Rechnungshof veröffentlichte Bericht zur Spionageprävention
Informationsabfluss, der Zutritt Unberechtigter oder Anwerbungsversuche des eigenen Personals sind konkrete Risiken, die das Innen-, das Verteidigungs- und das Außenministerium im Zusammenhang mit Spionage unter anderem identifizierten. Die Überprüfung von (potenziellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch von Dienstleistern oder der korrekte Umgang mit Informationen, die besondere Geheimhaltung erfordern („klassifizierte Informationen“), sind Beispiele für Elemente von Internen Kontrollsystemen (IKS), mit denen Risiken begegnet und Spionagevorfälle verhindert werden sollten. Auf Antrag des Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und weiterer Abgeordneter überprüfte der Rechnungshof den entsprechenden Präventionsmechanismus in den genannten Ministerien. Den Bericht „IKS-Elemente der Spionageprävention im Innenministerium, Verteidigungsministerium und Außenministerium (pdf)“ veröffentlichte er heute. Prüfungszeitraum sind im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2024.
Die drei Ministerien verfügten jeweils über ein IKS inklusive Elementen zur Spionageprävention. Regelungen waren in Dienstvorschriften dokumentiert. Bedienstete wurden darin unterwiesen und regelmäßig fortgebildet. Die Überwachung, ob die Regelungen eingehalten werden, ist eine Management- beziehungsweise Führungsaufgabe. Nur im Rahmen regelmäßiger Kontrollen kann das erwartete Schutzniveau aufrechterhalten werden. Dieser Führungsaufgabe sollte hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Hochdynamische Veränderungen der Bedrohungs- und Sicherheitslage
Die Veränderungen der geopolitischen Lage haben Auswirkungen auf die Anforderungen an den Verfassungsschutz (Staatsschutz und Nachrichtendienst) insgesamt und auf die Spionageabwehr im Konkreten. Dies spiegelt sich auch in den benötigten Ressourcen – etwa für Personal – im Innenministerium, im Verteidigungsministerium aber auch im Außenministerium wider.
Das Innenministerium erhöhte die personellen Ressourcen für die Spionageabwehr im überprüften Zeitraum – vor allem ab Einrichtung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Dezember 2021. Insbesondere im Bereich der Spionageabwehr stiegen die Anforderungen an die DSN. Zwischen 2017 und 2024 vervierfachten sich die Auszahlungen für Mehrdienstleistungen, also etwa für Überstunden. Im Abwehramt des Verteidigungsministeriums waren die Auszahlungen für Mehrdienstleistungen mehr als verdreifacht.
Der Rechnungshof empfiehlt den genannten Ministerien, die personellen und finanziellen Ressourcen zur Spionageprävention entsprechend den dynamischen Entwicklungen der Bedrohungslage bereitzustellen.
Vertrauenswürdigkeitsprüfung für Verwaltungspersonal mit sensiblem Einblick in der DSN
In den drei Ministerien waren personenbezogene Überprüfungen eine Aufnahmevoraussetzung und Voraussetzung für den Zugang zu Informationen. Sie können diese Überprüfungen je nach Erfordernis des Geheimschutzes für den Zugang zu Informationen abgestuft für den jeweiligen Einsatzbereich anwenden. Abhängig von der Verwendung der Bediensteten waren die personenbezogenen Überprüfungen in regelmäßigen Abständen (drei, fünf oder zehn Jahre) zu erneuern.
Der Rechnungshof merkt an, dass Verwaltungspersonal im Innenministerium, das durch seine Kontroll- und Dienstleistungsaufgaben insbesondere im Rahmen seiner Tätigkeit für die Dienstbehörde oder Personalstelle umfangreiche Einblicke in sensible Bereiche des Verfassungsschutzes erhielt, keine Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen musste. Er empfiehlt dem Innenministerium, eine gesetzliche Regelung im Nationalrat zu initiieren, die Verwaltungspersonal mit Einblick in die sensible Tätigkeit des Verfassungsschutzes in die Vertrauenswürdigkeitsprüfung einbezieht.
Externe Dienstleister: Nachrichtendienstliche Informationen durften nicht herangezogen werden
Verbesserungsbedarf zeigt der Rechnungshof auch in Zusammenhang mit Beschaffungen, die wesentliche Sicherheitsinteressen des Bundes betreffen, anhand eines Beispiels auf: Das Innenministerium vergab im Oktober 2021 einen Auftrag für ein Hochsicherheitsnetzwerk. Die Gesamtkosten lagen bei 1,25 Millionen Euro. Im Juni 2022 berichtete eine deutsche Mediengesellschaft über Verbindungen des beauftragten Unternehmens zu einem ehemaligen Geschäftsführer eines deutschen Zahlungsdienstleisters sowie über mögliche, damit zusammenhängende Verbindungen zur Russischen Föderation. Die DSN nahm von der Umsetzung des Hochsicherheitsnetzwerks durch dieses externe Unternehmen schließlich Abstand. Sie gab an, über keine Möglichkeiten zur Überprüfung von Unternehmen zu verfügen. Das dafür zuständige Abwehramt stellte im Februar 2021 für dieses Unternehmen eine Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die Überprüfung beruhte auf einer personenbezogenen Selbstauskunft, bei der spezifische Aspekte der Spionageprävention jedoch nicht vorgesehen waren.
Mangels gesetzlicher Grundlage war es nicht möglich, nachrichtendienstliche Informationen heranzuziehen sowie zivile und militärische Informationen zu Unternehmen auszutauschen. Der Rechnungshof empfiehlt daher, für Beschaffungen, die wesentliche Sicherheitsinteressen des Bundes betreffen, eine Überprüfung von Unternehmen in einem frühen Stadium der Vergabe unter Heranziehung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse zu ermöglichen.
Unterschiedliche Rechtsgrundlagen für klassifizierte Informationen
Der Rechnungshof hält fest, dass die in seinem 2021 erschienenen Bericht „Management der IT-Sicherheit in der Verwaltung ausgewählter Bundesministerien (pdf)“ aufgezeigten Unterschiede in den rechtlichen Grundlagen für die elektronische Verarbeitung klassifizierter Informationen weiterhin bestanden und damit auch das von der Informationssicherheitskommission identifizierte Sicherheitsrisiko. Unterschieden wird zwischen Informationen, die Österreich im Einklang mit völkerrechtlichen Regelungen erhält – dem „internationalen Geheimschutz“ – und dem „nationalen Geheimschutz“. Die Sanktionierung von Verstößen war im internationalen und im nationalen Geheimschutz unterschiedlich geregelt: Im Gegensatz zum nationalen Geheimschutz sind für den internationalen Geheimschutz Tatbestände für Verwaltungsübertretungen und gerichtlich strafbare Handlungen festgelegt. Der Rechnungshof empfiehlt, die Harmonisierung der Rechtsgrundlagen für klassifizierte Informationen abzuschließen.
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- 3,985.1 KB
- Umfang:
- 120 Seiten
Bericht: IKS-Elemente der Spionageprävention im Innenministerium, Verteidigungsministerium und Außenministerium
Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2024 bis Mai 2025 im Innenministerium, im Verteidigungsministerium sowie im Außenministerium den Präventionsmechanismus, mit dem Spionagevorfälle verhindert werden sollen. Die Gebarungsüberprüfung erfolgte gemäß Art. 126b Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz aufgrund eines Antrags gemäß § 99 Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz 1975 des Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und weiterer Abgeordneter vom 15. Mai 2024. Ziele der Gebarungsüberprüfung waren insbesondere die Darstellung und Beurteilung rechtlicher Grundlagen für die Spionageprävention, der Maßnahmen des Internen Kontrollsystems, der Beschaffungen von IT-Infrastruktur sowie der Zusammenarbeit im Bereich der Spionageprävention.