Staatsanwaltschaften sollen Best Practices ermitteln, um Verfahrensdauern zu verkürzen

11. September 2026 – Ausfallsrisiko bei IT-Applikation erhöht

Statue der Justitia - Copyright: Foto: iStock/arturbo

Wie lange Ermittlungsverfahren dauern, welche Faktoren die Dauer von Ermittlungsverfahren beeinflussen und was Staatsanwaltschaften und Oberbe­hörden unternehmen, um eine angemessene Dauer und Qualität der Verfahren zu sichern – das prüfte der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Management des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens“ (pdf). 2025 wurde die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens im Einzelfall mit grundsätzlich zwei Jahren festlegt, doch eine systematische Auswertungsmöglichkeit der Verfahrensdauer nach Beschuldigten gibt es nicht. Eine IT-Applikation, die unter anderem die Staatsanwaltschaften, die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium nutzen und deren Daten eine wichtige Grundlage für die Dienst- und Fachaufsicht bei den Staatsanwaltschaften sind, ist veraltet. Die Daten sind außerdem nicht verlässlich. Der Rechnungshof zeigt verschiedene externe und interne Faktoren auf, die die Verfahrensdauer – in Einzelfällen oder regelmäßig – maßgeblich verlängerten. Aus seiner Sicht sind Verfahrensanalysen zweckmäßig, um allfällige strukturelle Mängel von Verfahrensabläufen aufzudecken, von Best Practices zu lernen und damit Vorschläge zur Verbesserung der praktischen Arbeit entwickeln zu können. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2020 bis 2024.

WKStA nicht in Verfahrensdauerstatistik des Justizministeriums

Geprüft wurden das Justizministerium, die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die Staatsanwaltschaft Wien sowie die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Das Justizministerium bildet die WKStA nicht in der jährlichen Verfahrensdauerstatistik ab. Gemäß den zur Verfügung gestellten Daten ging bei der Staatsanwaltschaft Wien die durchschnittliche Verfahrensdauer im überprüften Zeitraum von 4,1 Monaten auf 2,9 Monate zurück und bei der WKStA von 10,8 Monaten auf 7,6 Monate. Laut Justizministerium stieg die Anzahl der jährlich erledigten Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Wien im überprüften Zeitraum um 29 Prozent von 19.881 auf 25.631 an und bei der WKStA um 13 Prozent von 613 auf 693. 

Zahlreiche Faktoren verlängern Verfahrensdauer

Zu den Faktoren, die ein Verfahren in die Länge ziehen können, zählen etwa Sachverständigenbestellungen, Auslandsbezug wie Rechtshilfeersuchen oder internationale Haftbefehle und Zuständigkeitsänderungen beziehungsweise -konflikte und damit zusammenhängender Einarbeitungsaufwand. Auch die Qualität der Ermittlungen Dritter, Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften an Oberbehörden oder auch Überlastung und/oder Wechsel fallführender Staatsanwältinnen und  -anwälte zählen zu den Faktoren. 

Das Justizministerium hat keine strukturierte Analyse der verfahrensverlängernden Faktoren und kann diese Informationen somit auch nicht zur Steuerung der Verfahrensdauer nutzen. Daher die Empfehlung, verfahrensverlängernde Einflussfaktoren bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zu analysieren, um gezielt Maßnahmen setzen zu können, die die Verfahrensdauer verringern. Auch sollte das Justizministerium Regelungen einführen, wonach Staatsanwaltschaften bei ausgewählten (Groß-)Verfahren unmittelbar nach dem Verfahrensabschluss standardisiert die Verfahrensführung analysieren. Das, um qualitätssichernde Erkenntnisse für die Steuerung und effiziente Führung von (Groß-)Verfahren zu gewinnen – und etwa aus diesen Best Practices zu lernen.  

Verzögerungen durch Bestellungen von Sachverständigen und Berichtspflichten

Die Gutachtenserstellung durch Sachverständige in der Stichprobe des Rechnungs­hofes dauerte bei der WKStA im Durchschnitt 487 Tage, Rechtshilfeersuchen dauerten bei der Staatsanwaltschaft Wien im Durchschnitt 310 Tage. 

Umfangreiche Berichtspflichten verzögerten ebenfalls die Verfahrensdauer. Erledigungsdauern durch die Oberbehörden von bis zu 24 Monaten waren für den Rechnungshof sachlich nicht gerechtfertigt.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien musste im überprüften Zeitraum jährlich bis zu 303 Zuständigkeitskonflikte entscheiden. Dies deutet auf einen Kommunikationsmangel bei den involvierten Staatsanwaltschaften oder auf unklare Regelungen hin.

Ausfallsrisiko bei IT-Applikation erhöht

„Verfahrensautomation Justiz“ heißt die IT-Applikation, die unter anderem den Staatsanwaltschaften, der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium Daten liefert. Diese Daten sind eine essenzielle Grundlage für die Dienst- und Fachaufsicht bei den Staatsanwaltschaften. Sie sind jedoch nicht verlässlich. Der Grund: Eine Vielzahl von Verfahrensschritten muss manuell erfasst werden. Das führt zu fehlerhaften oder unvollständigen Eintragungen und beeinträchtigt die Aussagekraft der Statistiken und Kontrollinstrumente, die für die Steuerung wichtig sind. In einem Datensatz von Strafverfahren, die die Staatsanwaltschaft Wien und die WKStA zwischen Jänner 2020 und Juli 2025 abschlossen, machten die Prüferinnen und Prüfer 1,80 Millionen händisch erfasste Verfahrensschritte aus.

Darüber hinaus basiert die Applikation auf einer veralteten System-Architektur aus den 1990er Jahren. Dadurch bestehen bereits mehrere Betriebsrisiken und das mittelbare Ausfallsrisiko erhöhte sich. Bei der allfälligen Entwicklung von IT-Anwendungen sollte eine automatisierte Dokumentation von Verfahrensdaten und -prozessen forciert werden, empfiehlt der Rechnungshof. Unter anderem sollten manuelle Eingaben reduziert werden.

Strategische Personalplanung notwendig

Bis inklusive 2017 nutzte das Justizministerium für den Bereich der Staatsanwaltschaften zur (langfristigen) Personalbedarfsplanung die Personalanforderungsrechnung (PAR-St) – danach jedoch nicht mehr. Es führte auch kein alternatives Instrument ein. Mangels Personalbedarfsrechnung konnte der Rechnungshof nicht abschließend beurteilen, ob die Anzahl und Verteilung der Planstellen sowie die Personalkapazitäten bei den Staatsanwaltschaften angemessen waren. Das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft Wien sollen eine strategische Personalbedarfsplanung vornehmen, die auf objektiven und nachvollziehbaren Kalkulationen aufbaut, empfiehlt der Rechnungshof. 

Planstellen und Anzahl von Staatsanwältinnen und -anwälten gestiegen

Von 2020 bis 2025 stiegen bei der Staatsanwaltschaft Wien und der WKStA sowohl die Anzahl der Planstellen (zwölf Prozent beziehungsweise 18 Prozent) als auch die Anzahl der Staatsanwältinnen und -anwälte (sechs Prozent beziehungsweise 17 Prozent). Die pro Vollzeitstelle und Jahr erledigten Strafverfahren steigerten sich im überprüften Zeitraum bei der Staatsanwaltschaft Wien von 2020 bis 2024 von 185,8 auf 231,9 Fälle, somit um 25 Prozent. Bei der WKStA erhöhten sich die erledigten Fälle je Vollzeitstelle im selben Zeitraum um rund ein Prozent von 14,9 auf 15.

Presseinformation: Management des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (pdf)

pdf Datei: 
4,426.7 KB
Umfang: 
112 Seiten

Bericht:

Der Rechnungshof überprüfte von Juli bis November 2025 im Bundesministerium für Justiz, in der Oberstaatsanwaltschaft Wien, in der Staatsanwaltschaft Wien und in der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption das Management des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Ziel der Gebarungsüberprüfung war es insbesondere, darzustellen und zu beurteilen, wie sich bei der Staatsanwaltschaft Wien und der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption die Dauer der Ermittlungsverfahren entwickelte, welche Faktoren die Dauer von Ermittlungsverfahren beeinflussten und was die Staatsanwaltschaften und die Oberbehörden unternahmen, um eine angemessene Dauer und Qualität der Ermittlungsverfahren zu sichern. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2020 bis 2024.

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