Wer soll Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten?

20. Februar 2026 – Der Rechnungshof gibt insgesamt 22.534,18 Euro für Gewalt- und Opferschutz sowie zur Erforschung seltener Erkrankungen weiter

Wer soll Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten? - Copyright: iStock/Motortion | iStock/gorodenkoff

Im Jahr 2025 wurden dem Rechnungshof insgesamt 22.534,18 Euro an unzulässigen Parteispenden weitergeleitet. Nun lädt er die Bürgerinnen und Bürger wieder dazu ein, Vorschläge zu machen, wer diese Spenden erhalten soll. Die unzulässigen Spenden aus dem Jahr 2025 sollen dem Gewalt- und Opferschutz sowie der Erforschung seltener Erkrankungen zugutekommen.

Reichen Sie Ihre Vorschläge ein

Bis zum 09. März 2026 werden Vorschläge per E-Mail unter buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage via Instagram, via Facebook oder per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Kennwort Bürgerbeteiligung) entgegengenommen.

Woher das Geld kommt

Das Parteiengesetz 2012 sieht vor, dass Parteien unzulässige Spenden unverzüglich an den Rechnungshof weiterzuleiten haben. Der Rechnungshof hat diese unzulässigen Spenden zu verwahren und im Folgejahr an Einrichtungen, die mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, weiterzugeben. 

2025 erhielt der Rechnungshof insgesamt 22.534,18 Euro an unzulässigen Spenden zur Weiterleitung an karitative Einrichtungen; diese Gesamtsumme setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen:

  • Die NEOS leiteten bereits im Jahr 2024 einen Betrag von 20.520 Euro an den Rechnungshof weiter. Bei der Kontrolle des Rechenschaftsberichts 2022 hatte der Rechnungshof festgestellt, dass der Landtagsklub Steiermark Rechnungen für Marktforschung bezahlt hatte, die die Landespartei betrafen. Nach Ansicht des Rechnungshofes lag hier ein Verstoß gegen das Parteiengesetz wegen Annahme einer unzulässigen Spende in Form von Sachleistungen durch den NEOS-Landtagsklub Steiermark an die Partei vor. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat bestätigte in seiner Entscheidung vom 06. Mai 2025, GZ 2025-0.112.077/UPTS/NEOS, die Ansicht des Rechnungshofes.

  • Weiters meldeten die NEOS dem Rechnungshof für das zweite Quartal 2024 zwei Spenden in der Höhe von insgesamt 1.000 Euro eines Unternehmens, dessen wirtschaftlicher Eigentümer – mit einer Stammeinlage von mehr als 25 Prozent – eine ausländische natürliche Person war. Da Parteien keine im Einzelfall 540 Euro übersteigende Spenden von juristischen Personen mit einem ausländischen wirtschaftlichen Eigentümer annehmen dürfen, leiteten die NEOS 460 Euro an den Rechnungshof weiter.

  • Ebenfalls im vierten Quartal 2024 erhielten die NEOS eine Spende in Höhe von 1.000 Euro von einem Unternehmen, dessen Alleingesellschafter seinen Sitz in der Schweiz hatte. Die Partei hatte daher den für das Jahr 2024 540 Euro übersteigenden Betrag von 460 Euro als unzulässige Spende an den Rechnungshof überwiesen.

  • Die FPÖ erhielt im vierten Quartal 2024 eine Spende in Höhe von 300 Euro vom FPÖ Landtagsklub Burgenland. Gemäß § 6 Abs. Z 1 PartG dürfen Parteien keine Spenden, unter anderem von Landtagsklubs annehmen; die Partei überwies den Spendenbetrag dem Rechnungshof.

  • Weiters meldete die ÖVP im vierten Quartal 2024 eine Spende des Tourismusverbands Bergheim in Höhe von 250 Euro. Gemäß § 1 Abs. 2 Salzburger Tourismusgesetz 2003 sind Tourismusverbände Körperschaften öffentlichen Rechts. Da gemäß § 6 Abs. 6 Z 3 PartG Parteien keine Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften annehmen dürfen, leitete die ÖVP die unzulässige Spende von 250 Euro an den Rechnungshof weiter.

  • Zudem erhielt die ÖVP im vierten Quartal 2024 eine Spende in Höhe von 584,18 Euro von einem Unternehmen, dessen Alleingesellschafter seinen Sitz in Stockholm hatte. Gemäß § 6 Abs. 6 Z 6 PartG dürfen Parteien keine Spenden von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen, sowie juristischen Personen mit ausländischem wirtschaftlichem Eigentümer, sofern die Spende im Einzelfall 540 Euro (valorisiert) übersteigt, annehmen; die Partei überwies den 540 Euro übersteigenden Betrag von 44,18 Euro an den Rechnungshof.

  • Auch bei der Kontrolle des Rechenschaftsberichts 2023 der ÖVP stellte der Rechnungshof fest, dass der Bauernbund Tirol, Gemeinde Reith bei Seefeld vom 01. Februar 2023 eine Spende in Höhe von 1.000 Euro von einem Unternehmen erhalten hatten, dessen Gesellschafter ihren Sitz in der Schweiz hatten. Die Partei leitete den 500 Euro übersteigenden Betrag (Wert 2023) von 500 Euro an den Rechnungshof weiter.

So läuft die Weitergabe ab

Das Parteiengesetz sieht keine genauere Vorgangsweise vor, wie die Weiterleitung von unzulässigen Spenden erfolgen soll. Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker hat daher entschieden, folgenden Weg zu wählen: Die Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen, Vorschläge für Spenden im Bereich Gewalt- und Opferschutz sowie zur Erforschung seltener Erkrankungen zu machen. Aus diesen Vorschlägen wird per Los ermittelt, welche Organisationen eine Spende erhalten. Die Präsidentin legt Wert darauf, dass es sich um überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen, die in Österreich wirken, handelt. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen veröffentlicht. 

Übersicht: Weitergegebene unzulässige Parteispenden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2024 und 2025