sämtlicher Funktionsentschädigungen. 

Mehrfachfunktionen: Begrenzung der Bezüge 

Sieben Mitglieder des Präsidiums der WKÖ übten im überprüften Zeitraum weitere Tätigkeiten in Organen von Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen aus, die der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen. Dies betraf unter anderem die Tätigkeit des bis November 2025 amtierenden Präsidenten der WKÖ als Präsident der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Während für politische Funktionärinnen und Funktionäre (zum Beispiel Abgeordnete) eine Begrenzung der Bezüge aus öffentlichen Kassen in Anzahl und Höhe gilt, war diese Begrenzung auf diese Fälle nicht anzuwenden. Der Rechnungshof sieht in diesem Umstand ein Spannungsverhältnis. 

Durchschnittlich 21.500 Euro für WKÖ-Generalsekretär und Stellvertretungen

Zur Führung der laufenden Geschäfte sind in der WKÖ ein Generalsekretariat und in den Landeskammern jeweils Kammerdirektionen eingerichtet. Der durchschnittliche Bruttomonatsbezug des WKÖ-Generalsekretärs und seiner drei Stellvertretungen lag im Februar 2026 bei 21.500 Euro. Damit lag er um 52 Prozent über dem Bruttomonatsbezug einer Generalsekretärin beziehungsweise eines Generalsekretärs in einem Bundesministerium und um 13 Prozent über dem Bruttomonatsbezug der Wirtschaftsministerin/des Wirtschaftsministers. Die Empfehlung des Rechnungshofes: Die Bruttomonatsbezüge der Generalsekretärin/des Generalsekretärs und ihrer beziehungsweise seiner Stellvertretungen jedenfalls niedriger festzusetzen als jenen der Wirtschaftsministerin beziehungsweise des Wirtschaftsministers. Der Rechnungshof anerkennt, dass es ab Juli 2026 nur mehr eine Stellvertretung des Generalsekretärs geben soll. 

Viel Spielraum bei Entlohnung des Personals

Das gesamte Personal der Wirtschaftskammerorganisation bildet einen „einheitlichen Körper“. Die Anstellung der Beschäftigten in der Wirtschaftskammerorganisation obliegt allein den zehn Wirtschaftskammern und ist den Fachorganisationen untersagt. Die Dienstverhältnisse der Wirtschaftskammerorganisation sind durch Dienstordnungen geregelt. Allerdings zeigten sich viele Spielräume insbesondere bei der Entlohnung durch Funktionszulagen, Höherreihungen und Sondervergütungen. Individuelle Höherreihungen möglichst zu reduzieren, die Sondervergütungen nur für besonders gute Leistungen zu gewähren und diese insbesondere auch für Führungskräfte zu reduzieren, empfiehlt der Rechnungshof.

Sonderregelung bei Kammerprüfungen

Der Prüfungsmaßstab des Rechnungshofes umfasst bei Prüfungen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften sowie die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Eine Prüfung der Zweckmäßigkeit ist nicht vorgesehen.

Presseinformation: "Funktionärinnen und Funktionäre, Personal und Bezüge der Wirtschaftskammern" – Wirtschaftskammer Österreich | Wirtschaftskammer Salzburg | Wirtschaftskammer Oberösterreich (pdf)

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Umfang: 
94 Seiten

Bericht: Funktionärinnen und Funktionäre, Personal und Bezüge der Wirtschaftskammern – Wirtschaftskammer Österreich

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis Mai 2026 die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Wirtschaftskammer (WK) Oberösterreich und die WK Salzburg mit den Schwerpunkten Funktionärinnen und Funktionäre, Personal und Bezüge. Prüfungsziel war es, die Anzahl der Funktionärinnen und Funktionäre und die Höhe der Bezüge sowie den Personalstand und die Personalaufwendungen einschließlich der Gehaltsstruktur zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2024.

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Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich

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1,997.3 KB
Umfang: 
82 Seiten

Bericht: Funktionärinnen und Funktionäre, Personal und Bezüge der Wirtschaftskammern – Wirtschaftskammer Oberösterreich

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis Mai 2026 die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Wirtschaftskammer (WK) Oberösterreich und die WK Salzburg mit den Schwerpunkten Funktionärinnen und Funktionäre, Personal und Bezüge. Prüfungsziel war es, die Anzahl der Funktionärinnen und Funktionäre und die Höhe der Bezüge sowie den Personalstand und die Personalaufwendungen einschließlich der Gehaltsstruktur zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2024.

Bericht: Funktionärinnen und Funktionäre, Personal und Bezüge der Wirtschaftskammern – Wirtschaftskammer Oberösterreich Herunterladen

Stellungnahme der Wirtschaftskammer Oberösterreich