Erweiterung der Fähigkeiten des Bundesheeres: Umsetzung des Aufbauplans 2032+ nicht gesichert

23. Oktober 2026 – Geplante Investitionskosten stiegen um 197 Prozent

Die geplanten Investitionskosten für den Aufbauplan 2032+ stiegen von 16,582 Milliarden Euro (Planungsphase 2023 bis 2032) auf 49,210 Milliarden Euro (Planungsphase 2025 bis 2036).  - Copyright: Quelle: BMLV; Darstellung: RH | Foto: envato.elements/Mehaniq41

Der Aufbauplan 2032+ ist die Grundlage für Arbeiten, mit denen die Fähigkeiten des Bundesheeres zur Landesverteidigung gesteigert werden sollten. Doch seine Umsetzung ist gefährdet. Das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Umsetzbarkeit des Aufbauplans 2032+ (pdf)“ fest. Die Gründe dafür liegen vor allem in der budgetären Situation, geringen Personalbesetzungsgraden, fehlender Infrastruktur und zu geringen Lagerkapazitäten. Die drei geprüften Entwicklungslinien Ausrüstung, Infrastruktur und Personal wirkten nicht zusammen, so die Feststellung der Prüferinnen und Prüfer. Die Konsequenz: Die geplanten Fähigkeiten könnten nur verzögert erreicht werden. Zudem stiegen die geplanten Kosten: Von ursprünglich 16,582 Milliarden Euro (Planungsphase 2023 bis 2032) um 197 Prozent auf 49,210 Milliarden Euro (Planungsphase 2025 bis 2036). Geprüft wurden die Jahre 2020 bis 2025. 

Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine erfordert es aus Sicht des Verteidigungsministeriums, die Fähigkeiten des Bundesheeres rasch zu steigern. Mit dem Streitkräfteprofil „Unser Heer“ erfolgt eine grundsätzliche Hinwendung zum militärischen Schutz der Souveränität Österreichs. Der Fokus liegt auf der Abwehr überwiegend nicht-konventionell vorgehender Gegner. Investiert wird in drei Kernbereiche: In die Mobilität der Einsatzkräfte, in Schutz und Wirkung für die Soldatinnen und Soldaten (Drohnenabwehr, Fliegerabwehrlenkwaffen und Aufklärungssysteme) sowie in Autarkie und Nachhaltigkeit zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft. Bedingt durch den Aufbauplan sind umfangreiche materielle und personelle Aufstockungen notwendig. 

Geplante Kosten stiegen von 16,582 Milliarden Euro auf 49,210 Milliarden Euro

Laut Landesverteidigungsbericht 2022 waren für die Umsetzung des Aufbauplans 16,582 Milliarden Euro an Investitionen für den Zeitraum 2023 bis 2032 geplant. Mit Stand September 2025 hatten sich jedoch die geplanten Investitionskosten für den Zeitraum 2025 bis 2036 auf 49,210 Milliarden Euro erhöht. Das Verteidigungsministerium begründete diese Erhöhung um 197 Prozent unter anderem mit weiterführenden Planungen, technischen Entwicklungen und massiven Preissteigerungen im Rüstungsbereich. Zudem wurden später weitere Kosten – etwa für Ausbildung, Ersatzteile und Infrastruktur – hinzugerechnet. Der Rechnungshof kritisiert, dass das Ministerium die erhöhten Kosten in den Landesverteidigungsberichten 2023 und 2024/2025 nicht darstellte.

Laut Regierungsprogramm 2025-2029 sollten sich die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt für Militärische Angelegenheiten kontinuierlich bis 2032 von einem auf zwei Prozent des BIP erhöhen. Sollte dies nicht erreicht werden, besteht das Risiko, dass der Aufbauplan nicht in der geplanten Form oder nur eingeschränkt umgesetzt werden kann. 

Zusammenwirken bei Ausrüstung, Infrastruktur und Personal nötig

Von 133 Ausrüstungsvorhaben des Aufbauplans waren mit Stand April 2025 insgesamt 23 Großvorhaben (etwa Mannschaftstransportpanzer und Transportflugzeuge) in Umsetzung und weitere zehn in Planung (etwa die Eurofighter-Nachfolge). Der Aufbauplan sah zudem 912 Infrastrukturprojekte vor, davon waren 210 in unterschiedlichen Stadien der Planung und Umsetzung (Stand Juli 2025). 

Das Verteidigungsministerium sieht das Personal als ein wesentliches Erfolgskriterium für die Umsetzung des Aufbauplans. Der Rechnungshof stellt je​doch kritisch fest, dass es die jährlich geplanten Personalaufnahmen in den Jahren 2020 bis 2025 nicht erreichte. So fehlten bei den Berufsoffizierinnen und -offizieren sowie Berufsunteroffizierinnen und -unteroffizieren insgesamt 1.864 Personen; bei den Milizoffizierinnen und -offizieren sowie Milizunteroffizierinnen und  -unteroffizieren 3.707 Personen.

In den Instandsetzungseinrichtungen fehlten zudem mehr als 50 Prozent des erforderlichen voll ausgebildeten und einsetzbaren Personals. Der Rechnungshof empfiehlt, die Umsetzung zielgerichteter Attraktivierungsmaßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung weiter voranzutreiben.

Weiters stellt er kritisch fest, dass das Verteidigungsministerium von der gesetzlichen Möglichkeit, Wehrpflichtige für Milizübungen zu verpflichten, keinen Gebrauch machte. Es verzichtete dadurch auf ein wesentliches personelles Potenzial für den Aufbau der Miliz.

Zu wenig Lagerflächen und Garagen

Das Verteidigungsministerium hat zumindest seit 2015 nicht substanziell in die Lagerinfrastruktur der Heereslogistikzentren und der Heeresbekleidungsanstalt investiert. Insgesamt waren sie zu 101 Prozent ausgelastet – optimal wären 85 Prozent. Denn die Überbelegung verzögert Abläufe und erhöht den logistischen Aufwand. Die Erweiterung der Lagerkapazität soll daher mit höchster Priorität verfolgt werden. 

Hinzu kommt: Das Verteidigungsministerium lagerte 8.300 Paletten des Bundeskrisenlagers im Gesamtwert von 29,30 Millionen Euro. Obwohl die finanziellen Mehrkosten für die Lagerung über das Gesundheitsministerium zu bedecken waren, verrechnete das Verteidigungsministerium diese Kosten nicht weiter. Und: Güter (Atemschutzmasken, Schutzoveralls et cetera) im Wert von 14,48 Millionen Euro waren im Oktober 2025 bereits abgelaufen. Der Rechnungshof kritisiert, dass diese Güter nicht rechtzeitig verwertet oder ausgegeben wurden.

Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes stellten vor Ort außerdem fest, dass nicht ausreichend Garagen zur Unterbringung von Fahrzeugen zur Verfügung standen. So wurden ältere Fahrzeuge der 3. Jägerbrigade im Freien abgestellt. Im Heereslogistikzentrum Salzburg – es ist unter anderem für Materialerhaltung zuständig – waren aufgrund des Platzmangels zahlreiche neue Fahrzeuge und Großgeräte über Monate im Außenbereich abgestellt. Das birgt das Risiko witterungsbedingter Schäden. Laut der Direktion 4 Logistik ist nach drei Jahren Standzeit im Freien mit Reparaturkosten von bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten zu rechnen. Der Rechnungshof empfiehlt: Bei Einführung eines neuen Systems sollte die notwendige Infrastruktur spätestens zum Zeitpunkt der Zulieferung verfügbar sein. 

Hoher Anteil an externen Instandsetzungen 

Durch die umfangreiche Beschaffung von Gerät wurden auch mehr Instandsetzungskapazitäten benötigt. Rechtzeitig bereitgestellt wurden sie jedoch nicht. Da Personal fehlte, mussten externe Dienstleistungen zugekauft werden. Die 3. Jägerbrigade bezifferte den Anteil der externen Instandsetzungen mit 60 bis 70 Prozent und prognostizierte eine Steigerung auf bis zu 80 Prozent, wenn sich die personelle, materielle und infrastrukturelle Lage nicht verbessern würde.

Die Direktion 4 Logistik vergab 2024 Aufträge im Gesamtwert von 19,25 Millionen Euro an Unternehmen. Im Gegensatz dazu strebte das Verteidigungsministerium langfristig nach möglichst hoher Autarkie im Bereich der Materialerhaltung. Der Rechnungshof empfiehlt, die Einsatzbereitschaft von Instandsetzungseinrichtungen der Heeresebene zu erhöhen und allfällige finanzielle Attraktivierungsmöglichkeiten für handwerkliche Arbeitsplätze mit dem Bundeskanzleramt abzustimmen.

Presseinformation: Umsetzbarkeit des Aufbauplans 2032+ (pdf)

pdf Datei: 
2,341.2 KB
Umfang: 
98 Seiten

Bericht: Umsetzbarkeit des Aufbauplans 2032+

Der Rechnungshof überprüfte von April 2025 bis September 2025 beim Bundesministerium für Landesverteidigung die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Aufbauplans 2032+. Prüfungsziel war es, die strategischen Konzepte und Planungen, die personelle Ausstattung sowie die Lager- und Instandsetzungskapazitäten des Österreichischen Bundesheeres zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2025.

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